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Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2015,04,06,09,3750056
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7. April 2015: Von Thore L. an Kai-Olav Roscher Bewertung: +1.00 [1]
>> Nach diesen Vorschriften ist er sehr wohl berechtigt Betriebsrichtungen vorzugeben und noch andere Dinge zu tun, die sich die Hardcore-Individualisten hier vehement verbitten würden - beispielsweise Startverbote aussprechen, etc.

Es gibt hier Vorschriften? Na dann mal her damit. Ausserdem will ich wissen, wer die Verantwortung für Schäden für eine vom Flugleiter - aus welchen Gründen auch immer - falsch gegebene Landerichtung trägt.
7. April 2015: Von Eike Damer an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
Der "Flugleiter" (auch als BFLer) am INFO Platz haftet für fliegendes Gerät nicht, er ist bei einem Flugunfall für nichts verantwortlich!
Ein Kommentar zu einem Gerichtsurteil aus einer Zeitung zum Unfall (BFU-Bericht) mit einem Toten in Bremgarten:

"Das Gericht sah bei beiden Piloten pflichtwidriges Verhalten und verwies auch darauf, dass sie für ihren eigenmächtigen Formationsflug keine behördliche Genehmigung hatten. Ein drittes Ermittlungsverfahren gegen den Bremgartener Flugleiter wegen fahrlässiger Tötung wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 7500 Euro eingestellt.
Dem Mann wurden Fehler im Funkverkehr vorgeworfen. Ihm kommt aber zugute, dass auf einem Sonderlandeplatz wie Bremgarten der Flugleiter nur Informationsfunktion, aber keine Kontrollrechte hat. Dort tragen die Piloten alleinige Verantwortung für ihren Sichtflug."
7. April 2015: Von Lutz D. an Jan Brill
@Jan besten Dank für diesen Überblick!
7. April 2015: Von Kai-Olav Roscher an Thore L.
Die letzte mir bekannte Musterdienstanweisung ist im Hessischen Staatsanzeiger vom August 214 veröffentlicht worden - ist aber eigentlich nicht meine Baustelle, daher kann es sein, dass es eine neuere gibt, die ich nicht kenne.

Auf die schnelle recherchiert gibt´s das Dokument hier:

https://stanz.ms-visucom.de/anwendungen/ms-visucom/bilder/firma80/2014_public/Ausgabe_32_2014.pdf

Unter Nummer 607 gibt´s die DA, dann unter "Befugnisse" schauen - da weisst Du dann auch, wohin Du Deine Dienstaufsichtsbeschwerde richten kannst.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
7. April 2015: Von Richard Georg an Thore L.
ohne Kommentar und zur Info die Musterdienstanweisung Luftamt Südbayern wie im Internet veröffentlicht.


Attachments: 2

Adobe PDF
musterdiens..
..gleiter.pdf

Not in slideshow.

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musterdiens..
..gleiter.pdf

Not in slideshow.
7. April 2015: Von Lutz D. an Richard Georg
link/anhang?
7. April 2015: Von Richard Georg an Lutz D.
Kann mir mal jemand sagen, warum mann den Anhang immer zwei mal laden muss bis er sichtbar ist?
7. April 2015: Von  an Richard Georg
"Dienstanweisungen" ohne Verzeichnis der entsprechenden juristischen Quellen finde ich immer sehr spannend, zumal solche bei denen an die juristische Schmerzgrenze, oder sogar darüber, formuliert wurde.
7. April 2015: Von Richard Georg an 
Bin nicht der Verfasser, sondern hab es nur im Internet gefunden. Bitte an das Luftamt Südbayern wenden.
7. April 2015: Von Norbert S. an Richard Georg
Ref.: https://stanz.ms-visucom.de/anwendungen/ms-visucom/bilder/firma80/2014_public/Ausgabe_32_2014.pdf

Es ist schon unglaublich, wie in Deutschland Gesetze mittels Dienstanweisungen ausgewälzt werden, um aus
dem kleinsten Sesselpupser einen Reichsluftfahrtmarschall zu machen ...
7. April 2015: Von Wolff E. an Richard Georg
Punkt 3.4.2 Absatz C. Gefällt mir:

die Mindest-Wetterbedingungen am Flugplatz für den beabsichtigten Start offensichtlich nicht erfüllt sind (§ 28 LuftVO). In zweifelhaften Fällen ist der Luftfahrzeugführer darauf hinzuweisen, dass ein Start auf eigene Verantwortung erfolgt

