Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

31 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

24. März 2013: Von Pelle Goran an joy ride
Richter interpretieren lediglich Gesetze, sie prüfen einen Sachverhalt gegen unser geschriebenes Gesetzbuch und schauen ob ein Sachverhalt sich nach den niedergelegten Regeln verhalten hat. Am Ende kommt dabei ein Rechtsurteil zustande und dieses hat NICHTS mit einem Gerechtigkeitsgefühl zu tun - dazu bedürfte es eines Rechtssystemes wie es zB die USA besitzen.

Und unsere Regeln besagen, gewerblich sobald der erste Cent fliesst, egal wohin. Wenn man das ändern will, muss man die Meschpoke in Berlin ausräuchern.
24. März 2013: Von Stefan Jaudas an Pelle Goran
... auf jeden Fall läßt sich mal wieder zusammenfassend sagen:

Vieles wird anders, nichts wird besser.

Danke, liebe EU. Meinen Dank an die möglicherweise überforderte deutsche Bürokratie halte ich noch zurück, bis klar ist, was bei der Umsetzung praktisch herauskommt.

Was sagt denn Leo dazu?

remuneration das Arbeitsentgelt
remuneration der Arbeitslohn
remuneration die Belohnung
remuneration die Besoldung
remuneration die Bezüge Pl.
remuneration die Dotierung
remuneration das Einkommen
remuneration die Entlohnung
remuneration das Gehalt
remuneration der Lohn
remuneration die Personalentlohnung
remuneration der Verdienst
remuneration [finan.] die Bezahlung
remuneration [finan.] das Entgelt
remuneration [finan.] das Honorar
24. März 2013: Von Christophe Dupond an Stefan Jaudas
Englisch ist doch egal. Nur das deutsch Dokument ist in Deutschland gultig, wie das Franzoeische in Frankreich und das spanish in Spanien...,
Ubersetzung ist egal
24. März 2013: Von Achim H. an Christophe Dupond Bewertung: +1.00 [1]
Englisch ist doch egal. Nur das deutsch Dokument ist in Deutschland gultig, wie das Franzoeische in Frankreich und das spanish in Spanien...,
Ubersetzung ist egal

Nein, nicht ganz. Alle Sprachversionen gelten gleichberechtigt in allen Ländern. Der deutsche Richter muss bei einer Unstimmigkeit zwischen der deutschen und der finnischen Version beide berücksichtigen und die Intention ermitteln.

Dazu kommt noch, dass die Rechtsbegriffe aus der Verordnung nicht dem deutschen Recht zu entnehmen sind, also BGB etc. Somit kann der Richter zur Klärung des Wortes "Vergütung" wohl nicht auf das BGB zurückgreifen, sondern auf das Europarecht. Nach BGB bin ich der Meinung dass jegliche Geldleistung eine "Vergütung" ist aber was dieses Wort im Kontext der europäischen Rechtsakte bedeutet, weiß ich nicht (wahrscheinlich weiß das niemand).

Alles unendlich kompliziert, das Nebeneinander der Rechtssysteme hat viele Probleme.

Trotzdem muss uns klar sein, dass unsere Rundflugpraxis und Kostenteilung bisher schon in einer Grauzone lief und es in den anderen Ländern viel restriktiver gehandhabt wurde. Ob wir unsere Grauzonenpraxis in EASA FCL rüberretten können ist sehr zu bezweifeln. Besondere Lobbyanstreungen dazu sind mir bisher auch nicht aufgefallen.
24. März 2013: Von Jochen Dimpfelmoser an Achim H.
Das Regierungspräsidium Tübingen sieht das aktuell folgendermaßen:

9. Darf ich nach dem 8. April 2013 nichtgewerblich gegen Vergütung fliegen?

- Die Rechte eines Inhabers eines LAPL und PPL(A/H) bestehen darin, ohne Vergütung als Pilot im
nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein.

- Inhaber einer SPL (Segelflugzeugpilotenlizenz) dürfen ab dem 9. April 2015
nur Fluggäste beför dern, wenn sie nach Erhalt der Lizenz mind. 10 Stunden Flugzeit oder 30 Starts als PIC auf Segel-
flugzeugen oder Motorseglern (Segelflugzeug mit Hilfsantrieb) absolviert haben.
Sie dürfen mit Vergütung im gewerblichen Betrieb tätig sein, wenn sie
das 18. Lebensjahr erreicht haben, nach Erteilung der Lizenz 75 Stunden Flugzeit oder 200 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder Motorsegler (Seg mit Hilfsantrieb) absolviert haben und eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer absolviert haben.

