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Das stimmt so leider nicht. Ich wage mal, auch eine Drohne wie die DJI Phantom II als Spielzeug zu bezeichnen, zumal sich die jeder pickelige Teenie mit zuviel Taschengeld betriebsbereit bei Amazon und Konsorten bestellen kann und da das Abfluggewicht deutlich unter den genehmigungspflichtigen 5 kg liegt. Die max. Reichweite des Wifi-Signals für die Videoübertragung wird mit 700 Metern angegeben. Das passt auch eher zu den zahlreichen youtube-videos als die Flughöhe einer Parrot-II.
Außerdem können die Dinger soweit ich weiß auch eine vorprogrammierte GPS-Route abfliegen (ob es Streik gibt, wenn das Wifi-Signal abreißt, weiß ich nicht).
Interessant ist auch die Seite travelbydrone.com
Mach Dir dort z.B. mal den Spaß einen Videolink aus einer Kontrollzone rauszusuchen oder aus einer Gegend mit bekannten Geländemerkmalen - z.B. in Bonn ein Video mit Flughöhe in ca. 1.5facher Posttower-Höhe, macht also ca. 700ft AGL, und das ist bestimmt noch nicht das schlimmste Beispiel.
Nebenbei möchte ich gar nicht wissen, welch verschwindend geringe Teil der Drohnen-Flieger über die vorgeschriebene Haftpflicht verfügt.
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... Okay! Sorry, so war mir das nichtz bekannt. 700 ft AGL halte ich auch für absolut daneben. Andererseits muss man (vielleicht) nicht davon ausgehen, dass die Flieger SOLCHER Drohnen alle das gesetzliche 100-m-Minimum ignorieren ... oder?
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... genau diese Drohnenkapitäne meine ich. Die hier rapportierten Begegnungen, die Gott sei Dank gut gegangen sind haben sich alle auf 2.000 ft MSL und mehr abgespielt und damit deutlich über 500 ft AGL, den angegebenen Orten nach zu urteilen.
Das schaffen handelsübliche zulassungsfreie Drohnen. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis was passiert.
Das dann - zugegeben etwas polemisch - geschilderte Szenario ist einfach anwaltliche Praxis.
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Alexis, was ich nicht recht verstehe ist, dass du einerseits beim Motorsegler im Luftraum C von München "Mord und Brand" schreist (womit ich keinesfalls sagen will, dass ich das harmlos finde), du aber andererseits die Bedrohung durch diese Drohnen(masse) mit (unterstellter Weise) z. T. Leuten, die KEINE Ahnung vom Luftrecht und den Lufträumen haben (und die offenbar nicht selten komplett die Kontrolle über die Dinger verlieren) als gering einschätzt.
Ich will das auch überhaupt nicht dramatisieren, schon gar nicht hetzen, finde aber, dass das nicht zusammenpasst.
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Guten Tag zusammen
Nur zum Verständnis, oder als Anlass meine Kenntnis zu verbessern.
Es gibt keine gesetzliche Limitierung auf 100 m Flughöhe für Modellflugzeuge. Die 100 m gibt es nur für die Schnurlänge von Flugdrachen. Das harte gesetzliche Limit für Modellflugzeuge ist der unkontrollierte Luftraum und das sind halt zwischen 1000 und 2500 ft, außerhalb von 1,5 km Radius um Flugplätze herum.
Ein weiches Limit ergibt sich aus dem Satz, dass die Modellflugzeuge in Sichtweite des Steuerers betrieben werden müssen. In § 16 definiert die LuftVO den Begriff Sichtweite „...Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.“ Der Begriff „eindeutig zu erkennen“ ist jetzt aber eine Definition, die im Zweifelsfall erst durch Richter zu klären ist und die Wahrnehmung klarer Grenzen erschwert.
