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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. Januar 2013: Von Arno Reinhard an Stefan Jaudas
hier war wohl see and avoid bzw staffelung\Flugregeln nicht ganz umgesetzt, bzw in letzter sekunde.

entnommen aus AUVSI, einem professionellen (Befürworter) Forum für UAVs

airbus vs german air force über afghanistan

https://www.youtube.com/watch?v=_NOar22TX2k&feature=youtube_gdata_player###-MYBR-###

guts nächtle
11. Januar 2013: Von Stefan Jaudas an Arno Reinhard
... und jetzt stellen wir uns vor, dass das nicht irgendwo im hintersten Absurdistan mit einer überschaubaren Anzahl von Flugbewegungen, und alle davon kontrolliert, ist, sondern über Zeppelinheim ...

... mehr muss man dazu wahrscheinlich nicht sagen ...
8. März 2015: Von Gustav HOLDOSI an Stefan Jaudas
Sehr geehrte Drohnenbetreiber,

Der nächste zweitägige Luftrechtskurs für uLFZ, an dem Sie noch teilnehmen können, findet vom 14.3.2015 bis 15.3.2015 im FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM WIEN 10 statt.

Für die bei AUSTRO CONTROL vorgesehene Luftrechtsprüfung empfehlen wir Ihnen diesen Vorbereitungskurs für Drohnen, der die wesentlichen und komplexen Fragen aus juristischer Sicht klärt.

Der Vortrag schließt mit einer Teilnahmebestätigung/Zertifikat zur Vorlage an AUSTRO CONTROL ab.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter
https://www.mfu.at/drohnenkurs.php


Hier ein Feedback aus dem letzten Drohnenkurs Anfang März 2015:

Hallo bei der MFU, grüß euch Gustav Holdosi und Herwig Bauer!

Im Anschluß an den uLFZ Luftrecht-Drohnenkurs vom vergangenen Wochenende möchte ich natürlich auch wie schon erwähnt ein kurzes feedback abgeben. Ich darf mich eingehend nochmal bei Herwig Bauer herzlich für seine sehr informativen Vorträge bedanken! Er gilt ja als Pionier auf diesem Gebiet und ist in Österreich sicherlich auch als Geburtshelfer für viele luftfahrtrechtlichen Weiterentwicklungen anzusehen.
Die sehr aufschlußreichen Informationen haben sicherlich bei allen Kursteilnehmern zu einem besseren Bewußtsein in Bezug auf die gesamte Rechts-Thematik geführt.

Wie ich auch schon während dem Seminar erwähnt habe: Unwissenheit schützt ja vor Strafe nicht!

Die Diskussionen und Impulse der Kursteilnehmer waren sicherlich eine Bereicherung und haben auch für alle neue Erkenntnisse gebracht. Vor allem gibt es nach wie vor viele offene Fragen zum Betriebs-Bewilligungsverfahren und den Ausführungen zur Erfüllung der Bauvorschriften der Fluggeräte. Der Betrieb von uLFZ oder sagen wir Drohnen ist ja nicht mehr als reiner Modellflug oder Spielerei anzusehen und dessen müssen sich alle Betreiber wirklich bewußt sein.

Die rechtlichen und technischen bzw. fachlichen Grundlagen sind die Grundvoraussetzung für jeden Interessenten und Piloten. Mit der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der korrekten und betriebssicheren Ausführung der Fluggeräte und dem verantwortungsbewußten Umgang wird sich die Nutzung dieser uLFZ-Technik sicherlich positiv weiterentwickeln und auch weiterbetreiben lassen.

Ich wünsche allen angehenden Drohnen-Piloten viel Erfolg beim Fliegen und vor allem immer sichere Landungen!
schöne Grüße, Alexander Glinz


Wenn Sie daran teilnehmen wollen, so schreiben Sie bitte an info@mfu.at.
Kosten € 300,00.