Quelle https://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/show/1347845/rpt-46-faq.pdf

Was unter Vergütung zu verstehen ist wurde nicht weiter erläutert. Ich hoffe für alle das weiterhin der "gemeine" PPLer wenigstern für den Verein auf Flugplatzfesten Rundflüge anbieten darf ohne gleich einen CPL oder ATPL besitzen zu müssen.
24. März 2013: Von RotorHead an Achim H.
... und dann sollte noch beachtet werden, dass auch der Begriff "gewerblich" bzw. "nicht gewerblich" in den EU-FCL anders auszulegen ist als beim § 20 LuftVG. Für "gewerblich" reicht im EU-Recht u.U. schon die Entgeltlichkeit...
24. März 2013: Von Stefan Jaudas an RotorHead
.. und für einen normal denkenden Menschen ist "gewerblich" etwas, das man zum Lebensunterhalt macht. Es soll ja auch Leute geben, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung bekommen, die sogar bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei ist. Das macht aber diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht plötzlich gewerblich. Die reine Tatsache, dass Geld oder andere Leistungen fließen, macht etwas noch lange nicht gewerblich. Dazu braucht es erst den Kontext.
24. März 2013: Von Othmar Crepaz an Stefan Jaudas
Es ist doch die gesamte Situation rund um die "Gewerblichkeit" grotesk.
Beispiel: Ich will mit meinen Stammtischfreunden zu einem Championsleague-Spiel fliegen. Wir beteiligen uns gemeinsam zu gleichen Teilen an den Flugzeugkosten.
Mit 4 Personen im Viersitzer ist es (noch) erlaubt.
Mit 4 Personen im Sechssitzer nicht.
Mit 6 Personen im Sechssitzer sowieso nicht.
Wenn wir das Selbe mit dem Auto machen, ist es selbstverständlich ok.
Zur Verkehrsminderung wird sogar empfohlen, für tägliche Fahrt zur Arbeit "Fahrgemeinschaften" zu bilden. Wenn wir also zu Fünft in meinem Auto täglich zur Arbeit fahren, wird das ausdrücklich gewünscht, obwohl auf Grund der Regelmäßigkeit schon eher im Geruch einer "Gewerblichkeit".
Die ticken doch allesamt nicht richtig. Könnten da unsere großkotzigen Aeroclubs nicht einen Musterprozess in Straßburg anstreben, um einmal den Gleichheitsgrundsatz zu hinterfragen?
24. März 2013: Von Pelle Goran an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]
Vorsicht, nicht alles zusammen werfen.

Steuerlichkeit, Gewerblichkeit und Aufwandsentschädigungen haben zunächst einmal nichts miteinander gemein.

Beispiel: ein PPLer, der für Vereinsrundflüge ein Entgelt bekommen hat, musste dieses immer schon bei der Steuer angeben. Das Entgelt war nicht steuerpflichtig, weil nicht steuerbar, führte aber, da es unter Progressionsvorbehalt steht, zu einer höheren Steuerlast bei dem restlichen Einkommen. Ausserdem mussten die gesetzlich versicherten auch noch ihre Krankenversicherung von den "sonstigen Einnahmen" unterrichten, denn auch wenn die Entgelte steuerfrei waren, so waren sie im Sinne doch krankenversicherungspflichtig solange derjenige nicht sowieso schon Höchstbetrag zahlt. Gewerblich war das ganze nicht, weil es nicht im Rahmen einer Gewerbeanmeldung zu regelmässigem Umsatz (NICHT Gewinn) führte.. Wenn zu dem Handgeld für den PPLer noch zusätzlich - vielleicht weil der PPLer sein eigenes Flugzeug verwendet hat - eine Nutzungsentschädigung der Sache Flugzeug gezahlt wurde, dann war diese Aufwandsentschädigung steuerlich unberücksichtigt. das Drama kennen wir doch alle zur Genüge aus dem Krampf der "haushaltsnahen Dienstleistungen", wo seitenlange Aufschlüsselungen der verschiedenen Bestandteile aufgelistet werden müssen.
24. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
"Wenn wir das Selbe mit dem Auto machen, ist es selbstverständlich ok."

Unter "Fahrgemeinschaft" wird sicher nicht eine Kostenbeteiligung verstanden bei der die GESAMTKosten inklusive Wertverlust, Versicherung, etc. in die Berechnung mit einfließen.
24. März 2013: Von Daniel Krippner an Flieger Max L.oitfelder
Naja das hieße gegen Spritkosten darf ich mit PPL jemanden mitnehmen? Da das in Richtung 50% der Gesamtkosten geht wäre das für das mitnehmen von Kumpels ja eine Ansage.
24. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Daniel Krippner
Nein, das habe ich ja nicht gesagt.

Ich habe nur der Behauptung widersprochen, dass Fahrgemeinschaften "dasselbe" wären wie die bisherigen Selbstkostenflüge.

Die in Deutschland früher erlaubte Praxis der Übernahme der Kosten durch die Mitflieger alleine ohne Kostenbeteiligung durch den Piloten war in Österreich übrigens NIE legal.
24. März 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Unter "Fahrgemeinschaft" wird sicher nicht eine Kostenbeteiligung verstanden bei der die GESAMTKosten inklusive Wertverlust, Versicherung, etc. in die Berechnung mit einfließen.

So? Wenn ich in einer längerfristigen Fahrgemeinschaft ständig mein Auto zur Verfügung stelle, bin ich ganz sicher nicht mit dem Ersatz des Treibstoffes einverstanden. Auch das amtliche Kilometergeld inkludiert die GESAMTKosten, die mir aus dem Betrieb erwachsen. Jedenfalls interessiert es niemanden, mit welchen Beiträgen sich die Arbeitskollegen beteiligen, so lange sie sich im Rahmen der Selbstkosten bewegen.
Und in meinem Beispiel vom Flug zum Fußballspiel war nirgendwo die Rede, dass ich mich als Pilot nicht beteilige - im Gegenteil, da steht eindeutig "alle zu gleichen Teilen".

Man kann es drehen und wenden, wie man will - hier wird die Fliegerei gegenüber dem Auto krass und unbegründet benachteiligt.
24. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Wenn Sie wirklich ein Auto fahren (müssten) bei dem das (österr.) amtliche Kilometergeld tatsächlich die Gesamtkosten abdeckt könnte es sich dabei kaum um ein Modell jüngeren Baujahres mit zeitgemäßer Sicherheitsausstattung handeln, Sie wissen selbst wie unterdimensioniert das Km-Geld in Wirklichkeit ist. Jeder darüber hinausgehende Betrag wäre aber zu versteuern, egal wie Sie dazu stehen.
In der Realität gilt hier wie bei den diversen Varianten der "Selbstkostenflüge" nach wie vor "wo kein Kläger.."
25. März 2013: Von Pelle Goran an Othmar Crepaz
Das "amtliche" Kilometergeld deckt nur einen unbestimmten Anteil der Gesamtkosten ab und wurde rein zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen eingeführt. Es gibt lediglich denjenigen Satz vor, den ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen des BRKG steuerfrei(!) ersetzen darf. Der Arbeitnehmer führt über die Fahrten und Kosten tunlichst Buch und macht die Differenz zu den Totalkosten im Rahmen seiner Steuererklärung als steuermindernd geltend - für ein reguläres Mittelklassefahrzeug liegen die Realkosten nämlich ungefähr bei einem Euro und bei einem Berufspendler kommen da schnell ein paar Tausend Euro Rückerstattung zusammen. Wer die verschenkt, sponsort die Raffgier unser Politiker noch mehr.

Bei nicht geregelten Fahrgemeinschaften und Mitfahrgelegenheiten darf übrigens ausschließlich das Spritgeld umgelegt werden, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das Fahrzeug sowieso bewegt wird und durch die Mitnahme kein erhöhter Verschleiss am Fahrzeug auftritt. Will man da mehr umlegen, braucht man eine schriftliche Mitfahrvereinbarung und gründet quasi temporär eine GbR.

Armseliges Deutschland.
25. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Pelle Goran
Nicht jammern: In Ö ist es ohnehin teurer (bis 16% NoVA) und eine von Dir geschilderte Rückerstattung ist ausgeschlossen da das österr. Km-Geld die "Gesamtkosten abdeckt." Übersteigende Zahlungen vom Dienstgeber müssen versteuert werden.

