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30. März 2014: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]
@Achim:

Wer im Turnverein kleine Mädchen angegrabscht hat, darf in aller Regel nach deutschem Recht nicht adoptieren oder bekommt eben einfach keinen Kindervorschlag.

Ja, genausowenig bekommt derjenige, über den irgendwann einmal behauptet wurde, er hätte gegrabscht, einen Vorschlag.

Das ist Quatsch, aber wenn es so wäre, wäre das natürlich verwerflich. Hat aber mit der vorliegenden Frage gar nichts zu tun. Es geht ja hier nicht um Hörensagen, ob Du schon mal bei Rot über die Ampel gefahren bist, sondern um real existierende Punkte in Flensburg, die einer richterlichen Überprüfung Stand halten müssen, so gewünscht.

@Alexis

Mag sein, dass Du recht hast. Trotzdem kann sowas ja wohl nicht ernstlich vom Bauchgefühl des Gesetzgebers oder der Exekutive abhängen. Richtig wäre, die BFU-Berichte neben die Flensburger Kartei zu legen. Dann könnte man weitersehen. Ich wage zu bezweifeln, dass da viel bei raus kommt.

@ all

...denke wirklich nicht, dass uns schwarz-weiß hier groß weiterhilft. Weder ist Deutschland auf dem Weg in den totalitären Überwachungs- noch ist die Rückkehr zum aus meiner Sicht wünschenswerten Nachtwächterstaat denkbar.

Insofern ist es zwar nett, das Thema zu nutzen, um sich mal richtig auszukotzen, aber es wird uns nicht weiter bringen.


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