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Leserflugzeug | Lisa für Prüfungsflug US -> EU einsetzbar?  
23. März 2014: Von Sim L..... 
Kann ich eigentlich Lisa zum Prüfungsflug für die Umschreibung der FAA Lizenz in die EASA nutzen? Oder muss es auf einer DE-registrierten Maschine stattfinden?

Hintergrund: Ich habe irgendwann in den nächsten Wochen meinen Termin und mit Lisa fliegt es sich einfach am besten. Außerdem verspüre ich keine Lust in anderen Fliegern mit den ganzen Papierkarten im Wechsel wegen schlechter Cockpitorganisation, ungenauem Höhenhalten oder mangelnder Luftraumbeobachtung gerüffelt zu werden. Ein zugelassenes(!) Moving Map Display und die sonstige gute Ausstattung in Lisa wäre dann schon willkommen.

Simon
23. März 2014: Von Lutz D. an Sim L.....
...darf man Ipads nicht bei Prüfungsflügen verwenden?
23. März 2014: Von Sim L..... an Lutz D.
Leider nein. Wegen "nicht zugelassen" und so.
23. März 2014: Von Carmine B. an Sim L.....
Hallo Simon,

wo steht, welche Karten zugelassen sind und welche nicht, geschweige denn, dass sie als Papierversion vorliegen müssen? Meines Erachtens müssen alle Dokumente, die zu einer sicheren Flugdurchführung benötigt werden, vorhanden sein. In welcher Form ist dabei egal. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Gruß,
Carmine
23. März 2014: Von Peter Luthaus an Sim L.....
Eine autoritative Antwort auf Deine Frage gibt Dir die Behörde, die den Prüfer zuteilt oder zugeteilt hat, ruf da an, dann weisst Du, ob sie Lisa akzeptieren.
Ob Du nun Lisa benutzen darfst oder nicht, eigentlich möchte jeder PPL-Prüfer den ich kenne sehen, dass man mit einer Papierkarte eine saubere Flugvorbereitung gemacht hat und man zumindest einen Streckenabschnitt ohne Funknavigation (einschließlich Moving Map) mit Koppelnavigation und Karte fliegt. Natürlich ist es komfortabler, ohne Papier zu fliegen und ich sehe für den privaten Betrieb mit 2 unabhängigen elektronischen Systemen auch kein Problem, aber ein sicherer Pilot sollte es auch mit Papier können. Und ganz wichtig: Sich gut mit Karten und Flight Log zu organisieren ist nicht gerade unwichtig, und wenn es als Backup ist. Daher ist dies auch Prüfungsinhalt.
Und hat Lisa wirklich ein ZUGELASSENES eingebautes EFB?
Ansonsten viel Erfolg bei der Prüfung und viel Spaß beim Fliegen!
23. März 2014: Von Lutz D. an Carmine B.
Wäre jetzt auch mein Gedanke gewesen, es gibt ja gar keine "zugelassenen" Karten in diesem Sinne. Meine letzte richtige Prüfung liegt aber etwas zurück, bei der Befähigungsüberprüfung war Airnavpro auf dem Knie vollkommen ok (aber unnötig).
23. März 2014: Von Norbert S. an Sim L.....
Mit zwei I-pads als EFB an Bord und Ladezustand >70% sollte es keine Probleme geben.
Kleine AOCs operieren so.
Aber vielleicht muss man ein AOC beantragen, um auf VFR-Flügen zwei Ipads benutzen zu dürfen?
Dass man mit Karte und Koppelnavigation fliegen kann hat man ja beim PPL Prüfungsflug bewiesen.
Ein ATPLer, der einmal zur Scheinerlangung Astronavigation beherrschen mußte, braucht es heute auch nicht mehr.
23. März 2014: Von Jan Brill an Sim L.....
...darf man Ipads nicht bei Prüfungsflügen verwenden?

Leider nein. Wegen "nicht zugelassen" und so.


Hallo, sorry, aber wer sagt denn sowas? Es ist nach den mir bekannten Regeln und Richtlinien weder ausdrücklich verboten noch ausdrücklich erlaubt iPad oder andere "Class 1" (=unzugelassen) EFBs oder MFDs zu verwenden. Betrachten wir das Problem also empirisch:

Bei den letzten ca. 5 Checkflügen habe ich immer ausschließlich iPad und/oder MT verwendet. Hat nie jemand gemeckert. Trotz unterschiedlicher Examiner.

Bei den drei TRE-Checkflügen die ich dieses Jahr abgenommen habe wurde immer zu 100% mit iPad und ggf. auch MT gearbeitet. Auch mir wäre es nie in den Sinn gekommen das als Examiner zu beanstanden.

Wo liegt das Problem?

viele Grüße
Jan
23. März 2014: Von Sim L..... an Peter Luthaus
Ich werde am Tag der Theorieprüfung auf dem Amt sein und bei der Gelegenheit nachfragen. Die Antwort poste ich dann wieder hier.