Wir freuen uns über Ihre geschätzte Nachricht.
--
Mit freundlichen Grüßen
________________________________
Gustav Z. HOLDOSI
Accountable Manager

MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Türkenschanzgasse 123
A-3400 Klosterneuburg
Austria

Tel.: +43 (0)2243/34500
Fax.: +43 (0)2243/34500-13
Mobil.: +43 (0)664/5201330
FLUGBETRIEB LOAN - Flugplatz Wiener Neustadt Ost, Viktor Langstraße 18, A-2700 Wiener Neustadt
FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM WIEN - Antonsplatz 17 (1. Stock), A-1100 Wien
________________________________
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet!
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Präsident, Geschäftsführer / President, Accountable Manager: Gustav Z. Holdosi
16. März 2015: Von Malte Höltken an Gustav HOLDOSI
Zitat:

Remotely Piloted Aircraft Systems - RPAS (some people call them civil ‘drones’) are increasingly being used in Europe, but under a fragmented regulatory framework. Basic national safety rules apply, but the rules differ across the EU and a number of key safeguards are not addressed in a coherent way. Under the term RPAS are included very large aircraft which resemble in size and complexity manned aircraft to very small consumer electronics aircraft.

As a background, the European Commission has proposed to set new standards to regulate the operations of RPAS. The new standards will cover safety, security, privacy, data protection, insurance and liability. The aim is to allow European industry to become a global leader in the market for this emerging technology, while at the same time ensuring that all the necessary safeguards are in place.

EASA is following a new regulatory approach for safely operating remotely piloted aircraft. This flexible approach, called ‘Concept of Operations’, has been based on input from users and manufacturers of RPAS and provides a set of rules which are proportionate and risk based. In other words, safety requirements are in relation to the risk an activity poses to the operator and to third parties (e.g. general public). The greater the risk the higher the requirements. This is done in order to ensure there is no compromise in safety, but there is a flexible environment for this promising industry to grow.


https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/key-topics/civil-drones-rpas
5. April 2015: Von Carsten G. an Malte Höltken

eine ganz gute Zusammenfassung der Markt- und Rechtslage. Wobei ich 1,5 km (=Kontrollzone) für nicht ausreichend halte...

https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/drohnen-regeln-fuer-hobby-piloten-a-1026811.html

24. April 2017: Von Tee Jay an Stefan K.

Am Samstag auf FIS Langen auf meinem Weg nach Borkenberge mitgehört: Near-Miss mit einer Drohne von einem Pilotenkollegen in 3000 Fuß, ich meine irgendwo bei Werdohl mitgehört zu haben, bin da aber nicht mehr so sicher was den Ort betrifft.

24. April 2017: Von Erik N. an Tee Jay

https://www.dji.com/de/mavic

Der neueste heiße Scheiss. 7km Reichweite (!), Videoübertragungssystem, Hinderniserkennung für Races, Stabilitätssensoren, 65 km/h Vmax, 30min Laufzeit, und einer "Dienstgipfelhöhe" von 5000 Meter AMSL.

Und das branding ist wirklich exzellent. Die werden zum Garmin der Drohnen.... schon cool gemacht.

24. April 2017: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Erik N.

Der neueste heiße Scheiss. 7km Reichweite (!), Videoübertragungssystem, Hinderniserkennung für Races, Stabilitätssensoren, 65 km/h Vmax, 30min Laufzeit, und einer "Dienstgipfelhöhe" von 5000 Meter AMSL.

Superteil. Nachdem ich meine erste im Rhein zwischen Oberkasseler und Rheinkniebrücke versenkt habe, fühle ich mich jetzt besser qualifiziert...

Das tolle an der Mavic sind aber gar nicht mal die oben genannten Eigenschaften, das können die Phantoms ja auch. Das tolle ist, die ist so klein zusammenfaltbar, dass Du sie problemlos überallhin mitnehmen kannst und das ist schon wirklich ganz cool. Macht auch Spaß damit zu fliegen, wer aber die Reichweite von 7 km o.Ä. ausnutzt, ist natürlich selber Schuld, legal ist das ja auch gar nicht machbar.

24. April 2017: Von Erik N. an Patrick Whiskey Echo Yankee

zwischen Oberkasseler und Rheinkniebrücke

no shit ? Bei mir um die Ecke....:)

24. April 2017: Von Roland Schmidt an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +1.00 [1]

Aber doch nicht in der Düsseldorfer CTR? Ich nehme an, du hast sie nur in den Rhein geworfen ;-)

Edit: lese gerade, dass man Drohnen mit Auflagen in Kontrollzonen sogar aufsteigen lassen darf, wenn man 1,5 km vom Flughafenzaun entfernt bleibt. Hätte ich nicht gedacht.

