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4. März 2015: Von Johannes König an Florian Ernst
Hallo Florian,
ich hatte Anfang des Jahres die selbe Situation, nur anders herum. Ich habe im April 2014 meine PPL-Prüfung gemacht und wurde auf einer TMG geschult. Das Rating SEP habe ich dann im Januar 2015 in einer Flugschule nachgezogen.

Bei mir war es so, dass mein Prüfer, ein freier CRE, sowohl die Ratings TMG und SEP hatte und auf prüfen durfte. Er hat mir dann, nach der bestandenen Prüfung für das Class-Rating SEP, beide Ratings wieder für 24 Monate verlängert.


Grüße
Johannes
5. März 2015: Von Florian Ernst an Johannes König
Hallo Johannes,

das klingt ja gut. Soweit ich verstanden habe kann der Prüfer also nach bestandener Prüfung die Berechtigungen verlängern, die Prüfung alleine reicht schon aus, korrekt?
Kannst du mir sagen, wo die entsprechenden Bedinungen für SEP bzw. TMG Klassenberechtigung stehen oder welche du in der Flugschule erfüllen musstest?

Viele Grüße
Florian
5. März 2015: Von Johannes König an Florian Ernst
Hallo Florian,
bei mir war der Fall ein bisschen speziell, da ich noch an einer (der letzten) RF geschult wurde. Da hatte die Schule noch mehr Autonomie. Bei ATO (was mittlerweile quasi alle Schulen und auch Vereine sind) gibts für sowas dann meterdicke Handbücher :-)

Ich hatte vor meiner Erweiterung zum SEP viele Flugschulen angefragt, und die Antworten gingen von "1 Platzrunde, wenn Sie das Ding beherrschen" bis hin zu "10 Flugstunden + 7 Stunden Theorie". Hängt also stark von der Schule ab. Bei ATO steht das aber alles im (genehmigten) Ausbildungshandbuch. Seriöse Flugschulen schicken dir auch einen Scan von den paar Seiten.

Zurück zu deinem Fall:

1. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann bist du in einem Segelflugverein. Dieser darf sicherlich angehenden Piloten zur SPL-Lizenz (mit oder ohne TMG-Rating) verhelfen. Ob er auch zum PPL schulen darf (oder Ratings für den PPL), steht auf einem anderen Blatt. Das muss dir der Ausbildungsleiter sagen. Frag ihn. Wenn das nicht der Fall ist, wirst du dir eine andere Schule/Verein suchen müssen.

2. Such dir einen Prüfer. Am besten gleich zu Anfang! Es gibt genug freie CRE oder FE, der muss nicht zwingend von der Landesluftfahrtbehörde kommen. Dieser kann dir dann sagen, ob er mit dem TMG-Rating auch gleich das SEP-Rating verlängern darf.

3. Wenn du die Prüfung für das TMG-Rating bestehst, dann bist du wieder für volle 24 Monate current, auf beiden Klassen. Vorherige Flugerfahrung (oder das Fehlen einer solchen) sind nicht von Belang. Der Prüfer ist ja gerade dazu da, um zu prüfen, ob du fliegen kannst.

Konkretes Beispiel bei mir: Prüfung für SEP-Rating am 6. Januar 2015. Lizenz zum Amt geschickt, 4 Wochen später eine neue Lizenz im Briefkasten, mit Eintrag SEP und TMG, beide bis zum 31. Januar 2017. Meine vorherige Flugerfahrung auf TMG hat niemanden interessiert.

Wenn du Zweifel hast: Ruf dein Luftamt an, am besten direkt die Person, die deine Lizenz ausgestellt und unterschrieben hat. Die kann dir genau sagen, was Sache ist.

Grüße aus dem Süden

Johannes
9. März 2015: Von RotorHead an Florian Ernst
Bei einer Prüfung zum Erwerb einer Berechtigung kann man eine andere Berechtigung nicht mit verlängern. Gleiches gilt für eine Befähigungsüberprüfung zur Erneuerung. Das Mit-Verlängern von anderen Berechtigungen geht nur bei Befähigungsüberprüfungen zu einer Verlängerung.
12. April 2017: Von Peter Steinert an RotorHead

Hallo zusammen,

ich möchte das Thema hier noch einmal hochholen, weil ich aktuell aus den Bestimmungen nicht schlau werde.

Ganz konkret gefragt:

Wenn ich einen PPL(A) oder LAPL(A) habe und die TMG-Berechtigung machen möchte, was muss ich tun? Gibt es einen Unterschied zwischen einem Motorsegler und einem Reisemotorsegler? Scheibe, Taifun, Dimona, Stemme?

