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21. Juli 2014: Von Mich.ael Brün.ing an Wolff E.
Wolff, keine direkte Antwort auf Deinen Post, sondern ganz allgemein auf den Thread.

[Klugscheißermodus an]
Ich frage mich, warum hier 500ft die Sicherheitsmindesthöhe sein soll. Wenn es um bebautes Gebiet geht, gilt nach §6 LuftVO:
"Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern."

Auch wenn es nicht direkt über der Altstadt war, sollte das Stadtgebiet von Düsseldorf "dicht besiedelt" sein und wenn man dann noch selbst ein "kleineres Wohnhaus" mit sagen wir 30m Höhe fast immer im Umkreis von 600m hat, dann müßte die Mindestflughöhe 1100ft über Grund sein.
[Klugscheißermodus aus]

Dass der Pilot gegen Vorschriften verstossen hat, dürfte eindeutig sein. Und in jedem Fall hat er uns als Piloten einen Bärendienst im Sinne eines verständnisvollen Miteinander von Zivilbevölkerung und Lärmemittenten erwiesen. Ich halte die Bestrafung für richtig und zwar nicht, weil der Pilot extrem unverantwortlich gehandelt hat, sondern vielmehr weil eine Bestrafung uns eine politische Lösung erspart, die vermutlich eine breitflächigere Einschränkung für alle Piloten zur Folge hätte.

Michael

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