Die NoVA zumindest wurde bei Flugzeugen noch nicht eingeführt..
25. März 2013: Von Othmar Crepaz an Pelle Goran Bewertung: +1.00 [1]
Danke für die ausführlichen Erläuterungen - das alles aber ändert nichts an der Tatsache, dass ich mit meinem 6-sitzigen Flugzeug nicht einmal anteilige Treibstoffkosten verrechnen darf, wenn ich mit meinen Freunden nach Portoroz auf einen Fisch oder zu irgend einem Auswärtsspiel "meiner" Fußballmannschaft fliege. Diese Ungleichbehandlung gehörte längst bekämpft. Das hat doch nichts mit "gewerblich" zu tun, zumal ich für solche Flüge weder werbe noch bei meinen Freunden hausieren gehe.
25. März 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]
"Wo kein Kläger...." dürfte gelebte Praxis sein. Nur: Wenn etwas passiert, bedankt sich die Versicherung für die Freistellung von jeglicher Haftung bzw. Zahlung. DIESES Unrecht (gegenüber sonstiger, nichtgewerblicher Praxis bei Autofahrten bis hin zum "Pfusch" im Rahmen von "Nachbarschaftshilfe") gehört ausgeräumt.
25. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Vielleicht bin ich altmodisch und aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit voreingenommen, aber:
Über Haftungsausschluss der Versicherung muss man sich keine Gedanken machen wenn man sich von vornherein an die Spielregeln hält und z.B. die AOC-Pflicht nicht irgendwie und fantasievoll zu umgehen versucht.
Ich fahre ja auch nicht mit 100 Sachen im Ortsgebiet und beschwere mich dann über den ach so gemeinen Führerscheinentzug, "gelebte Praxis" hört bei der Sicherheit auf.
Der Rumäne, der dem Nachbarn den Garten umgräbt ist mir da egal.
25. März 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Die "Spielregeln" sehen so aus, dass es für einmotorige Flugzeuge unter IFR kein gewerbliche Zulassung gibt, und für N-registrierte Flugzeuge nicht einmal nach VFR. Ist m.M. auch nicht notwendig, weil es sich bei den von mir beschriebenen Flügen auch nicht um "gewerbliches Fliegen" handelt. Anders natürlich, wenn ein Verein aktiv für Rundflügen wirbt.
25. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Ist mir alles bekannt, warum Sie sich dann trotzdem über die Ungerechtigkeit beschweren, nicht. Sie trifft es ja eh nicht weil Sie keine gewerblichen Flüge zu Fixpreisen anbieten.
25. März 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Es trifft mich nicht? Ich darf also mit meiner Stammtischrunde gegen Kostenbeteiligung (nur an den Selbstkosten) im 6-sitzigen, N-registrierten Flugzeug überall in Europa einen "Lustflug" unternehmen? Das wäre mir jedenfalls neu und ich bitte um einen Link zu den passenden Gesetzesstellen.
25. März 2013: Von Guido Warnecke an Othmar Crepaz
Also wenn man das mal ganz sachlich betrachtet:
Es geht darum, dass gerwerblicher Luftverkehr gewerblich und privater Luftverkehr privat bleibt.
Grauzonen: na ja die Vereinsrundfluege mit kleinen Flugzeugen. Reich wird da keiner aber ok ist es eigentlich auch nicht. Die Passagiere wissen naemlich NICHT, bei wem sie sich in die Muehle setzen und NICHT wie die Wartung und der Flugbetrieb organisiert ist. Schon mal jemandem beim Flugpatzfest im Sommer gefragt, wie's mit weight and balance & performance an einem heissen Tag ausschaut in der C172 und 4 Leuten drin...? Das ist kein generelles Urteil, viele betreiben das ordentlich, sicher und verantwortungsbewusst.

Klar habe ich diese Fluege frueher gerne selber gemacht (man nannte das "Gastfluege"). Auch Springer Absetzen in einer TU206 (In USA und Canada braucht man dafuer eine CPL)
Fuer den Verein war es gut, etwas Geld kommt rein aber vor allem ist es gut fuer das Image, weil die Leute so begeistert vom Rundflug sind. Und sich vielleicht weniger oft ueber Laerm beschweren...

Schoenes Erlebnis einmal: "Gastflug" in einer C172 - der Passagier hatte fuer seine Freundin ein riesiges "Willst-Du-mich-heiraten" auf eine Wiese maehen lassen. Ja hat sie wohl gesagt, ich habe natuerlich als Pilot immer nur schoen nach vorne geschaut....

Insgesamt sind das ja sicher nicht bedeutend viele Fluege. Haette ich allerdings eine gewerbliche Flugschule und will Rundfluege anbieten, dann faende ich es nicht so klasse wenn die Kollegen vom AeroClub XYZ nebenan das Geschaeft wegnehmen.

Illegale Charter gibt es in jedem Land und das wird man nie ganz verhindern koennen.
Die kleinen Vereinsflieger sollte man einfach in Ruhe lassen.

Ein extrem Beispiel, wo so was hinfuehren kann ist der "Mr. Ruiz" in seinem Lear24.
Brummt der eigentlich noch hinter daenischen Gardinen?


Noch ne Frage: gibt es Unfallzahlen aus dem Bereich "Rundfluege im Verein"?

Happy Landings,
Guido
25. März 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Wieso lesen Sie nur den Teil der für Sie interessant ist? Das bezog sich auf Ihren "Versicherungshaftungsausschluss" wegen illegaler Gewerblichkeit. DER betrifft Sie ja anscheinend nicht.
25. März 2013: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Ach, sie wollen, wie gewohnt, wieder wortklauben und streiten.
Es gibt auch D-registrierte, in D versicherte Flugzeuge (z.B. Piper Malibu), mit D-lizensierten Piloten, die genau vor dem selben Problem stehen.

31 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang