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11. Juli 2017: Von Jens V. an Rasak Adaranijo Bewertung: +1.00 [1]

So einfach ist das leider nicht...

LAPL Inhaber müssen sich auf jedes Muster durch einen Fluglehrer (Achtung Einweisungsberechtigter reicht nicht) vertraut machen und im Flugbuch bestätigen lassen. Also in deinem Beispiel darfst du dich nicht so in die P28 reinsetzen und fliegen...vertrautmachen muss sein.

Dann gibt es noch eine Unterschiedschulung für z.B. Einziehfahrwerk, Verstellprop oder Spornrad, ebenfalls nur durch Fluglehrer

Bei der Umschulung wurde bei mir (TMG auf SEP) der Prüfer von der Behörde festgelegt

Unterschiede LAPL PPL:

Lizenz:

PPL (A) mit Class Rating SEP und/oder TMG

Gültigkeit Lizenz:

unbefristet

Gültigkeit Class Rating:

2 Jahre

Verlängerung Class Rating:

12 Flugstunden und 12 Landungen auf SEP und/oder TMG in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit, incl. 1 Stunde Auffrischungsschulung mit Fluglehrer (FI oder CRI) auf TMG oder SEP. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, so können diese 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem beliebigen Prüfer ersetzt werden.

Erneuerung Class Rating:

praktische Prüfung mit einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde

Lizenz:

LAPL (A) mit Class Rating SEP und/oder TMG

Gültigkeit Lizenz :

Unbefristet

Gültigkeit Class Rating:

gültig so lange nachfolgende Verlängerungskriterien erfüllt sind

Verlängerung Class Rating:

12 Flugstunden und 12 Landungen auf SEP und/oder TMG in den letzten 24 Monaten vor Antritt eines Fluges, zusätzlich 1 Stunde Auffrischungsschulung mit Fluglehrer (FI) auf TMG oder SEP.

Erneuerung Class Rating:

praktische Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde , oder die fehlenden Voraussetzungen mit Lehrer oder Flugauftrag nachholen

11. Juli 2017: Von Peter Steinert an Jens V.

Jetzt bin ich verwundert.... wenn ich einen LAPL habe, brauche ich einen FI zur Vertrautmachung??? Hast Du das schriftlich?

11. Juli 2017: Von Alfred Obermaier an Peter Steinert Bewertung: +1.00 [1]

Richtig, LAPL sind beschränkt auf das Ausbildungsflugzeug. Wenn das bereits eine PA28 war, dann alles gut.

Ansonsten greift FCL.135.A LAPL(A) "Die Rechte einer LAPL A sind auf die Flugzeugklasse oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse die folgenden Anforderungen erfüllt hat.
(1) ...
(2) ...

b) Bevor der Inhaber einer LAPL die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung vewendet wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung oder ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Flugbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden."

Für die Gültigkeit der Lizenz gilt dann FCL.140.A LAPL (A), wie bereits beschrieben. Zum Unterschied zum PPL A muss LAPL immer in den letzten 24 Monaten mindestens 12 h als PIC und ... nachweisen um seine Lizenz gültig zu halten. Fliegt beispielsweise LAPL Inhaber 18 Monate nicht, dann hat er (vermutlich) keine gültige Lizenz mehr.

Aus meiner Sicht ein böser Fallstrick.

Noch Fragen?

11. Juli 2017: Von Peter Steinert an Alfred Obermaier

Klingt vielleicht jetzt etwas blöd, aber was wird hier als Flugzeugklasse definiert? TMG? LAPL(S)?

11. Juli 2017: Von Johannes König an Peter Steinert

Flugzeugklasse ist PA28 oder C172 oder DA20 oder A210.

bei TMG gilt diese Einschränkung nicht (Halbsatz "oder TMG"), da gilt wie beim PPL: Kennste eine, kannste alle.

11. Juli 2017: Von Alfred Obermaier an Johannes König

IMHO C172 (M) ist nicht gleich C172 (SP), hier ist sehr wohl ein Differenz Training (EFIS) erforderlich.

11. Juli 2017: Von Peter Steinert an Johannes König

Das von Dir genannte sind aber Baureihen, keine Klassen....oder irre ich mich hier total?

12. Juli 2017: Von Jens V. an Peter Steinert Bewertung: +1.00 [1]

Nochmal gerade nachgeschaut, heißt:

Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und -baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot die Anforderungen gemäß FCL.135.BLAPL erfüllt.

Flugzeugklasse ist z.B. SEP

Baureihe z.B. 172

12. Juli 2017: Von Aristidis Sissios an Jens V.

Ich würde noch ergänzen

SEP 750Kg eine Klasse

SEP 2000Kg andere Klasse

Land oder Wasser usw.

