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26 Beiträge Seite 1 von 2

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12. April 2017: Von Peter Steinert an Florian R.

Hallo Florian,

Danke für die Informationen, insbesondere für die Infos rund um den Unterschied Motorsegler und Reisemotorsegler, so hatte ich das auch verstanden.

Ich habe auch verstanden, dass ich sowohl LAPL, als auch den PPL wohl auf TMG machen kann. Der Weg dann zum SEP-Rating scheint auch definiert und nicht sonderlich kompliziert, aber wie sieht es aus, wenn ich einen PPL(A) SEP oder LAPL(A) SEP habe und das TMG Rating haben möchte? Es scheint nicht mehr möglich zu sein, außer ich mache einen SPL(S) oder LAPL(S), dann könnte ich das TMG Rating auf dieser Basis drauflegen.

Irre ich mich?

12. April 2017: Von Jens V. an Peter Steinert

Moin Moin,

den LAPL A SEP auf TMG zu erweitern ist recht simpel (3h 10S/L mit Lehrer und 10 solo, anschließend praktische Prüfung und Nachweis theoretischer Kenntnisse) (Hab es gerade anders herum von TMG auf SEP durch)

PPL A werde ich nicht schlau raus ;-)

Grüße

Jens

12. April 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Peter Steinert

Bei PPL(A) ist TMG eine Klassenberechtigung und fällt unter FCL.700ff. Für TMG sind mindestens 3 Stunden praktische Ausbildung erforderlich, davon mind. 1 Stunde im Alleinflug. Sie ist also nur an einer ATO zu erlangen. Nur wenige gewerbliche Flugschulen bieten einen solchen Lehrgang an, allerdings sehr viele Luftsportvereine. Am besten erstmal eine Schule suchen und sich dann von denen näher informieren lassen.

Michael

13. April 2017: Von Lutz D. an Mich.ael Brün.ing

Hast Du eine Quelle zu den genannten Miindeststunden?

13. April 2017: Von Mark Juhrig an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Lutz,

die drei Stunden finden sich hier:

FCL.135.A LAPL(A) — Erweiterung von Rechten auf eine andere Flugzeugklasse oder -baureihe
a) Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und -baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse die nachfolgenden Anforderungen absolviert hat:

(1) 3 Stunden Flugausbildung, die Folgendes umfassten:
i) 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer und
ii) 10 überwachte Allein-Starts und -Landungen;

(2) eine praktische Prüfung, in der ein angemessener Stand der praktischen Fähigkeiten in der neuen Klasse nachgewiesen wurde. Während dieser praktischen Prüfung muss der Bewerber gegenüber dem Prüfer auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse in der anderen Klasse auf den folgenden Gebieten nachweisen:
i) betriebliche Verfahren,
ii) Flugleistung und Flugplanung,
iii) allgemeine Flugzeugkunde.
b) Bevor der Inhaber einer LAPL die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung verwendet wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung und ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Bordbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.

VG Mark

PS: bei PPL(A) evtl. keine Mindeststundenzahl (gab es bei JAR-FCL-PPL-A auch nicht).

13. April 2017: Von Lutz D. an Mark Juhrig

Danke! Genau, für den PPL A war mir nämlich auch keine Mindeststundenanzahl bekannt.

13. April 2017: Von Johannes König an Lutz D.

Im genehmigten Ausbildungshandbuch der ATO kann aber ggf. eine Mindeststundenzahl für sowohl Theorie als auch Praxis niedergeschrieben sein. Der Vergleich lohnt also.

Ich hätte es vor längerer Zeit schonmal geschrieben, dass ich nur empfehlen kann, die Sache vom Ende her zu denken. Also zunächst einen FE/CRE suchen. Dieser kennt sein Gebiet meist sehr genau, und kann Tipps für die passende Schule geben.

9. Juli 2017: Von Rasak Adaranijo an Mark Juhrig

Hi zusammen,

ich bin mir nicht sicher ob ich die FCL.135.A LAPL(A) richtig verstehe.

Angenommen ich habe die LAPL Prüfung auf einer C172 abgeflogen, dann darf ich doch PA28;C152 mit ungefähr gleicher Austattung (nach vertraut machen) ohne weiteres fliegen?

Wenn ich jetzt auf TMG schulen würde, müsste ich mind. 3 Stunden Flugausbildung absolvieren und die 20 S/L + Prüfung machen. Und wer Prüft, ein FI oder wieder ein Prüfer vom Luftamt?

Wenn ich eine C172 mit Verstellpropeller;Glascockpit o.ä. fliegen will, reicht eine Unterschiedsschulung mit FI und handschriftlichem Eintrag ins Flugbuch?

