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30. März 2014: Von Achim H. an Roland Schmidt Bewertung: +2.00 [2]
Wenn ich eines hasse, dann einen Staatsvertreter der einen Ermessensspielraum mir gegenüber besitzt. In dieser Situation habe ich nämlich keine Rechte mehr und bin ihm ausgeliefert. Hat er einen guten Tag oder mag er mich, dann nutzt er sein Ermessen für mich. Also muss ich mich immer (falsch) freundlich und unterwürfig verhalten.

Ich habe so meine Erfahrung mit Ermessen, in Deutschland (Erteilung einer Arbeitserlaubnis) und vor allem mit den ausländischen Firmen die ich hatte und habe. Russland, Ägypten, da geht es dauernd darum, den Beamten zu einer Ermessensentscheidung zu bekommen, oft auch überhaupt zu einer Entscheidung und das ist mitunter teuer.

Wenn ich sowas wie "charakterliche Eignung" lese, dann wird mir schlecht. Freiheitsrechte sind auf dem Rückzug und vielerorts (wie hier) wird auch noch applaudiert. Die Erfahrung der totalitären Diktatur ist wahrscheinlich mittlerweile zu stark verblasst.
30. März 2014: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]
@Achim die bittere Wahrheit ist leider, dass es nicht des Verblassens bedarf (1989 ist nicht so lange her...), ein Teil der Bevölkerung war und ist mit der Beschneidung von Freiheitsrechten schlicht einverstanden. In Deutschland mehr, als bei den westlichen Nachbarn.

Dennoch sollten wir die Pferde ein bisschen im Zaum halten und nicht aus jedem Verwaltungsbeamten oder -angestellten gleich einen Mittäter machen, das gibt die Realität einfach nicht her.

Grundsätzlich bin ich ein Freund davon, Dinge grundsätzlich zu diskutieren, und sich nicht an Einzelfällen abzuarbeiten, aber hier muss man sich die Sache schon noch einmal im Detail anschauen.

Worum geht es? Um die Frage, ob dokumentiertes Fehlverhalten im Straßenverkehr auf den Luftverkehr übertragbar ist. Vorgeschaltet ist die Frage, die ich schon aufgeworfen habe, ob das Fehlverhalten überhaupt Auswirkungen auf die Fahrsicherheit hat. Klingt plausibel, scheint mir aber z.B. bei Punkten für eine vergessene Umweltplakette oder Nicht-Anschnallen anders gelagert, als bei Tempo 60 in einer 30er-Zone vor einer Schule (letztere Leute finde ich nur widerlich, Punkte hin oder her).

Die Frage der Übertragbarkeit wiederum besteht ja nicht nur zwischen Auto und Flugzeug, sondern beispielsweise auch zwischen Auto und Eisenbahn oder Auto und Fahrrad. Es gab ja eine Reihe von Gerichtsverfahren in denen Kläger argumentierten, ein Rotlicht- oder Alkoholverstoß auf dem Drahtesel habe nichts mit dem Verhalten im PKW zu tun. Beim Rotlichtverstoß würde ich das persönlich sofort unterschreiben, beim Alkohol habe ich da schon so meine Zweifel.
We alkoholisiert Auto fährt, fliegt aber vermutlich schon deshalb selten alkoholisiert, weil man den Flieger nicht abends mit zur Kneipe nimmt, nicht mal in der Eifel.

Es ist also nicht so leicht, eine plausible Trennlinie oder einen plausiblen Zusammenhang zu prüfen, deshalb bin ich prinzipiell der Auffassung, dass eine generelle Übertragung wohl nicht der richtige Weg sein kann.

Jetzt kommt das große Aber:

Es gibt außerhalb des Verkehrs weitere Fälle, bei denen der Staat charakterliche Eignung prüft, etwa bei Adoptionsverfahren. Wer im Turnverein kleine Mädchen angegrabscht hat, darf in aller Regel nach deutschem Recht nicht adoptieren oder bekommt eben einfach keinen Kindervorschlag.

Ich bin fast sicher, dass dieser Praxis hier mehr oder weniger alle zustimmen können, selbst die, die behördlichem Handeln, das Rechte beschneidet, zunächst mal sehr kritisch gegenüber stehen.

Solche (leider nicht besodners konstruierten) Fälle zeigen, dass es bei der grundsätzlichen Betrachtung der Frage, ob der Staat Charakterfragen zu behördlichem Handeln heranziehen sollte, eben kein einfaches "Nein" geben kann.

Eine ausschließliche Ex-Post-Prüfung kann es an verschiedenen Stellen nicht geben. Das o.g. Beispiel gehört dazu, sicher gibt es noch weitere, etwa ob man Mitglieder der NPD eine Stelle beim Verfassungsschutz anbieten möchte.

Wir müssen als Bürger dafür sorgen, dass unsere Exekutiven dergestalt kontrolliert werden, dass sie das nötige Maß an Handlungsfähigkeit erhalten, ohne, dass die Behörden uns, dem Souverän, aus der Hand gleiten.

Bei der Frage der charakterlichen Eignung zum Privatpiloten, ist das sicher bereits geschehen.
30. März 2014: Von Achim H. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Wer im Turnverein kleine Mädchen angegrabscht hat, darf in aller Regel nach deutschem Recht nicht adoptieren oder bekommt eben einfach keinen Kindervorschlag.

Ja, genausowenig bekommt derjenige, über den irgendwann einmal behauptet wurde, er hätte gegrabscht, einen Vorschlag.

Ich habe ja nichts dagegen, wenn im Gesetz steht, dass eine Pilotenlizenz nicht erteilt/zurückgezogen wird, wenn Kriterien x,y,z erfüllt sind aber dann müssen diese handfest sein. Nicht so ein Diktaturmist wie "charakterliche Eignung". In der DDR gab es auch ausgefeilte Beurteilungen über die "Zuverlässigkeit" der Bürger und in der Diktatur davor wurde man abgeholt, wenn der Nachbar bloß irgendetwas über einen behauptet hat.

Michael Stock hat Recht, wenn er sagt, dass sich der Staat immer mehr schwammige Ermächtigungen erteilt, mit denen er Druckmittel gegen seine Bürger aufbaut.
30. März 2014: Von Erwin Pitzer an Achim H.
und in der Diktatur davor wurde man abgeholt, wenn der Nachbar bloß irgendetwas über einen behaptet hat.

das ist mein vater noch im januar 1945 widerfahren, ich war gerade mal 8 jahre alt.
30. März 2014: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]
@Achim:

Wer im Turnverein kleine Mädchen angegrabscht hat, darf in aller Regel nach deutschem Recht nicht adoptieren oder bekommt eben einfach keinen Kindervorschlag.

Ja, genausowenig bekommt derjenige, über den irgendwann einmal behauptet wurde, er hätte gegrabscht, einen Vorschlag.

Das ist Quatsch, aber wenn es so wäre, wäre das natürlich verwerflich. Hat aber mit der vorliegenden Frage gar nichts zu tun. Es geht ja hier nicht um Hörensagen, ob Du schon mal bei Rot über die Ampel gefahren bist, sondern um real existierende Punkte in Flensburg, die einer richterlichen Überprüfung Stand halten müssen, so gewünscht.

@Alexis

Mag sein, dass Du recht hast. Trotzdem kann sowas ja wohl nicht ernstlich vom Bauchgefühl des Gesetzgebers oder der Exekutive abhängen. Richtig wäre, die BFU-Berichte neben die Flensburger Kartei zu legen. Dann könnte man weitersehen. Ich wage zu bezweifeln, dass da viel bei raus kommt.

@ all

...denke wirklich nicht, dass uns schwarz-weiß hier groß weiterhilft. Weder ist Deutschland auf dem Weg in den totalitären Überwachungs- noch ist die Rückkehr zum aus meiner Sicht wünschenswerten Nachtwächterstaat denkbar.

Insofern ist es zwar nett, das Thema zu nutzen, um sich mal richtig auszukotzen, aber es wird uns nicht weiter bringen.


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