Durch meine berufliche Tätigkeit habe ich dazu einige Detailkenntnis, die ich gerne nochmals darlege. Die Sichtbarkeit von Objekten musste leider auch schon öfters in Flugunfalluntersuchungen bewertet werden, z.B. der Flugunfall einer Midair-Kollision, der bei der BFU unter dem Aktenzeichen 3X191-1-2.98 geführt wird. Die Erkennbarkeit eines Objekts durch das menschliche Auge ist insbesondere physikalisch definiert. Es gilt derzeit als wissenschaftlich belegt, dass ein Objekt der Größe 2 mrad wahrnehmbar ist (oder 0,115 Winkelgrad). Auf einer fiktiven Glasscheibe 1 Meter vor dem Auge wäre das ein Objekt von 2 Millimeter Größe.
Umgerechnet auf einen derzeit beliebten Quadcopter ergibt sich daraus: Für das Modell DJI Phantom kann eine allseitige „Sichtgröße“ von 20 cm unterstellt werden, der zentrale Körper des Modells. Die maximale Spannweite kann hier nicht genommen werden, da die Auslegerarme je nach Sichtwinkel nicht wahrnehmbar sind (in dem o.g. Flugunfall ist die Spannweite von 15 Metern nicht wahrnehmbar (!), da der Flügel nur 12 bis 15 cm dick ist). So gerechnet ergibt sich eine Distanz von ca. 100 Metern, bei welcher der Quadcopter Phantom durch das menschliche Auge optisch „eindeutig zu erkennen“ ist.
Es gibt also die theoretisch legale Flughöhe für Flugmodelle von bis zu 2500 ft, aber ein deutlich tieferes Limit bedingt durch die Größe des Modells und der sich daraus ergebenden „eindeutigen Erkennbarkeit“ innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
Mit Fliegergruß
Ulrich Werner
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Ich vermute, niemand hier nimmt an, dass dem Thema mit Gesetzen und Verordnungen beizukommen ist, denn die Handelnden scheren sich, ob aus Unkenntnis oder bewusst, darum einfach nicht.
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Ja, Roland - Motorsegler ohne Funkkontakt im Luftraum C von München halte ich eindeutig für gefährlicher als Spielzeug-Drohnen, die sicher nur sehr selten in einer Höhe unterwegs sind, die für Flugzeuge gefährlich sind.
Ich will die gefährlichen Einzelfälle jetzt nicht bagatellisieren aber wenn wir das für eine echte Bedrohung halten, dann müssen wir als erstes allen VÖGELN das Fliegen verbieten.
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ohne Worte.... da kann sich jeder selbst ein Urteil bilden, ob einem diese Flughöhen bekannt vorkommen (teilweise sogar in IMC !):
https://www.youtube.com/watch?v=E_h6XpyVEBg
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Hallo,
habe die Videos jetzt mal kommentiert, bin mal gespannt auf Rückmeldungen.
Gruß,
Carmine
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Unfassbar. Ich nehme alles zurück ... das hätte ich mir nicht träumen lassen. Hab's auch kommentiert ...
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In UK dürfen sogar Flugzeuge ohne Transponder, ohne Funk, ohne Flugplan in Wolken fliegen.
The sky is big. Wenn die sich von Flugplätzen fern halten, sollte da eigentlich nichts passieren.
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Ich nehme an, dass der Motorsegler trotzdem bemerkt wurde (Transponder?) und entsprechend durch ATC oder die Besatzungen der Verkehrsflugzeuge reagiert werden konnte. Außerdem gehe ich davon aus, dass auch der Pilot des Motorseglers besser ausweichen kann (er wird i. d. R. rausschauen), als der Drohnenfernsteuerer am Boden; erst recht, wenn das Wetter evtl. gerade ausreicht, um die Drohne vom Boden aus zu sehen.
Der Schaden (am Verkehrsflugzeug) im Falle einer Kollision dürfte durch den Motorsegler allerdings viel größer sein, das ist klar. Ich vermute, dass die Drohnen auch vorrangig für "uns" eine Gefahr darstellen könnten, als wenn wir uns gegenseitig nicht schon genug gefährdeten ;-)
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Na super. Das zweite Video ist offensichtlich 4 KM von mir entfernt, da bin ich schon öfter mal rübergeflogen. Gibt es schon ein Video, das zeigt was passiert, wenn eine 172er so ein Ding eingeatmet hat?
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Klar, sie haben den damals gesehen. Aber wenn beim Anflug auf München in geringer Höhe bei einem Airliner das TCAS angeht, dann hat der Pilot des Motorseglers ein echtes Problem. So was muss einfach ausgeschlossen sein, und wer das nicht hinkriegt (ich rede nicht von mal aus Versehen 100 ft in C gestiegen ...) ... der sollte am Boden bleiben.
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wenn man sieht, wie einfach die Drohnen in die Luft kommen und welchen Aufwand wir treiben müssen, für das selbe Ergebnis, bekommt man schlicht das kotzen...
...auf der einen Seite die ge-ZÜP-ten Verbrecher, auf der anderen Seite der arglose Drohnenbesitzer, der mit seinem Hype die Wirtschaft ankurbelt! Ich will gar nicht übermäßig viele Regularien für die Drohnen, mir geht es um die tatsächliche Sicherheit. Und auch ein wenig darum, dass die Menschen gleich behandelt werden.
Aber ich glaube, hier wird erst was passieren, wenn ein Rettungsheli einen Kontakt hatte oder die LH in Frankfurt beim Fliegen behindert wird.
Und zum Thema Wolkenflüge der Drohnen, man kann eigentlich nur hoffen, dass (und das ist nicht ernst gemeint und schon gar nicht mit den Folgen des Handelns bedacht) die Drohnen möglichst häufig die Wolkenflüge probieren. Dann Vereisung und dann Peng...
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Bei den Videos ist mir eben ein bisschen die Spucke weggeblieben.
Teils haben die Drohnenkrieger schon reagiert und die Videos entfernt ...
Man bekommt bei den Kommentaren auch durchaus den Eindruck, der eine oder andere weiss um die Illegalität.
Wie war das noch mit den Strafgesetzbuch §315 und §316c ?
Teilweise dürften die Videos damit Straftaten belegen.
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Es gibt ja wirklich beängstigende Höhen, welche diese Drohnen in den Videos erreichen. Ich habe auch das ein oder andere kommentiert. Es gibt tatsächlich Reaktionen, nur wir können nicht jeden erreichen. Es ist aber leider davon auszugehen, diese Gefahr wird zunehmen! Leider!
Besten Gruß und kollisionsfreie Flüge
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Ein Jahr und acht Monate und mehrere berichtete near-misses nach Threaderstellung bleibt den ersten die Spucke weg. Manche Dinge muss man wohl erst selber sehen.
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Wir diskutieren (in einem anderen Thread) über doppelte und dreifache Backups von elektronischen und papierhaften Karten, und dann kommt einer daher und sagt, ihm sei "das Navigationsgerät" ausgefallen.
Gut, man muss meines Wissens in der privaten GA im (vermutlich) VFR-Flug ja auch kein Backup haben, und der Ausfall einer Navigationshilfe ist auch kein Grund für eine Sicherheitslandung, aber seltsam ist das doch schon. Insbesondere, wenn man weiß, dass man knapp an einer CTR vorbei muss, hat man sich das doch hoffentlich vorher auch auf den Karten angeschaut.
Ich hoffe, er bekommt exakt die Strafe, die ich auch in so einem Fall bekommen würde.
Olaf
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@Olaf. So richtig ausgefallen ist der NAV-Rechner wohl nicht. Er kam ja ohne Probleme nach Salzburg.
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Naja, Salzburg - und die Autobahn dahin - sehe ich aus dem Heli. Die Kontrollzone blöderweise nicht...
;-)
Olaf
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@Olaf. ich tippe da eher auf "Ausrede"....
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Wie war das nochmal mit der Pflicht zum Mitführen von geeignetem Kartenmaterial? Hat wohl doch gefehlt, oder?
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Ich für meinen Teil werde den in meiner Nähe gezeigten Modellflugplatz (Video 2, mittlerweile aus dem Netz genommen?) jetzt weiträumig meiden.
Für ganz harte Fälle könnte man sonst diesen netten Herren engagieren...
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