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8. Februar 2016: Von Hubert Eckl an Lutz D.
Ja Lutz, ist es denn wirklich eine Einweisung? Ich habe einem gemeinsamen Bekannten, erfahrenen Spornradflieger, CS-User sowieso, bei der Versicherung als Mitbenutzer gemeldet. Drei Platzrunden saß ich links er rechts, weitere drei vica versa, dann ist er 30 Minuten alleene los. War das nun illegal oder scheiß egal. Denn in "former times" war das geübte Praxis.. Wo liegt die Grenze zur "CRI-Pflicht"?
8. Februar 2016: Von Tobias Schnell an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Hubert,

ein FI oder CRI ist nur dann erforderlich, wenn Deine Frau keine Tailwheel-Differenzschulung im Flugbuch eingetragen hat bzw. sie ihre TMG-Prüfung auf einem Bugrad-MoSe gemacht hätte.

Ansonsten kannst Du sie selbstverständlich auch als nicht-CRI auf der BO207 vertrautmachen - rechtlich ist das allerdings so, als ob Du gar nicht dabei wärst.
Wo liegt die Grenze zur "CRI-Pflicht"?
Bei fehlenden Endorsements für TW, SLPC, Turbo, Glascockpit, VPP, RG (hab ich alle?) und natürlich dort, wo ein TR erforderlich ist. Alles andere ist Vertrautmachung.

Tobias
8. Februar 2016: Von Hubert Eckl an Tobias Schnell
Danke Tobias.. you made my day. das wollte ich lesen.
8. Februar 2016: Von Malte Höltken an Tobias Schnell
Es gibt innerhalb des TMG Ratings die Differenzschulungen nicht, folglich können sie nicht mit TMG eingetragen und auch nicht auf SEP anerkannt werden (GMC1 FCL.700).

Sowohl für CS als auch Spornrad bedarf es also beim SEP eine eigene Differenzschulung, deren Umfang allerdings vom Fluglehrer / CRI auf Basis der Vorkenntnisse angepasst werden kann.

Letztlich ist es dann auch so, daß sich eine HK36 oder SF25 schon mehr oder weniger deutlich von einer SF23, 7GCBC oder DR250 unterscheidet...
8. Februar 2016: Von Tobias Schnell an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Es gibt innerhalb des TMG Ratings die Differenzschulungen nicht, folglich können sie nicht mit TMG eingetragen und auch nicht auf SEP anerkannt werden (GMC1 FCL.700).
Das halte ich für eine etwas eng gefasste Interpretation des GMs. Nur weil die Differenzschulung für den TMG nicht gefordert wird, heisst das m.E. noch nicht, dass man sie nicht darauf absolvieren kann. Warum sollte man z.B. die Bedienung eines Verstellpropellers nicht auch auf einem TMG differenzschulen können?

Eine Versicherung, die den Groundloop-Schaden nicht regulieren will, mag sich aber durchaus Deiner Auslegung anschliessen.
Letztlich ist es dann auch so, daß sich eine HK36 oder SF25 schon mehr oder weniger deutlich von einer SF23, 7GCBC oder DR250 unterscheidet
Eine Bonanza fliegt auch anders als eine 172RG. Trotzdem kann man alle für die Bonnie nötigen Differenzschulungen auch auf der 172 absolvieren und sich dann ohne FI/CRI in die BE36 setzen.

Tobias
9. Februar 2016: Von Lutz D. an Malte Höltken
Eine Frage zum Endorsement. Wie muss diese Unterschiedsschulung eigentlich dokumentiert werden? Wie war das vor Part FCL? Ich habe die Unterschiedsschulung Glascockpit, TW, RG, Verstellpropeller alle gemacht - und nichts ist einheitlich dokumentiert, liegt ja teilweise auch schon lange zurück.
9. Februar 2016: Von Mark Juhrig an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]
Hallo Lutz,

soweit ich weiß, gibt es keine vorgeschriebene Form für die Dokumentation einer Unterschiedsschulung. Teilweise erfolgt die Dokumentation auch indirekt, z.B. wenn Du eine Prüfung auf einem Flugzeug mit Verstellpropeller und EZFW fliegst. Üblicherweise wird eine Unterschiedsschulung vom Fluglehrer im Flugbuch eingetragen, z.B. im Kommentarfeld bei dem dazugehörigen Flug. Genauso-gut könnte der FI/CRI die Unterschiedsschulung auch auf einem Extrablatt dokumentieren, dann kann man sie immer im aktuellen Flugbuch mitführen.

viele Grüße
Mark
9. Februar 2016: Von Tobias Schnell an Lutz D.
Wie war das vor Part FCL?
In JAR-FCL war das Thema praktisch identisch geregelt. Eine Auflistung, wann eine Unterschiedsschulung erforderlich war, fand sich damals im Anhang 1M zur 1. DV LuftPersV. Diese Tabelle ist fast 1:1 in die AMC/GM zum Part-FCL aufgenommen worden.

Nicht geregelt sind eventuelle "Großvaterrechte", wenn man entsprechende Flugzeuge schon vor 2003 geflogen hat. Weder nach JAR- noch nach Part-FCL gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Unterschiedsschulung. Wenn man jemals eine Vertrautmachung mit FI auf einem entsprechenden Flugzeug absolviert und dies zumindest mit Name und Datum im Flugbuch festgehalten hat, sollte das aber m.E. ausreichen. Wenn nicht, hilft wohl formal nur Nachholen.

Tobias

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