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9. Februar 2016: Von Lutz D. an Malte Höltken
Eine Frage zum Endorsement. Wie muss diese Unterschiedsschulung eigentlich dokumentiert werden? Wie war das vor Part FCL? Ich habe die Unterschiedsschulung Glascockpit, TW, RG, Verstellpropeller alle gemacht - und nichts ist einheitlich dokumentiert, liegt ja teilweise auch schon lange zurück.
9. Februar 2016: Von Mark Juhrig an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]
Hallo Lutz,

soweit ich weiß, gibt es keine vorgeschriebene Form für die Dokumentation einer Unterschiedsschulung. Teilweise erfolgt die Dokumentation auch indirekt, z.B. wenn Du eine Prüfung auf einem Flugzeug mit Verstellpropeller und EZFW fliegst. Üblicherweise wird eine Unterschiedsschulung vom Fluglehrer im Flugbuch eingetragen, z.B. im Kommentarfeld bei dem dazugehörigen Flug. Genauso-gut könnte der FI/CRI die Unterschiedsschulung auch auf einem Extrablatt dokumentieren, dann kann man sie immer im aktuellen Flugbuch mitführen.

viele Grüße
Mark
9. Februar 2016: Von Tobias Schnell an Lutz D.
Wie war das vor Part FCL?
In JAR-FCL war das Thema praktisch identisch geregelt. Eine Auflistung, wann eine Unterschiedsschulung erforderlich war, fand sich damals im Anhang 1M zur 1. DV LuftPersV. Diese Tabelle ist fast 1:1 in die AMC/GM zum Part-FCL aufgenommen worden.

Nicht geregelt sind eventuelle "Großvaterrechte", wenn man entsprechende Flugzeuge schon vor 2003 geflogen hat. Weder nach JAR- noch nach Part-FCL gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Unterschiedsschulung. Wenn man jemals eine Vertrautmachung mit FI auf einem entsprechenden Flugzeug absolviert und dies zumindest mit Name und Datum im Flugbuch festgehalten hat, sollte das aber m.E. ausreichen. Wenn nicht, hilft wohl formal nur Nachholen.

Tobias

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