24. April 2017: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

no shit ? Bei mir um die Ecke....:)

Ja. Manche meiner Freunde haben mir nahegelegt, doch besser beim Steuern von bemannten Flugsystemem zu bleiben. ;-)

Aber doch nicht in der Düsseldorfer CTR? Ich nehme an, du hast sie nur in den Rhein geworfen ;-)

Was in Retrospektive geschehen ist: Ich bin am Rheinufer etwas südlich der Rheinkniebrücke fliegen gewesen, da sind erst einmal weniger Leute als zwischen den Brücken. Grundsätzlich alles gut, aber dann habe ich gedacht, fliege ich mal ein Stück unter der Brücke her. Die Mavic reagiert aber extrem empfindlich auf Metallkonstruktionen und entsprechende Signalstörungen und ist innerhalb weniger Sekunden von feinstem straigt & level in einen fatalen Sinkflug übergegangen. Ich hätte aber auch einfach 1000 EUR in den Fluss werfen können, hätte den gleichen Effekt gehabt. ;-)

Edit: lese gerade, dass man Drohnen mit Auflagen in Kontrollzonen sogar aufsteigen lassen darf, wenn man 1,5 km vom Flughafenzaun entfernt bleibt. Hätte ich nicht gedacht.

Ja - das ist recht tolerant gelöst. In der CTR gilt wohl nur eine Höhenbeschränkung von 50 m. Und, das habe ich aber erst später erfahren, sind Wasserstraßen auch eigentlich tabu. Das habe ich aber noch nicht "wasserfest" überprüfen können, inwiefern das tatsächlich und in NRW gilt.

26. Mai 2017: Von Chris _____ an Erik N.

Warum gibt es so Megatrends eigentlich immer nur aus USA oder China? Warum nicht aus Deutschland?

26. Mai 2017: Von Stefan Jaudas an Chris _____

... die Amis scheinen das zumindest nachhaltiger anzugehen wie andere (https://www.faa.gov/uas/).

Vielleicht liegt es ja daran, dass es da nur eine FAA gibt? Im Gegensatz zu einer EASA, EuroControl, 32 (?) Competent (?) Authorities, 32 (?) nationale ATC-Provider wie die DFS, Aufseher wie das BAF, und weitere Subsidiaritäten wie die deutschen Bezirksregierungen/ Regierungspräsidien ...

26. Mai 2017: Von Chris _____ an Stefan Jaudas

Nicht zu vergessen all die Bedenkentraeger, Besserwisser, Paragraphenreiter und Schreibtischtaeter, die Legion sind im Vergleich zu der kleinen Zahl engagierter Jungunternehmer.

Microsoft Office, Google Web Search, Uber, Facebook usw usf, man kann davon halten was man will, aber alles das haette ja auch von hier kommen koennen.

Ich erinnere mich an eine Zeit, da gab es ein heimisch produziertes Star Office vs. ein Microsoft Office. Die weitaus meisten Schulen, Behoerden usw. setzten MS Office ein, weil... nunja warum eigentlich? Mittlerweile ist aus Star Office Libre Office geworden, und aus MS Office der Mist, mit dem ich taeglich arbeiten muss. .... Naja.

7. Juli 2017: Von Norbert S. an Roland Schmidt

Der nun in UK Bestrafte flog seine Drohne über cloud tops und bei Nebel über Flugplätze ...

(Artikel von gestern)

https://www.bbc.com/news/uk-england-coventry-warwickshire-40517305

7. Juli 2017: Von Sim L..... an Norbert S.

OK, mein Post ist jetzt nur schamloser Opportunismus - und der 500. Eintrag zu dem Thema. \o/

S

8. Juli 2017: Von  an Norbert S.

Ich würde sonst nicht für höhere Strafen im aviatischen Umfeld plädieren, eher das Gegenteil, aber da kommt er günstig bei weg. Wenn es für Drohnenflieger bessere Kompetenzausbildungen gäbe, könnte man es auf dem Wege regeln. Aber mir schwant immer Böses, wenn ich an Laser gegen Cockpits denke. Mal schaun, was da andere Urteile in Zukunft bringen werden.

28. August 2017: Von Tee Jay an 

ein schöneres Konzept als immer nur diese (Multi-)Drehflügler:

https://www.youtube.com/watch?v=RSn62JKIRks

23. September 2017: Von Markus Doerr an Tee Jay
26. September 2017: Von Erik N. an Markus Doerr

Hier mal das wahrscheinlich aussichtsreichste Konzept gegen die Verkehrsüberlastung in Metropolen:

https://m.faz.net/aktuell/technik-motor/selbstfliegendes-lufttaxi-startet-testflug-15218157.html

26. September 2017: Von Tee Jay an Erik N.

Bravo! Und leider ein Beispiel mehr, wie Innovation, HighTech und richtungsweise Technologie zwar hier entwickelt aber erst woanders zur Markt- und Serienreife gelangt.

26. September 2017: Von Olaf Musch an Erik N.

Habe ich gerade auch beim Spiegel Online gelesen.

Die Volocopter sind m.E. mit dem Thema bemanntes autonomes Fliegen und bemannte Multicopter schon sehr weit. Testflüge haben ja auch in D schon stattgefunden, und ein 4-Personen-Gerät steht wohl zumindest gemäß Bildern auch auf dem Plan.

Es bleibt spannend

Olaf

26. September 2017: Von Tee Jay an Olaf Musch

... für das 2-sitzige Gerät gab's auch schnell und unkompliziert eine D-M Zulassung... für das 4-sitzige Gerät sehe ich hier bei uns so schnell keinen Flug...

26. September 2017: Von  an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

also - jetzt muß ich mal als zukunftsgläubiger technikfreak eine zulassungsfrage stellen:

  1. lilium - dann volocopter etc. bauen an autonom fliegenden flugzeugen - ok
  2. wenn passagierflugzeuge, die in cat 3C operieren, 2 autopiloten zur landung benötigen, die auch noch unterschiedliche sw haben müssen - wie zur hölle - werden dann
  3. zulassungsgrundlagen: für autonomes fliegen ohne pilot, ohne rettunssystem, über eine "app" bestellbar, erstellt, die bauvorschriften überwacht, die tests erarbeitet etc.?
  4. wie werden diese doch umfangreichen tests der avionik, besonders der flugsteuerung vom abheben bis zum transitions-flug durchgeführt?
  5. wer baut das STTE für die avionik? wie wird diese zertifiziert?
  6. rettungssystem?
  7. wirtschaftlichkeit: für 2 passagiere? ich lach mich schlapp....wann soll denn das gesamte komplexe system jemals gewinne einfahren. vielleicht für die expo 2020 in dubai ganz lustig! ABER ich setze mich da nicht rein! in 2 jahren vom ersten oder 2ten strich auf dem zeichenbrett zur zulassung? das kann ich mir nur in suriname vorstellen....jedoch nicht in dubai, wo auf sicherheit mehr wert gelegt wird als in europa....
  8. CAMO für diese autonomen....wie sieht die aus? gibts da schon ein gerippe? ich glaube nicht!

nur mal so aus dem hohlem bauch gedacht....

mfg

ingo fuhrmeister

26. September 2017: Von Erik N. an 

Alles valide Fragen, aus denen aber die alte Betrachtungsweise spricht.

Einige von uns werden es noch erleben, daß Kraftfahrzeuge nicht nur autonom fahren, sondern auch untereinander vernetzt und so sicher, daß das Selbstfahren entweder verboten oder sehr stark reglementiert wird. Spätestens dann, wenn durch derartige Vernetzung viele Tote vermieden werden, kann der Gesetzgeber seiner Fürsorgepflicht nur dadurch nachkommen, die private Steuerung von KfZ partiell zu unterbinden.

Dem Verkehrsinfarkt entgehen wir langfristig nur durch Hinzufügen der 3. Dimension. Es ist heute absolut möglich, auf einem begrenzten Gebiet z.B. einer Stadt eine vollautomatische Koordination von derartigen Luftfahrzeugen zu errichten. Der Mensch ist Passagier, nicht Pilot. Wenn man sich ansieht, was ein Schwarm vernetzter Drohnen bereits heute kann.

Die Systeme werden in Kürze so weit sein. Und dann muss der Gesetzgeber nachrüsten, weil es gilt, die Haftungsfragen zu klären, und die entsprechenden Gesetze erlassen. Das gilt auch für Lufträume.

Das ist alles keine Frage des ob, sondern des wann.


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