Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. November
GI-275: Die kleinen Alleskönner von Garmin
Drei Crews zu 38 den Osterinseln! Teil 1
Martin JRM Mars – die letzten Flugsaurier gehen in Rente
Umfangreiche Holm-AD für PA28 und PA32
Electric Aircraft Certification
Unfall: Restlos überfordert
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

33 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

18. Juli 2014: Von Daniel Krippner an 
Ich würde mal stark vermuten dass dem Primärradar (und dessen Aufzeichnung der Flugwege) der Transpodermodus ziemlich wurst ist.
18. Juli 2014: Von  an Daniel Krippner
Schon, nur dass sie vom Primärradar keine (genaue) Höhenangabe bekommen ...
18. Juli 2014: Von Daniel Krippner an 
In der Gegend - sicher?
Ich gestehe ich weiß nicht viel über Details, aber ich würde sagen Primärradar kann Winkel und Entfernung bestimmen, und zwar ggf ziemlich genau, zumindest genau genug um über Düsseldorf eine Höhe zu bestimmen.

Oder brauchts dafür was militärisches?
18. Juli 2014: Von B. Quax F. an Daniel Krippner
Oder brauchts dafür was militärisches?

Ganz sicher und mehr als ein´s. Jeder Gutachter zerflückt das Primär Radar wenn es um die Frage geht 500 oder 1.000 fuß über Grund. Da kann man 20 Flüge machen mit 20 Ergebnissen. Nicht mal das Sekundärradar weiß genau wo du bist, ist auch nur ein Mittelwert von vielen Antennen. Jede Antenne hat einen anderen Track. Da könnte man glatt behaupten man war nicht das Primärziel sondern das Sekundärziel und eine andere Maschine hat den Flugweg gekreuzt. Das soll mal einer Beweisen wenn da 10 Tracks auf dem Tisch liegen dass das ein und die selbe Maschine war. Es gibt laut DFS auch keine Bundesweite Sekundärradarabdeckung mehr, nur an einigen Flugplätzen. Wenn man knallharte Beweise gehabt hätte, warum dann vergleichen?

Was alles aber nicht die Frage klärt warum man in 500ft AGL fliegt, das ist wirklich sehr tief!
18. Juli 2014: Von Achim H. an Daniel Krippner Bewertung: +1.00 [1]
Ein ziviles Primärradar kann nur die ungefähre Position bestimmen, nicht die Höhe. Dafür braucht es ein spezielles zusätzliches militärisches Radar namens "Height Finder" und dieses muss ein Ziel speziell anpeilen. Das wird bei den militärischen Radaranflugverfahren genutzt. Wenn Du in Deiner C152 den Transponder auf FL600 stellst, dann wird Dich die DFS da oben sehen.

Weiterhin besteht für große Teile Deutschlands aktuell keine Primärradarabdeckung mehr, sondern nur noch Sekundärradarabdeckung. Die Primärradars sind vorwiegend für die dicht gepackten Anflüge der Großflughäfen noch in Betrieb.

Wenn ich schon unter 500ft über Düsseldorf brettern muss, dann doch bitte ohne Transponder. Mit 500 € ist der Herr noch gut gefahren.
18. Juli 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Achim H.
Warum der Heini als Ausrede für die Unterschreitung der 500' "Ausweichen anderer Flugzeuge" angibt weiss auch nur er..
18. Juli 2014: Von B. Quax F. an Achim H.
Man da haben wir ja unsere Aussagen aber gut abgestimmt :-)

Na das der Transponder machmal die falsche Höhe sendet hätte ihm lieber einfallen sollen als ausweichen!
19. Juli 2014: Von Daniel Krippner an Achim H.
Interessant, wusste ich nicht dass das so schlecht funktioniert. Und den Dingern (und irgendwelchen Transpondersignalen) trauen wir dann zu dass sie uns in IMC separieren? Dann sind wir so oder so bei big sky, und man kann das ganze Gejammer getrost abhaken...
19. Juli 2014: Von Carmine B. an Achim H.
Nur für mein Verständnis: Ich ging bislang davon aus, dass der Transponder immer QNE sendet und ATC je nach QNH unterhalb Transition ggf. korrigiert.

Liege ich da falsch?

Gruß,
Carmine
19. Juli 2014: Von Achim H. an Carmine B.
Der Transponder sendet die Druckfläche, bei den meisten steht die sogar auf dem Display (ich schaue immer da hin wenn ich ATC sage "passing FL123 climbing F150"). ATC kennt immer das lokale QNH und kann aus der Druckfläche des Transponders und dem QNH die exakte Höhe ermitteln. Spielt aber keine allzu große Rolle, ein hPa sind gerade mal 28ft (unten rum) und die Separierung ist 1000ft vertikal.

