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2. April 2014: Von Jan Brill an Sim L.....
Wenn der Prüfer spezifiziert welche "haftungsrechtlichen Gründe" ihn umtreiben, könnte man das sicher erörtern. Er kann mich auch gerne kontaktieren wenn es um konkrete Bedenken geht. So ist das aber ziemlich vage. Wenn er nicht will, will er nicht. Muss man respektieren - kann sich aber auch einen anderen Prüfer suchen bzw. darum bitten.

Bei Umschreibung FAA->EASA sollte es nicht allzu überraschend kommen, dass der Kandidat ein n-reg einsetzt.


viele Grüße
Jan Brill
3. April 2014: Von Sim L..... an Jan Brill
Hi Jan,

ja, es sollte wirklich nicht überraschend kommen. Aber naja, ich halte erst einmal die Bälle flach. Durch die Flugprüfung komme ich jetzt auch irgendwie mit allem was halbwegs fliegt.

Danke,
Simon

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