Auf wessen Verantwortung denn sonst? Oder heißt das im Umkehrschluss, das der Start, wenn der Flugleiter den Start freigibt (Achtung "Info-Platz"), dass dann im Unfall-Fall der Startleiter mit im Boot sitzt? Dieser Text ist doch mit Sicherheit rechtlich nicht 100 % wasserdicht...
7. April 2015: Von  an Wolff E.
Es sind mit Sicherheit viele Formulierungen nicht "sauber", aber wer nimmt das Geld in die Hand und lässt einen Juristen in diesen Dokumenten die rechtliche Grundlage von den politisch motivierten Umgehungen trennen? Beim Lesen dieser Traktate fehlt einem Nichtjuristen jedenfalls umgehend die Lust sich länger damit auseinander zu setzen.
7. April 2015: Von Thore L. an Kai-Olav Roscher Bewertung: +1.00 [1]
Kai,

Du nennst mich und andere "Hardcore-Individualisten", weil wir keinen Flugleiter zum starten und landen brauchen und vor allem nicht bezahlen wollen? Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, wie die Flugwelt (ausser vielleicht Nordkorea) auf Dich reagieren würde, wenn sie Dich hören könnte? Ganze Armeen von Hardcore Individuen, die sich ein ungehöriges Stück Freiheit von den rechtschaffenden Deutschen rauben?

Mir raubt solcher Murks den Atem, ganz ehrlich.

Selbstverständlich hat ein Flugleiter mir keine Landerichtung vorzuschreiben. Selbstverständlich kann ich ohne den "Türmer" genau so gut landen wie mit. Und wenn Du ein bisschen mitdenken würdest, würdest Du auch verstehen, wie diese Einrichtung "Flugleiter" die Fliegerwelt regelmässig gefährlicher und dabei deutlich teurer macht.

Nur der Vollständigkeit halber: ich lese in dem von Dir gegebenen Link nirgends, dass mir ein "Fugleiter" irgendwas vorzuschreiben hat, es sei denn, er wolle eine unmittelbare Gefahr abwenden. Was auch immer eine "unmittelbare Gefahr" ist: eine Landerichtung ist es ganz sicher NICHT.

7. April 2015: Von Thore L. an Thore L.
Übrigens, bevor Du jetzt mit 3.4.4 kommst. Genau lesen!!

3.3 "Der Flugleiter nimmt aufgrund des Entscheidungsrechts des
verantwortlichen Luftfahrzeugführers (§ 3 Abs. 1 der Luftverkehrs-
Ordnung – LuftVO) lediglich eine beratende Funktion
ein."

Er darf also lediglich beraten (also gar nix), es sei denn...

3.4.1 "im Gefahrenfall
Anweisungen zu erteilen"

...es ist ein Gefahrenfall gegeben. (Was auch immer "Gefahrenfall" ist...)

In diesem ominösen Gefahrenfall darf er die Landerichtung festlegen.

3.4.4 "zum Beispiel Bestimmungen
zur Start und Landebahnrichtung in Abhängigkeit
der Windverhältnisse oder Festlegung der zu benutzenden
Start- und Landebahn,"

Wer sich fragt, warum sich das alles in nur wenigen Sätzen hintereinander widerspricht: es geht ja gar nicht anders. Das ist eine Murksregelung, die kann sich ja nur widersprechen.
7. April 2015: Von  an Thore L. Bewertung: +0.33 [1]
Schön ist auch unter 7 ->

Der Flugleiter meldet dem Regierungspräsidium unverzüglich bei Vorliegen von d) Fällen einer unberechtigten Wahrnehmung von Aufgaben des Flugleiters durch Dritte,

-> was durchaus innerhalb der Regeln und damit möglich aus der Feder eines Richters fliessen könnte: ein Pilot sagt dem anderen die Windrichtung und kriegt dafür einen Anhörungsbogen vom RP ...
13. April 2015: Von Sibylle Glässing-Deiss an  Bewertung: +5.00 [5]

Soweit wegen des FoF nach der AOPA gefragt wird.

Wir von der AOPA haben uns seit Jahren immer wieder mit dem Thema FoF nicht nur beschäftigt, sondern Anfragen, Eingaben, Besprechungen u.s.w. gemacht.

Leider war dies war leider nicht erfolgreich, sondern kontraproduktiv.

Aufgrund unserer Aktivitäten, waren einige Bundes-Länder aufgewacht und wollten die stillschweigende und jahrzehntelange erfolgreiche Praxis des FoF nicht mehr dulden. Der Bund-Länder-Fachausschuss hatte im Januar 2008 getagt und die vielen FoF Modelle z.B in Schönhagen und Straubing gekippt.

Begründet wurde dies mit Fire-Fighting Argumenten, die zwar die ICAO vorschreibt, aber durchaus Ausnahmen zuläßt, z.B. bei kleinen Plätzen.

Davon haben viele Staaten Gebrauch gemacht, aber die BRD natürlich leider nicht. Die AOPA hatte gerade die vielen problemlosen Beispiele in anderen Staaten immer wieder vorgebracht, leider ohne Erfolg.

Es ist mühsam, aber wir machen weiter. Nur muss man nach den deutlichen Absagen seitens der Politik erst wieder etwas Zeit ins Land gehen lassen.

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS

Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.

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14. April 2015: Von Thore L. an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +1.00 [1]
>> Fire-Fighting

Ich werde nie verstehen, wie vernünftige Menschen so was fordern können.

Warum muss der Autofahrer neben dem Flugplatz bei einem Unfall auf die normale Feuerwehr warten, wo ein Flieger auf dem Platz den Service einer sofort verfügbaren Feuerwehr "geniessen" - ich meine bezahlen - darf? Wenn es wenigstens was bringen würde. Aber wie Fälle gibt es, wo eine "sofort" verfügbare Feuerwehr auf einem Flugplatz den Unterschied gemacht hat?

Dazu kommt doch: wenn ich Bilder von Unfällen auf einem Flugplatz sehe, sehe ich nie dieses alte eingerostete Feuerbekämpfungswägelchen des Platzes, sondern immer ernstzunehmende Feuerwehr aus den umliegenden Ortschaften. Und wenn die doch eh den Job machen (übrigens danke dafür), dann kann man diesen albernen Feuerlöscher auf Rädern, den die meisten Plätze zur Befriedigung des Bürokratenwahns vorhalten, doch einfach in die längst verdienten ewigen Feuerwehrgründe entlassen.
14. April 2015: Von Achim H. an Thore L. Bewertung: +3.00 [3]
Thore, das Grundübel ist wohl, dass die ICAO Anforderungen an Feuerlöschausrüstung für jeden Platz stellt. Da wird ein deutscher Bürokrat nicht sagen "brauchen wir nicht" sondern "wie können wir das möglichst umfassend umsetzen so dass niemand behaupten kann, wir hätten nicht vorgesorgt".

Passiert dann etwas und der Platz hat eine Genehmigung zur Öffnung ohne Bedienpersonal für den rostigen Feuerwehrwagen, dann steht in der Presse "RP setzte sich über internationale Standards hinweg und verursacht den Tod eines Piloten mit unschuldigen Kleinkindern".

Was hat ein Bürokrat davon, Haltung zu zeigen?
14. April 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Thore L.
..aber wer würde die Feuerwehr aus den umliegenden Ortschaften denn verständigen wenn Du allein auf dem Platz ohne Flugleiter Bruch machst?
Anders als auf einer durchschnittlichen Strasse kannst Du nicht unbedingt davon ausgehen dass nach wenigen Minuten jemand zufällig vorbeikommt.
14. April 2015: Von Philipp Tiemann an Achim H.
IAOPA ist glaube ich gerade ganz aktuell an dem Thema dran; die ICAO-Vorgaben wurden 2010 eigentlich schon flexibilisiert; zuletzt erneut. Leider ist das ganze wohl etwas wachsweich formuliert, was dann hierzulande zu einer strikten Auslegung bewegt.

Aber nicht nur hierzulande; auch in Italien ist das seit Jahren ein großes Thema. Dort sind die Brandschutzauflagen für die kleinen (lizensierten) Flugplätze sogar noch viel höher. Dies ist dort umso ärgerlicher, da es dort ja keine Flugleiterpflicht gibt; man also von daher auch ganz ohne Personal am Boden fliegen könnte. Trotzdem muss also mehrfaches, geschultes Personal am Platz sein, sonst ist der Platz zu.
14. April 2015: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H. Bewertung: +6.00 [6]
Der Feuerwehrkram ist total hirnrissig. Wir in Itzehoe halten ein TLF 16 vor, mit Allrad, 250kg Pulver, 1000 Liter Wasser (unseres hat 2000), Schaumzumischung usw. Ein Anhänger mit Feuerlöschern erfüllt diese Vorschriften keineswegs! Das ist ein richtiger LKW den jeder ehrenamtliche Flugleiter fahren können muss, wofür er einigermaßen ausreichend angelernt wird. Mit der Löscherei selbst sieht es nicht besser aus, die Ortsfeuerwehr hat große Kolleraugen gemacht als wir das Ding notgedrungen anschaffen mussten und gesagt "sowas fahren wir mit 4 Mann, voll ausgebildet natürlich". Bei uns aber soll der Flugleiter alleine klarkommen, das ist völlig unrealistisch. Und was sagt die Luftfahrtbehörde dazu? Die sagt: Jeder weiß dass es Quatsch ist, aber wenn ihr nicht das Maul haltet wird sich jemand finden der die Besetzungsvorschriften der nächsthöheren Flugplatzkategorie verbindlich macht. Das wären dann 4 Mann ständige Besetzung mit überwachter Feuerwehrschulung, Zugführer, Ersatzleuten usw. also der volle Standard einer freiwiliigen Feuerwehr - für einen reinen Vereins-Verkehrslandeplatz mit nicht mal 10.000 Landungen im Jahr.
Wers nicht glaubt kann die NFLs nachlesen. Das ist unser unbezahlbares Vollkasko-Deutschland, wo das akzeptierte Restrisiko immer bei 0,0 liegen muss. Ach ja, das Personal für diese Unbezahlbarkeit will der Staat natürlich nicht vorhalten, meine abgelaufene ZÜP hat gerade 7 Wochen gedauert.
14. April 2015: Von TH0MAS N02N an Philipp Tiemann
Hat jemand die ICAO-Quelle parat, ich würde das gerne mal selbst lesen...
14. April 2015: Von Thore L. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +5.00 [5]
>> aber wer würde die Feuerwehr aus den umliegenden Ortschaften denn verständigen wenn Du allein auf dem Platz ohne Flugleiter Bruch machst?

Ich möchte gerne, dass das mein Risiko ist. Und wenn ich das "Risiko" auf mich nehme, dann sind eben (ein paar sehr unwahrscheinliche) Situationen denkbar, in denen ich zwar durch einen Flugleiter hätte gerettet werden können, aber dann jetzt halt sterbe. Wenn ich das nicht will, rufe ich mir jemanden für die Landung oder fliege halt einfach da nicht hin. Ich bin schon groß, ich will das selbst entscheiden dürfen.
14. April 2015: Von Thore L. an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
so kann man ICAO Vorgaben offenbar auch umsetzen...


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DSCF4629.JPG

14. April 2015: Von Thore L. an Ernst-Peter Nawothnig
>> Das ist unser unbezahlbares Vollkasko-Deutschland

Genau so ist es! Lass mich bitte hinzufügen, dass man mit einem Anhänger mit ein paar Feuerlöschern die Sicherheit eher erhöhen würde, weil man die intuitiv - und zwar jeder - bedienen könnte. Wenn da ein brennender Flieger mit schreienden Menschen drin vor dem völlig unzureichend angelernten und jetzt voll im Stress stehenden "Flugleiter" auf der Bahn liegt, ist der mit Feuerlöschern doch tausendmal besser bewaffnet als mit einem Megageschoss, das selbst die freiwillige Feuerwehr nur mit viel Lernaufwand richtig bedienen kann. Diese Bürokratendep*** machen GA fliegen teuer und gefährlich, wie so oft. Einfach zum kotzen.

Wie wäre es richtig? Da steht ein Wägelchen mit ein paar Feuerlöschern. Und wenn ich es als Pilot will, sorge ich dafür, dass wer da ist, wenn ich starte / lande.

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