12. Juli 2017: Von Malte Höltken an Aristidis Sissios Bewertung: +3.00 [3]

Wieso erfindet Ihr hier jetzt Klassen, die alles unnötig verkomplizieren würden? Auch eine AN2 ist nur eine SEP und mit Wackelprop und konventionellem Fahrwerk im Flugbuch ausgetragen kannst Du den Traktor normal mit dem PPL/SEP fliegen.

Es gibt kein SEP light, SEP moderate und SEP heavy ...

12. Juli 2017: Von Aristidis Sissios an Malte Höltken

Erfinden möchte ich auf kein Fall etwas. In Erinnerung habe ich den PPLA für SEP Land Flugzeuge bis 2000Kg und max 6-Sitzen. Innerhalb der Klasse reicht eigentlich ein Vertrautmachen bzw. differenz Schulung (falls kein RG, VP, Turbo, Efis, Sporn etc. Eintrag vorhanden). Hier ist Malibu die Ausnahme mit sein eigenes class Rating.

Nach Deine Aussage, für den PPLA mit VP und Sporn reicht ein Vetrautmachen für den Traktor mit seine 5,5 Tonnen?

Das wäre schön.

12. Juli 2017: Von Alfred Obermaier an Aristidis Sissios Bewertung: +1.00 [1]

Sorry, es gibt nur SEP als jeweils eine Klasse, Gewicht unlimited, also auch Douglas A1 oder AN2 mit ungefähr 5 MTOM.

Limit< 2 t MTOM, schon lange her.

12. Juli 2017: Von Jens V. an Aristidis Sissios Bewertung: +1.00 [1]

Tja, kann man viel drüber schnacken...SEP Medium, Dickschiff oder SEP ganz schwer zu fliegen gibt es natürlich nicht ;.-)

Ausgangsfrage war ja, ob man sich mit dem LAPL geprüft auf C172 so in eine P28 einsteugen und fliegen darf (unabhängig davon ob es sinnig ist) und da ist die Lage ja wie beschrieben: Nö - das darf er nicht.

TMG anscheinend doch - das war mir nicht bewusst (auch unabhängig von der Sinnfrage wenn ich mit ansehe wie eine G109 und ein Picolo so geflogen werden :-) )

Ich hab den Lapl A nach 25 Jahren SF, UL und TMG gemacht und hab es immer schon so gehandhabt mich auf mehrsitzigen Flugzeugen einweisen zu lassen...hab immer was gelernt, auch wenn ich nie das Gefühl gehabt habe ohne Lehrer hätte ich was kaputt gemacht - finde ich verantwortungsbewusst

12. Juli 2017: Von Johannes König an Jens V.

Deswegen ist diese Einschränkung im LAPL(A) auch nur für Privatiers relevant, die zwar einen respektablen Flugzeugpark ihr eigen nennen, aber danach erst einen LAPL machen.

Alle anderen, die ein Flugzeug entsprechend der Nutzung beim Eigentümer stundenweise bezahlen, machen vor dem ersten Flug sowieso einen kurzen Flug mit FI. Und damit ist dann auch die Vorgabe erfüllt...

12. Juli 2017: Von Rasak Adaranijo an Johannes König

Danke. Einweisung und/oder Unterschiedsschulung mit FI würde ich sowieso jedem empfehlen. Meine Befürchtung war nur die, dass ich die drei Stunden und 20 S/L abfliegen muss, für ein Flugzeug das ich in der Schulung, jedoch nicht bei der Prüfung geflogen bin.

12. Juli 2017: Von Alexander Callidus an Alfred Obermaier

Auch wenn mich das nicht reizt und ich es nicht kann, ich dürfte mit meinem JAR/FCL und Klassenberechtigng SEP eine AN 2 fliegen?

Ich habe sonst gar keine SEP über 2to MTOW gefunden, Piper Malibu ist leichter, der Rest sind Turboprop.

Die ersten 10 Jahre meines Fliegerlebens bin ich zu über 90% Spornrad geflogen. Brauche ich trotzdem eine formale Einweisung/Berechtigung?

12. Juli 2017: Von Olaf Musch an Alexander Callidus

Spornrad-Kenntnisse brauchst Du noch. Aber ansonsten: Ja.

Olaf - neidisch auf Eure Klassenberechtigungen. Bei uns Rotorköpfen gibt's nur Musterberechtigungen

12. Juli 2017: Von Markus Doerr an Alexander Callidus

Es gibt genug SEPs über 2t. Schau mal in die Warbird Szene.


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