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"Wo kein Kläger...." dürfte gelebte Praxis sein. Nur: Wenn etwas passiert, bedankt sich die Versicherung für die Freistellung von jeglicher Haftung bzw. Zahlung. DIESES Unrecht (gegenüber sonstiger, nichtgewerblicher Praxis bei Autofahrten bis hin zum "Pfusch" im Rahmen von "Nachbarschaftshilfe") gehört ausgeräumt.
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Vielleicht bin ich altmodisch und aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit voreingenommen, aber:
Über Haftungsausschluss der Versicherung muss man sich keine Gedanken machen wenn man sich von vornherein an die Spielregeln hält und z.B. die AOC-Pflicht nicht irgendwie und fantasievoll zu umgehen versucht.
Ich fahre ja auch nicht mit 100 Sachen im Ortsgebiet und beschwere mich dann über den ach so gemeinen Führerscheinentzug, "gelebte Praxis" hört bei der Sicherheit auf.
Der Rumäne, der dem Nachbarn den Garten umgräbt ist mir da egal.
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Die "Spielregeln" sehen so aus, dass es für einmotorige Flugzeuge unter IFR kein gewerbliche Zulassung gibt, und für N-registrierte Flugzeuge nicht einmal nach VFR. Ist m.M. auch nicht notwendig, weil es sich bei den von mir beschriebenen Flügen auch nicht um "gewerbliches Fliegen" handelt. Anders natürlich, wenn ein Verein aktiv für Rundflügen wirbt.
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Ist mir alles bekannt, warum Sie sich dann trotzdem über die Ungerechtigkeit beschweren, nicht. Sie trifft es ja eh nicht weil Sie keine gewerblichen Flüge zu Fixpreisen anbieten.
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Es trifft mich nicht? Ich darf also mit meiner Stammtischrunde gegen Kostenbeteiligung (nur an den Selbstkosten) im 6-sitzigen, N-registrierten Flugzeug überall in Europa einen "Lustflug" unternehmen? Das wäre mir jedenfalls neu und ich bitte um einen Link zu den passenden Gesetzesstellen.
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Also wenn man das mal ganz sachlich betrachtet:
Es geht darum, dass gerwerblicher Luftverkehr gewerblich und privater Luftverkehr privat bleibt.
Grauzonen: na ja die Vereinsrundfluege mit kleinen Flugzeugen. Reich wird da keiner aber ok ist es eigentlich auch nicht. Die Passagiere wissen naemlich NICHT, bei wem sie sich in die Muehle setzen und NICHT wie die Wartung und der Flugbetrieb organisiert ist. Schon mal jemandem beim Flugpatzfest im Sommer gefragt, wie's mit weight and balance & performance an einem heissen Tag ausschaut in der C172 und 4 Leuten drin...? Das ist kein generelles Urteil, viele betreiben das ordentlich, sicher und verantwortungsbewusst.
Klar habe ich diese Fluege frueher gerne selber gemacht (man nannte das "Gastfluege"). Auch Springer Absetzen in einer TU206 (In USA und Canada braucht man dafuer eine CPL)
Fuer den Verein war es gut, etwas Geld kommt rein aber vor allem ist es gut fuer das Image, weil die Leute so begeistert vom Rundflug sind. Und sich vielleicht weniger oft ueber Laerm beschweren...
Schoenes Erlebnis einmal: "Gastflug" in einer C172 - der Passagier hatte fuer seine Freundin ein riesiges "Willst-Du-mich-heiraten" auf eine Wiese maehen lassen. Ja hat sie wohl gesagt, ich habe natuerlich als Pilot immer nur schoen nach vorne geschaut....
Insgesamt sind das ja sicher nicht bedeutend viele Fluege. Haette ich allerdings eine gewerbliche Flugschule und will Rundfluege anbieten, dann faende ich es nicht so klasse wenn die Kollegen vom AeroClub XYZ nebenan das Geschaeft wegnehmen.
Illegale Charter gibt es in jedem Land und das wird man nie ganz verhindern koennen.
Die kleinen Vereinsflieger sollte man einfach in Ruhe lassen.
Ein extrem Beispiel, wo so was hinfuehren kann ist der "Mr. Ruiz" in seinem Lear24.
Brummt der eigentlich noch hinter daenischen Gardinen?
Noch ne Frage: gibt es Unfallzahlen aus dem Bereich "Rundfluege im Verein"?
Happy Landings,
Guido
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Wieso lesen Sie nur den Teil der für Sie interessant ist? Das bezog sich auf Ihren "Versicherungshaftungsausschluss" wegen illegaler Gewerblichkeit. DER betrifft Sie ja anscheinend nicht.
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Ach, sie wollen, wie gewohnt, wieder wortklauben und streiten.
Es gibt auch D-registrierte, in D versicherte Flugzeuge (z.B. Piper Malibu), mit D-lizensierten Piloten, die genau vor dem selben Problem stehen.
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"Ach, sie wollen, wie gewohnt, wieder wortklauben und streiten."
Lieber Herr Crepaz, wenn Sie etwas nicht verstanden haben dann könnten Sie doch auch ganz einfach nachfragen, Verfolgungswahn bringt uns nicht weiter.
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Lieber Herr Loitfelder, ich habe alles richtig verstanden und auch in meinen früheren Postings unmissverständlich dargelegt (4 im Viersitzer ok, 4 im 6-Sitzer nicht, usw. usw.), und vor allem, dass wir uns wohl in einer Grauzone bewegen, die a) eine Ungleichbehandlung zu ähnlichen Beförderungsszenarien im Auto darstellen und b) im Versicherungsfall garantiert zu Ungunsten der Piloten ausgelegt werden. Gilt gleichermaßen in D, A und CH.
Wenn meine Pilotenkollegen damit glücklich oder nicht betroffen sind, dann soll es so sein - ansonsten hätte ich mir eher Zustimmung erwartet und dass sich die Belle Etage der Landes-Aeroclubs für sinnvolle Regelungen einsetzt, wozu es ohnehin zu spät sein dürfte.
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Die Zustimmung erwarten Sie dann auch für ihre Konstruktion über einen Verein? Oder worauf beziehen Sie sich bei der Grauzone?
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Natürlich bewegt sich auch ein Verein in der Grauzone. Mein damaliger Verein wurde jedenfalls Geschichte, als die 6-sitzigen Flugzeuge für Selbstkostenflüge diskriminiert wurden.
Wenn jetzt noch Vereine mit ihren 4-Sitzern Rundflüge AKTIV anbieten, ist das eine Frage, deren Beantwortung ich lieber Juristen überlasse. Immerhin treten sie damit in Konkurrenz zu gewerblichen Flugunternehmungen.
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Ich verstehe noch nicht ganz worauf Sie sich beziehen: in Österreich waren Selbstkostenflüge schon immer anders definiert als in Deutschland, sprich: auch der Pilot hätte mitzahlen müssen.
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