Für die Separierung ist die Umrechnung nicht wichtig, denn separiert werden Flugzeuge die sich in der Nähe befinden und da kommt es dann auf den Unterschied der Transponderhöhe an, denn sie halten sich in denselben atmosphärischen Bedingungen auf. Die Umrechnung Transponder -> QNH -> tatsächliche Höhe ist nur für die Hindernisfreiheit wichtig, daher ändert sich die transition altitude auch je nach Wetter. In anderen Ländern (USA) wird die komplette GA mit QNH abgewickelt.

Ich bin vorgestern versehentlich mit QNH2021 in "FL110" geflogen. Der Transponder zeigte FL109 und ATC hat mich darauf hingewiesen.
19. Juli 2014: Von Lutz D. an Carmine B.
Nein. Du kannst den gesendeten FL meist im Display ablesen. Der lässt sich trotzdem natürlich justieren, entweder im Transponder selbst, oder im Encoder.

Was das Primärradar angeht - da gibt es ja solche und solche. Systeme, die nur ungerichtet abstrahlen, können natürlich eine Höhe nicht sinnvoll bestimmen.
19. Juli 2014: Von Bernhard T. an Achim H.
Hallo!
Die Transition Altitude ist immer gleich. Es ändert sich das Transition Level, sodass der Transition Layer immer mindestens 1000ft hat.

Nachdem man sowohl manuell als auch der Autopilot nach Höhenmesser fliegt, finde ich es nicht wirklich sinnvoll, ein passing Level am Transponder abzulesen. Dadurch merkst du erst beim ausleveln (wenn überhaupt - nur sofern du da dann kontrollierst ob Altimeter und Transponder das selbe anzeigen), ob du ein falsches Altimeter Setting hast. Der Lotse merk es auch erst wenn du levelst....sonst hätte er evtl noch in der Vertikalbewegung den Fehler erkennen können und korrigieren. Klar bei 2-3hPa ist es nicht schlimm, aber 993 oder 1033 hat man garnicht so selten in Europa und da reduziert sich dein Abstand zum nächsten Level schon auf 400ft. Das ist nicht viel....
19. Juli 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Lutz D.
Ich habe bisher noch keinen Transponder oder Encoder gesehen bei dem sich der übermittelte FL justieren lässt. Welcher Typ zB sollte das ermöglichen, und wozu?
19. Juli 2014: Von Lutz D. an Flieger Max Loitfelder
Dann schraub mal einen auf. Sowohl die solid state transducer als auch aneroid basierte Encoder müssen sich justieren lassen, weil die Kalibrierung mit der Zeit nach oben oder unten auswandert, ganz so, wie auch bei einem Höhenmesser. Die max. zugelassene Abweichung beträgt glaube ich 125ft? Danach muss der Avioniker vom Dienst nachjustieren. Entweder den Höhenmesser oder den Encoder. Natürlich gibt es kein Stellrad außen, falls Du das meinst.
19. Juli 2014: Von Achim H. an Lutz D.
Und wenn er einen separaten Encoder hat über gray code, dann kann man ihm mit Elektronikkenntnisse Klasse 5 jede beliebige Höhe füttern, die wird direkt ausgestrahlt. Transponder malfunction ist ein ziemliches Problem für die Flugsicherung. Wenn ich es richtig weiß, dann machen sie eine Triangulation auf den Transponder um solche Abweichungen zu entdecken.
19. Juli 2014: Von Lutz D. an Achim H.
Ja, z.B.
Man könnte relativ leicht dem Transponder ein simuliertes Encodersignal füttern, dass ich z.B. über eine kleine Anwendung auf einem Android-Handy steuere. Wahrscheinlich steht die Art des eingehenden Datensignals vom Encoder irgendwo im Manual des Transponders.
19. Juli 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Lutz D.
Dass der Encoder justiert werden kann ist mir bekannt, aber weder in der Einmot oder im Airbus "schraube ich einen auf".
Und bei Diskrepanzen zwischen der vom Encoder übermittelten und vom Piloten bestätigten Flughöhe (dafür gibt es ja auch ein wording) gilt für ATC letztere, eine Einstellung durch den Piloten ist also nicht erforderlich. Darauf wollte ich hinaus.
19. Juli 2014: Von  an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]
Dann hatte ich wohl Glück. Hab noch nie Probleme bei meinen Photomissions gehabt. Habe bei FIS bzw. ATC meine Absichten angekündigt und noch nie eine Ermahnung bzgl. Höhe bekommen. Daher auch noch nie auch nur ansatzweise über ein ON statt ALT nachgedacht. OK... bin viel über FFM unterwegs und da geben die Lufträume sowieso keine 2000ft GND her.

Alexis's Herangehensweise mit der Ausnahmegenehmigung hat natürlich auch was. Da ist man dann absolut Safe.

Ich habe einfach was gegen diese Oberlehrer und verbitterten Nichtsgönner, die versuchen, einem jeglichen Spaß zu vermiesen und alles besser wissen. Wer braucht solche Nachbarn?
19. Juli 2014: Von Pascal H. an 
Unabhängig von allen Rechtsvorschriften sind 500ft über einer Stadt/Dorf in ner Kolbensingle aber auch rein fliegerisch keine besonders tolle Idee...
19. Juli 2014: Von Markus Nitsche an 
Habe bisher auch nie Probleme mit "Fotomissions" gehabt. Habe mich aber bei meinen eher ländlichen Luftbildern immer über den Feldern um die fotografierten Dörfer gehalten und demzufolge das bebaute Gebiet gemieden.

Ähnliches kenne ich auch vom Elbtal von Meissen bis an die tschechische Grenze. Besonders über der Sächs. Schweiz ist die Mindesthöhe heilig. Dort sitzen genug nette Leute, die unsere Höhenmessereinstellungen sehr gut überprüfen mit dem Fernglas und der DFS haarklein von Fehljustierungen berichten...

Wurde mir schon in der Flugschule eingetrichtert, dass gerade hier genau auf die Höhe zu achten ist.
19. Juli 2014: Von Flieger Max Loitfelder an 
So eine Ausnahmegenehmigung gibt es in Österreich natürlich auch, kostet aber ca. EUR 600.- pro Jahr. Sinnvolle Flüge über Wien und den Landeshauptstädten sind aber nur damit möglich (sonst min. 6000' über Wien..).
19. Juli 2014: Von  an Markus Nitsche
Zitat A:
Dort sitzen genug nette Leute, die unsere Höhenmessereinstellungen sehr gut überprüfen mit dem Fernglas und der DFS haarklein von Fehljustierungen berichten...
Zitat E.

Genau das habe ich gemeint. Jeder brauch ein Hobby...
20. Juli 2014: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Pascal H. Bewertung: +1.00 [1]
Ich finde "Spaß vermiesen" auch nicht die richtige Wortwahl. Ich fliege gerne mit Freunden durch die CTR Düsseldorf, nenne bei Einflug meine Flughöhe (*natürlich* 4-stellig) und damit habe ich ohnehin schon eine verbindliche Anweisung bzgl. der Flughöhe. Und das erlaubt durchaus "Spaß", zumal ich ja ohnehin nur "zum Spaß" durch die Kontrollzone fliege (naja, und um anderen eine Freude zu machen).

Wenn unsere Cowboys nun meinen, vor Gericht die absolute Mindesthöhe über dem "unbebauten" Gebiet Düsseldorf zu Fall zu bringen, gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Der Cowboy hat mir noch größeren Spaß erstritten.
2) Die Stadt Düsseldorf macht als Gesellschafter Druck auf den Flughafen, die CTR-Durchflug-Genehmigung doch bitte etwas mehr in Richtung "Sicherheit für die Airlines" zu optimieren.

Was wird wohl passieren, und wer nimmt hier wem den Spaß?
Übrigens habe ich auch Spaß daran, am Rhein in der Sonne zu liegen, und den mindert eine Cessna, die in halber Fernsehturmhöhe über mich knattert.

Ich finde also, dass hier Strafverfolgung zurecht und mit Augenmaß stattgefunden hat, und hätte die unveränderten 2000 Euro für angemessen gehalten, weil< 500 ft über bebautem Gebiet eben gar nicht geht.
20. Juli 2014: Von Wolff E. an Pascal H.
Dann müssten die 500ft ja nur für 1-Mots gelten. Die 2000ft über Städte/Dörfer/Ansiedlungen gilt meines Wissens für alle Fluzeuge.Hat wohl auch was mit Lärmreduzierung zu tun. Wobei meist der Straßenlärm lauter ist als eine 1-Mot in 500 ft Gnd über einem Ort.
21. Juli 2014: Von Mich.ael Brün.ing an Wolff E.
Wolff, keine direkte Antwort auf Deinen Post, sondern ganz allgemein auf den Thread.

[Klugscheißermodus an]
Ich frage mich, warum hier 500ft die Sicherheitsmindesthöhe sein soll. Wenn es um bebautes Gebiet geht, gilt nach §6 LuftVO:
"Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern."

Auch wenn es nicht direkt über der Altstadt war, sollte das Stadtgebiet von Düsseldorf "dicht besiedelt" sein und wenn man dann noch selbst ein "kleineres Wohnhaus" mit sagen wir 30m Höhe fast immer im Umkreis von 600m hat, dann müßte die Mindestflughöhe 1100ft über Grund sein.
[Klugscheißermodus aus]

Dass der Pilot gegen Vorschriften verstossen hat, dürfte eindeutig sein. Und in jedem Fall hat er uns als Piloten einen Bärendienst im Sinne eines verständnisvollen Miteinander von Zivilbevölkerung und Lärmemittenten erwiesen. Ich halte die Bestrafung für richtig und zwar nicht, weil der Pilot extrem unverantwortlich gehandelt hat, sondern vielmehr weil eine Bestrafung uns eine politische Lösung erspart, die vermutlich eine breitflächigere Einschränkung für alle Piloten zur Folge hätte.

Michael

33 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.23.01
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang