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20. Juli 2014: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Pascal H. Bewertung: +1.00 [1]
Ich finde "Spaß vermiesen" auch nicht die richtige Wortwahl. Ich fliege gerne mit Freunden durch die CTR Düsseldorf, nenne bei Einflug meine Flughöhe (*natürlich* 4-stellig) und damit habe ich ohnehin schon eine verbindliche Anweisung bzgl. der Flughöhe. Und das erlaubt durchaus "Spaß", zumal ich ja ohnehin nur "zum Spaß" durch die Kontrollzone fliege (naja, und um anderen eine Freude zu machen).

Wenn unsere Cowboys nun meinen, vor Gericht die absolute Mindesthöhe über dem "unbebauten" Gebiet Düsseldorf zu Fall zu bringen, gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Der Cowboy hat mir noch größeren Spaß erstritten.
2) Die Stadt Düsseldorf macht als Gesellschafter Druck auf den Flughafen, die CTR-Durchflug-Genehmigung doch bitte etwas mehr in Richtung "Sicherheit für die Airlines" zu optimieren.

Was wird wohl passieren, und wer nimmt hier wem den Spaß?
Übrigens habe ich auch Spaß daran, am Rhein in der Sonne zu liegen, und den mindert eine Cessna, die in halber Fernsehturmhöhe über mich knattert.

Ich finde also, dass hier Strafverfolgung zurecht und mit Augenmaß stattgefunden hat, und hätte die unveränderten 2000 Euro für angemessen gehalten, weil< 500 ft über bebautem Gebiet eben gar nicht geht.

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