Wo liegt den der genaue Unterschied zum PPLA?

11. Juli 2017: Von Jens V. an Rasak Adaranijo Bewertung: +1.00 [1]

So einfach ist das leider nicht...

LAPL Inhaber müssen sich auf jedes Muster durch einen Fluglehrer (Achtung Einweisungsberechtigter reicht nicht) vertraut machen und im Flugbuch bestätigen lassen. Also in deinem Beispiel darfst du dich nicht so in die P28 reinsetzen und fliegen...vertrautmachen muss sein.

Dann gibt es noch eine Unterschiedschulung für z.B. Einziehfahrwerk, Verstellprop oder Spornrad, ebenfalls nur durch Fluglehrer

Bei der Umschulung wurde bei mir (TMG auf SEP) der Prüfer von der Behörde festgelegt

Unterschiede LAPL PPL:

Lizenz:

PPL (A) mit Class Rating SEP und/oder TMG

Gültigkeit Lizenz:

unbefristet

Gültigkeit Class Rating:

2 Jahre

Verlängerung Class Rating:

12 Flugstunden und 12 Landungen auf SEP und/oder TMG in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit, incl. 1 Stunde Auffrischungsschulung mit Fluglehrer (FI oder CRI) auf TMG oder SEP. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, so können diese 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem beliebigen Prüfer ersetzt werden.

Erneuerung Class Rating:

praktische Prüfung mit einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde

Lizenz:

LAPL (A) mit Class Rating SEP und/oder TMG

Gültigkeit Lizenz :

Unbefristet

Gültigkeit Class Rating:

gültig so lange nachfolgende Verlängerungskriterien erfüllt sind

Verlängerung Class Rating:

12 Flugstunden und 12 Landungen auf SEP und/oder TMG in den letzten 24 Monaten vor Antritt eines Fluges, zusätzlich 1 Stunde Auffrischungsschulung mit Fluglehrer (FI) auf TMG oder SEP.

Erneuerung Class Rating:

praktische Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde , oder die fehlenden Voraussetzungen mit Lehrer oder Flugauftrag nachholen

11. Juli 2017: Von Peter Steinert an Jens V.

Jetzt bin ich verwundert.... wenn ich einen LAPL habe, brauche ich einen FI zur Vertrautmachung??? Hast Du das schriftlich?

11. Juli 2017: Von Alfred Obermaier an Peter Steinert Bewertung: +1.00 [1]

Richtig, LAPL sind beschränkt auf das Ausbildungsflugzeug. Wenn das bereits eine PA28 war, dann alles gut.

Ansonsten greift FCL.135.A LAPL(A) "Die Rechte einer LAPL A sind auf die Flugzeugklasse oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse die folgenden Anforderungen erfüllt hat.
(1) ...
(2) ...

b) Bevor der Inhaber einer LAPL die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flugzeugbaureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung vewendet wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung oder ein Vertrautmachen absolvieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Flugbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden."

Für die Gültigkeit der Lizenz gilt dann FCL.140.A LAPL (A), wie bereits beschrieben. Zum Unterschied zum PPL A muss LAPL immer in den letzten 24 Monaten mindestens 12 h als PIC und ... nachweisen um seine Lizenz gültig zu halten. Fliegt beispielsweise LAPL Inhaber 18 Monate nicht, dann hat er (vermutlich) keine gültige Lizenz mehr.

Aus meiner Sicht ein böser Fallstrick.

Noch Fragen?

11. Juli 2017: Von Peter Steinert an Alfred Obermaier

Klingt vielleicht jetzt etwas blöd, aber was wird hier als Flugzeugklasse definiert? TMG? LAPL(S)?

11. Juli 2017: Von Johannes König an Peter Steinert

Flugzeugklasse ist PA28 oder C172 oder DA20 oder A210.

bei TMG gilt diese Einschränkung nicht (Halbsatz "oder TMG"), da gilt wie beim PPL: Kennste eine, kannste alle.

11. Juli 2017: Von Alfred Obermaier an Johannes König

IMHO C172 (M) ist nicht gleich C172 (SP), hier ist sehr wohl ein Differenz Training (EFIS) erforderlich.

11. Juli 2017: Von Peter Steinert an Johannes König

Das von Dir genannte sind aber Baureihen, keine Klassen....oder irre ich mich hier total?

12. Juli 2017: Von Jens V. an Peter Steinert Bewertung: +1.00 [1]

Nochmal gerade nachgeschaut, heißt:

Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und -baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot die Anforderungen gemäß FCL.135.BLAPL erfüllt.

Flugzeugklasse ist z.B. SEP

Baureihe z.B. 172

12. Juli 2017: Von Aristidis Sissios an Jens V.

Ich würde noch ergänzen

SEP 750Kg eine Klasse

SEP 2000Kg andere Klasse

Land oder Wasser usw.

12. Juli 2017: Von Malte Höltken an Aristidis Sissios Bewertung: +3.00 [3]

Wieso erfindet Ihr hier jetzt Klassen, die alles unnötig verkomplizieren würden? Auch eine AN2 ist nur eine SEP und mit Wackelprop und konventionellem Fahrwerk im Flugbuch ausgetragen kannst Du den Traktor normal mit dem PPL/SEP fliegen.

Es gibt kein SEP light, SEP moderate und SEP heavy ...

12. Juli 2017: Von Aristidis Sissios an Malte Höltken

Erfinden möchte ich auf kein Fall etwas. In Erinnerung habe ich den PPLA für SEP Land Flugzeuge bis 2000Kg und max 6-Sitzen. Innerhalb der Klasse reicht eigentlich ein Vertrautmachen bzw. differenz Schulung (falls kein RG, VP, Turbo, Efis, Sporn etc. Eintrag vorhanden). Hier ist Malibu die Ausnahme mit sein eigenes class Rating.

Nach Deine Aussage, für den PPLA mit VP und Sporn reicht ein Vetrautmachen für den Traktor mit seine 5,5 Tonnen?

Das wäre schön.

12. Juli 2017: Von Alfred Obermaier an Aristidis Sissios Bewertung: +1.00 [1]

Sorry, es gibt nur SEP als jeweils eine Klasse, Gewicht unlimited, also auch Douglas A1 oder AN2 mit ungefähr 5 MTOM.

Limit< 2 t MTOM, schon lange her.

12. Juli 2017: Von Jens V. an Aristidis Sissios Bewertung: +1.00 [1]

Tja, kann man viel drüber schnacken...SEP Medium, Dickschiff oder SEP ganz schwer zu fliegen gibt es natürlich nicht ;.-)

Ausgangsfrage war ja, ob man sich mit dem LAPL geprüft auf C172 so in eine P28 einsteugen und fliegen darf (unabhängig davon ob es sinnig ist) und da ist die Lage ja wie beschrieben: Nö - das darf er nicht.

TMG anscheinend doch - das war mir nicht bewusst (auch unabhängig von der Sinnfrage wenn ich mit ansehe wie eine G109 und ein Picolo so geflogen werden :-) )

Ich hab den Lapl A nach 25 Jahren SF, UL und TMG gemacht und hab es immer schon so gehandhabt mich auf mehrsitzigen Flugzeugen einweisen zu lassen...hab immer was gelernt, auch wenn ich nie das Gefühl gehabt habe ohne Lehrer hätte ich was kaputt gemacht - finde ich verantwortungsbewusst

12. Juli 2017: Von Johannes König an Jens V.

Deswegen ist diese Einschränkung im LAPL(A) auch nur für Privatiers relevant, die zwar einen respektablen Flugzeugpark ihr eigen nennen, aber danach erst einen LAPL machen.

Alle anderen, die ein Flugzeug entsprechend der Nutzung beim Eigentümer stundenweise bezahlen, machen vor dem ersten Flug sowieso einen kurzen Flug mit FI. Und damit ist dann auch die Vorgabe erfüllt...

12. Juli 2017: Von Rasak Adaranijo an Johannes König

Danke. Einweisung und/oder Unterschiedsschulung mit FI würde ich sowieso jedem empfehlen. Meine Befürchtung war nur die, dass ich die drei Stunden und 20 S/L abfliegen muss, für ein Flugzeug das ich in der Schulung, jedoch nicht bei der Prüfung geflogen bin.

12. Juli 2017: Von Alexander Callidus an Alfred Obermaier

Auch wenn mich das nicht reizt und ich es nicht kann, ich dürfte mit meinem JAR/FCL und Klassenberechtigng SEP eine AN 2 fliegen?

Ich habe sonst gar keine SEP über 2to MTOW gefunden, Piper Malibu ist leichter, der Rest sind Turboprop.

Die ersten 10 Jahre meines Fliegerlebens bin ich zu über 90% Spornrad geflogen. Brauche ich trotzdem eine formale Einweisung/Berechtigung?

12. Juli 2017: Von Olaf Musch an Alexander Callidus

Spornrad-Kenntnisse brauchst Du noch. Aber ansonsten: Ja.

Olaf - neidisch auf Eure Klassenberechtigungen. Bei uns Rotorköpfen gibt's nur Musterberechtigungen


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