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9. Februar 2016: Von Tobias Schnell an Lutz D.
Wie war das vor Part FCL?
In JAR-FCL war das Thema praktisch identisch geregelt. Eine Auflistung, wann eine Unterschiedsschulung erforderlich war, fand sich damals im Anhang 1M zur 1. DV LuftPersV. Diese Tabelle ist fast 1:1 in die AMC/GM zum Part-FCL aufgenommen worden.

Nicht geregelt sind eventuelle "Großvaterrechte", wenn man entsprechende Flugzeuge schon vor 2003 geflogen hat. Weder nach JAR- noch nach Part-FCL gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Unterschiedsschulung. Wenn man jemals eine Vertrautmachung mit FI auf einem entsprechenden Flugzeug absolviert und dies zumindest mit Name und Datum im Flugbuch festgehalten hat, sollte das aber m.E. ausreichen. Wenn nicht, hilft wohl formal nur Nachholen.

Tobias

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