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25. Januar 2015: Von Malte Höltken an Matthias Kramer
Der PPL(A) verlangt ab initio 45 Flugstunden, der LAPL(A) 30 Flugstunden. Mit 5 Stunden nach Schein und 10 Stunden Flugunterricht kommt man also als Stundenminimum beim Weg Fußgänger - LAPL(A) - PPL(A) auf die gleiche Flugzeit bis zum PPL(A) wie durch den direkten Weg. Der Unterschied ist hier nur, daß der Weg über den LAPL(A) eine Prüfung mehr beinhaltet und dafür aber 5 Stunden (oder mehr) eigenverantwortlich geflogen werden darf.

Angesichts der Unterschiede in der Ausbildung würde es mich wundern, wenn diese 10 Stunden zur Ausbildung vom LAPL(A) zum PPL(A) wirklich wegfallen sollten. Ich könnte mir eine höhrere Anrechnung der bisher geflogenen Stunden (LAPL(A) nach Schein) vorstellen, lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

Vor dem Hintergrund, daß die genannten Stunden alles Blockzeit sind und man gerade in der Platzrundenfliegerei relativ viel Zeit verrollt, halte ich die Mindeststunden nicht wirklich für zu hoch gegriffen. Die überwältigende Mehrheit der Piloten, deren Ausbildungsweg mir bekannt ist, haben mehr gebraucht. Teilweise, das muß ich zugeben, weil sie Überschult wurden, aber die meisten doch wohl aus dem Grunde, weil der Fluglehrer Können nach Können und nicht nach Flugbuch bewertet.

Um allerdings die Reaktionen hier aufzuklären, möchte ich noch anmerken, daß zumindest ich es auch so aufgefasst habe, als hättest Du einen alten PPL-A (ICAO-PPL) besessen und diesen bei der Umschreibung auf einen LAPL(A) "degraden" lassen, anstelle ihn mit wenig Aufwand (die Mindeststunden sind ja in der letzen Umschreibephase erlassen worden, so daß man nur noch eine praktische Prüfung ablegen musste - vorheriges Fitfliegen mit Fluglehrer hat natürlich nicht geschadet) in einen EASA-PPL(A) umzuwandeln. Dieser Schritt hätte bedeutet, daß man sich seine nicht-EASA Flugrechte gewahrt hatte. Da Du aber vom PPL-N kamst, hast Du natürlich nichts an Rechten eingebüßt, sondern lediglich nicht so viel Gewonnen, wie bei der Umschreibung auf den PPL(A). Dieser eindruck wurde durch die Fragestellung nach der Fliegerei in den USA mit wenig bürokratischen Aufwand verstärkt. Ich kann mir vorstellen, daß Alfred Deine Situation ähnlich verstand. Mit dem Wunsch, außerhalb des EASA-Einzugsgebietes zu fliegen, ist natürlich der LAPL wenig sinnvoll, das musst Du schon zugeben. Davon ausgehend überwiegen einfach die Nachteile.

Ansonsten denke ich, daß hier niemand ... fast keiner .... wenige die Vorteile des LAPL absprechen möchten, sofern man mit den Beschränkungen leben kann.

Besten Grusz,

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