Ich hab nach all den Gesetzestexten nur noch Fragezeichen im Kopf und wenn ich die Seiten einzelnes Flugschulen durchforste, finde ich teilweise auch gar nicht die Möglichkeit...

Danke für etwas Licht in dem Gesetzesdschungel

12. April 2017: Von Florian R. an Peter Steinert Bewertung: +1.00 [1]

Bei solchen Angelegenheiten nehme ich stets die Easy Access Rules der EASA zur Hand - diese kennst du wohl auch bereits: In diesem Fall Part-FCL, EASA Easy Access Rules

Wenn ich einen PPL(A) oder LAPL(A) habe und die TMG-Berechtigung machen möchte, was muss ich tun?

"FCL.105.A LAPL(A) — Privileges and conditions

(a) The privileges of the holder of an LAPL for aeroplanes are to act as PIC on single-engine piston aeroplanes-land or TMG with a maximum certificated take-off mass of 2 000 kg or less, carrying a maximum of 3 passengers, such that there are never more than 4 persons on board of the aircraft.

(b) Holders of a LAPL(A) shall only carry passengers once they have completed 10 hours of flight time as PIC on aeroplanes or TMG after the issuance of the licence"

Das heisst mit einem LAPL(A) darf man SEP und TMG fliegen, bis 2'000kg.

"FCL.205.A PPL(A) — Privileges

(a) The privileges of the holder of a PPL(A) are to act without remuneration as PIC or co-pilot on aeroplanes or TMGs engaged in non-commercial operations.

(b) Notwithstanding the paragraph above, the holder of a PPL(A) with instructor or examiner privileges may receive remuneration for:

(1) the provision of flight instruction for the LAPL(A) or PPL(A);

(2) the conduct of skill tests and proficiency checks for these licences;

(3) the training, testing and checking for the ratings or certificates attached to this licence."

Mit einem PPL(A) darf man nicht nur SEP fliegen, sondern was auch immer für ein Class Rating man hat. TMG darf man ebenfalls, anscheinend auch über 2'000kg. ;-)

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Motorsegler und einem Reisemotorsegler? Scheibe, Taifun, Dimona, Stemme?

Das weiss ich jetzt nicht aus dem Stegreif. Gemäss Definitionen des Part-FCL ist ein TMG:

""Powered sailplane" means an aircraft equipped with one or more engines having, with engines inoperative, the characteristics of a sailplane."

und

""Touring Motor Glider" (TMG) means a specific class of powered sailplane having an integrally mounted, non-retractable engine and a non-retractable propeller. It shall be capable of taking off and climbing under its own power according to its flight manual."

Der TMG ist also eine klasse der Kategorie "Sailplane". Sieht so aus, als würden diese alle unter CS-22 zertifiziert. Gemäss Type Certificate Data Sheet (TCDS) der Dimona (https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA-A-065-TCDS-h36-issue%2004.pdf) ist der Propeller nicht retractable etc. (um das offensichtliche zu sagen) und ist somit wohl ein TMG. Das TCDS der Stemme S10 (https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA-TCDS-A.054_Stemme%20S10%20issue%2003.pdf) listet in der Beschreibung hingegen "propeller shaft system and fully foldable" und ist daher wohl ein Powered Sailplane.

Ich nehme an, dass man das auch einfacher bestimmen kann. Kenne mich leider nicht so aus mit TMG/Powered sailplanes. Weiss jemand besser Bescheid?

12. April 2017: Von Peter Steinert an Florian R.

Hallo Florian,

Danke für die Informationen, insbesondere für die Infos rund um den Unterschied Motorsegler und Reisemotorsegler, so hatte ich das auch verstanden.

Ich habe auch verstanden, dass ich sowohl LAPL, als auch den PPL wohl auf TMG machen kann. Der Weg dann zum SEP-Rating scheint auch definiert und nicht sonderlich kompliziert, aber wie sieht es aus, wenn ich einen PPL(A) SEP oder LAPL(A) SEP habe und das TMG Rating haben möchte? Es scheint nicht mehr möglich zu sein, außer ich mache einen SPL(S) oder LAPL(S), dann könnte ich das TMG Rating auf dieser Basis drauflegen.

Irre ich mich?

12. April 2017: Von Jens V. an Peter Steinert

Moin Moin,

den LAPL A SEP auf TMG zu erweitern ist recht simpel (3h 10S/L mit Lehrer und 10 solo, anschließend praktische Prüfung und Nachweis theoretischer Kenntnisse) (Hab es gerade anders herum von TMG auf SEP durch)

PPL A werde ich nicht schlau raus ;-)

Grüße

Jens

12. April 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Peter Steinert

Bei PPL(A) ist TMG eine Klassenberechtigung und fällt unter FCL.700ff. Für TMG sind mindestens 3 Stunden praktische Ausbildung erforderlich, davon mind. 1 Stunde im Alleinflug. Sie ist also nur an einer ATO zu erlangen. Nur wenige gewerbliche Flugschulen bieten einen solchen Lehrgang an, allerdings sehr viele Luftsportvereine. Am besten erstmal eine Schule suchen und sich dann von denen näher informieren lassen.

Michael

13. April 2017: Von Lutz D. an Mich.ael Brün.ing

Hast Du eine Quelle zu den genannten Miindeststunden?

13. April 2017: Von Mark Juhrig an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Lutz,

die drei Stunden finden sich hier:

FCL.135.A LAPL(A) — Erweiterung von Rechten auf eine andere Flugzeugklasse oder -baureihe
a) Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und -baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse die nachfolgenden Anforderungen absolviert hat:

(1) 3 Stunden Flugausbildung, die Folgendes umfassten:
i) 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer und
ii) 10 überwachte Allein-Starts und -Landungen;

(2) eine praktische Prüfung, in der ein angemessener Stand der praktischen Fähigkeiten in der neuen Klasse nachgewiesen wurde. Während dieser praktischen Prüfung muss der Bewerber gegenüber dem Prüfer auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse in der anderen Klasse auf den folgenden Gebieten nachweisen:
i) betriebliche Verfahren,
ii) Flugleistung und Flugplanung,
iii) allgemeine Flugzeugkunde.
b) Bevor der Inhaber einer LAPL die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung verwendet wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung und ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Bordbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.

VG Mark

PS: bei PPL(A) evtl. keine Mindeststundenzahl (gab es bei JAR-FCL-PPL-A auch nicht).

13. April 2017: Von Lutz D. an Mark Juhrig

Danke! Genau, für den PPL A war mir nämlich auch keine Mindeststundenanzahl bekannt.

13. April 2017: Von Johannes König an Lutz D.

Im genehmigten Ausbildungshandbuch der ATO kann aber ggf. eine Mindeststundenzahl für sowohl Theorie als auch Praxis niedergeschrieben sein. Der Vergleich lohnt also.

Ich hätte es vor längerer Zeit schonmal geschrieben, dass ich nur empfehlen kann, die Sache vom Ende her zu denken. Also zunächst einen FE/CRE suchen. Dieser kennt sein Gebiet meist sehr genau, und kann Tipps für die passende Schule geben.

9. Juli 2017: Von Rasak Adaranijo an Mark Juhrig

Hi zusammen,

ich bin mir nicht sicher ob ich die FCL.135.A LAPL(A) richtig verstehe.

Angenommen ich habe die LAPL Prüfung auf einer C172 abgeflogen, dann darf ich doch PA28;C152 mit ungefähr gleicher Austattung (nach vertraut machen) ohne weiteres fliegen?

Wenn ich jetzt auf TMG schulen würde, müsste ich mind. 3 Stunden Flugausbildung absolvieren und die 20 S/L + Prüfung machen. Und wer Prüft, ein FI oder wieder ein Prüfer vom Luftamt?

Wenn ich eine C172 mit Verstellpropeller;Glascockpit o.ä. fliegen will, reicht eine Unterschiedsschulung mit FI und handschriftlichem Eintrag ins Flugbuch?

Wo liegt den der genaue Unterschied zum PPLA?

11. Juli 2017: Von Jens V. an Rasak Adaranijo Bewertung: +1.00 [1]

So einfach ist das leider nicht...

LAPL Inhaber müssen sich auf jedes Muster durch einen Fluglehrer (Achtung Einweisungsberechtigter reicht nicht) vertraut machen und im Flugbuch bestätigen lassen. Also in deinem Beispiel darfst du dich nicht so in die P28 reinsetzen und fliegen...vertrautmachen muss sein.

Dann gibt es noch eine Unterschiedschulung für z.B. Einziehfahrwerk, Verstellprop oder Spornrad, ebenfalls nur durch Fluglehrer

Bei der Umschulung wurde bei mir (TMG auf SEP) der Prüfer von der Behörde festgelegt

Unterschiede LAPL PPL:

Lizenz:

PPL (A) mit Class Rating SEP und/oder TMG

Gültigkeit Lizenz:

unbefristet

Gültigkeit Class Rating:

2 Jahre

Verlängerung Class Rating:

12 Flugstunden und 12 Landungen auf SEP und/oder TMG in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit, incl. 1 Stunde Auffrischungsschulung mit Fluglehrer (FI oder CRI) auf TMG oder SEP. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, so können diese 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem beliebigen Prüfer ersetzt werden.

Erneuerung Class Rating:

praktische Prüfung mit einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde

Lizenz:

LAPL (A) mit Class Rating SEP und/oder TMG

Gültigkeit Lizenz :

Unbefristet

Gültigkeit Class Rating:

gültig so lange nachfolgende Verlängerungskriterien erfüllt sind

Verlängerung Class Rating:

12 Flugstunden und 12 Landungen auf SEP und/oder TMG in den letzten 24 Monaten vor Antritt eines Fluges, zusätzlich 1 Stunde Auffrischungsschulung mit Fluglehrer (FI) auf TMG oder SEP.

Erneuerung Class Rating:

praktische Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde , oder die fehlenden Voraussetzungen mit Lehrer oder Flugauftrag nachholen

11. Juli 2017: Von Peter Steinert an Jens V.

Jetzt bin ich verwundert.... wenn ich einen LAPL habe, brauche ich einen FI zur Vertrautmachung??? Hast Du das schriftlich?

11. Juli 2017: Von Alfred Obermaier an Peter Steinert Bewertung: +1.00 [1]

Richtig, LAPL sind beschränkt auf das Ausbildungsflugzeug. Wenn das bereits eine PA28 war, dann alles gut.

Ansonsten greift FCL.135.A LAPL(A) "Die Rechte einer LAPL A sind auf die Flugzeugklasse oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse die folgenden Anforderungen erfüllt hat.
(1) ...
(2) ...

b) Bevor der Inhaber einer LAPL die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung vewendet wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung oder ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Flugbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden."

Für die Gültigkeit der Lizenz gilt dann FCL.140.A LAPL (A), wie bereits beschrieben. Zum Unterschied zum PPL A muss LAPL immer in den letzten 24 Monaten mindestens 12 h als PIC und ... nachweisen um seine Lizenz gültig zu halten. Fliegt beispielsweise LAPL Inhaber 18 Monate nicht, dann hat er (vermutlich) keine gültige Lizenz mehr.

Aus meiner Sicht ein böser Fallstrick.

Noch Fragen?

11. Juli 2017: Von Peter Steinert an Alfred Obermaier

Klingt vielleicht jetzt etwas blöd, aber was wird hier als Flugzeugklasse definiert? TMG? LAPL(S)?

11. Juli 2017: Von Johannes König an Peter Steinert

Flugzeugklasse ist PA28 oder C172 oder DA20 oder A210.

bei TMG gilt diese Einschränkung nicht (Halbsatz "oder TMG"), da gilt wie beim PPL: Kennste eine, kannste alle.

11. Juli 2017: Von Alfred Obermaier an Johannes König

IMHO C172 (M) ist nicht gleich C172 (SP), hier ist sehr wohl ein Differenz Training (EFIS) erforderlich.

11. Juli 2017: Von Peter Steinert an Johannes König

Das von Dir genannte sind aber Baureihen, keine Klassen....oder irre ich mich hier total?

12. Juli 2017: Von Jens V. an Peter Steinert Bewertung: +1.00 [1]

Nochmal gerade nachgeschaut, heißt:

Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und -baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot die Anforderungen gemäß FCL.135.BLAPL erfüllt.

Flugzeugklasse ist z.B. SEP

Baureihe z.B. 172

12. Juli 2017: Von Aristidis Sissios an Jens V.

Ich würde noch ergänzen

SEP 750Kg eine Klasse

SEP 2000Kg andere Klasse

Land oder Wasser usw.

12. Juli 2017: Von Malte Höltken an Aristidis Sissios Bewertung: +3.00 [3]

Wieso erfindet Ihr hier jetzt Klassen, die alles unnötig verkomplizieren würden? Auch eine AN2 ist nur eine SEP und mit Wackelprop und konventionellem Fahrwerk im Flugbuch ausgetragen kannst Du den Traktor normal mit dem PPL/SEP fliegen.

Es gibt kein SEP light, SEP moderate und SEP heavy ...

12. Juli 2017: Von Aristidis Sissios an Malte Höltken

Erfinden möchte ich auf kein Fall etwas. In Erinnerung habe ich den PPLA für SEP Land Flugzeuge bis 2000Kg und max 6-Sitzen. Innerhalb der Klasse reicht eigentlich ein Vertrautmachen bzw. differenz Schulung (falls kein RG, VP, Turbo, Efis, Sporn etc. Eintrag vorhanden). Hier ist Malibu die Ausnahme mit sein eigenes class Rating.

Nach Deine Aussage, für den PPLA mit VP und Sporn reicht ein Vetrautmachen für den Traktor mit seine 5,5 Tonnen?

Das wäre schön.


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