Danke für die Tipps erst einmal,
Simon
24. März 2014: Von Christian Atzert an Sim L.....
Ich habe gerade letzte Woche meine FAA-EASA Conversion des PPL in Spanien (CAA) gemacht.
Der Prüfungsflug dauerte insgesamt zwei Stunden und beinhaltete zunächst die übliche Cross-Country Navigation (dead reckoning) sowie eine Diversion.

Wie vom Instructor bereits angekündigt, hat es mir der Prüfer in diesem Teil der Prüfung nicht erlaubt, jegliche Navigationshilfen außer Compass und Karte zu verwenden - weder Ipad, das eingebaute GNS430 noch VOR/DME.

Eine Art von (von der FAA selbstverständlich veröffentlichten) Practical Test Standards habe ich nun auf Anhieb bei der CAA nicht gefunden; ob dies nun auch von der Behörde so gefordert ist oder eine Eigenheit des Prüfers, bleibt für mich daher bis auf Weiteres im Dunkeln.

Viele Grüße

Christian
24. März 2014: Von Christian Atzert an Sim L.....
Als Nachtrag nochmal zum vorigen Post: Ich habe nun doch eine Art PTS der CAA gefunden, die recht detailliert auf Ablauf und Anforderungen des Checkride eingeht.

Zum Prüfungsteil der Navigation steht dort folgendes:

"The applicant is expected to calculate changes to his heading and ETA in order to correct deviations from his plan. Radio navigation aids may not be used during the first leg of the en-route section although they may be tuned and identified in anticipation of their use on the next leg. After the first leg VOR, ADF, VDF and DME may be used, but not at the expense of accurate flying. The applicant will be expected to tune and identify any aids used and to operate within their promulgated range. For the PPL test, at some stage during the second leg, the Examiner may require the applicant to establish position by using these radio navigation aids. RNAV, GPS or radar shall not be used as the primary fixing or tracking aid."

Link: https://www.caa.co.uk/docs/33/srg_lts_Stds%2019_V7_Sept12.pdf (Seite 13)

Jetzt könnte man sich trefflich über das Wörtchen "primary" streiten, ob das in der Prüfungssituation allerdings hilfreich ist, ist die andere Frage ;-)
24. März 2014: Von Norbert S. an Christian Atzert
die Regeln des UK CAA betreffen doch nur UK Scheininhaber bzw. Prüfungskandidaten. Das spanische CAA wird noch andere Prüfungskriterien haben, die FAA wiederum andere, oder?
24. März 2014: Von Christian Atzert an Norbert S.
Nein, sorry, das war missverständlich meinerseits. Ich war zwar in Spanien, habe aber den Schein mit einem UK-Prüfer nach den Regeln der UK CAA gemacht, so dass der Schein auch von dieser ausgestellt werden wird.

Allerdings müssten die Anforderungen der Logik der neuen EASA-Welt nach ihren Ursprung in europäischen und damit einheitlichen Regelungen haben - inwiefern das tatsächlich der Fall ist, weiss ich jedoch nicht.

Viele Grüsse

Christian
29. März 2014: Von Sim L..... an Sim L.....
Vom Amt kam wenig Erhellendes. Nachdem eine ich einer drohenden langweiligen Diskussion über die Zuverlässigkeit der Handheld-Geräte ausgewichen bin, wurde mir nur bescheinigt, dass dies eben ein "Thema im Wandel" sei und je nach Prüfer unterschiedlich gehandhabt werde. Es deckt sich also mit der Einschätzung hier im Forum. Der Mitarbeiter (Luftrecht als Spezielgebiet) stöhnte zwar, als ich ihn auf die Möglichkeit eine N-registrierte Maschine in der EU-Prüfung zu nutzen ansprach. Er konnte aber auch keinen Paragrafen nennen, der das verbieten würde.

Und klar: Karte, Tracklog, etc. habe ich natürlich auch in Papier dabei und die Zeiten schreibe ich mit.

Simon
2. April 2014: Von Sim L..... an Sim L.....
Der Prüfer meinte, dass prinzipiell die EU-Prüfung auf einer N-registrierten Maschine zu fliegen sei, aber dass er das aus haftungsrechtlichen Gründen nicht machen wolle. Jetzt wollte ich nicht noch nachbohren, inwiefern das wirklich bei Lisa zutreffe. Bin ich doch - zumindest vor der Prüfung - in keiner Verhandlungsposition. Mir bleibt wohl nichts übrig als auf eine D-registrierten Maschine auszuweichen.

Trotzdem frage ich mich: Ist mit der Versicherung für einen Prüfer das Risiko als PIC in Lisa nicht gedeckt oder was macht es so unkalkulierbar?

Simon
2. April 2014: Von Jan Brill an Sim L.....
Wenn der Prüfer spezifiziert welche "haftungsrechtlichen Gründe" ihn umtreiben, könnte man das sicher erörtern. Er kann mich auch gerne kontaktieren wenn es um konkrete Bedenken geht. So ist das aber ziemlich vage. Wenn er nicht will, will er nicht. Muss man respektieren - kann sich aber auch einen anderen Prüfer suchen bzw. darum bitten.

Bei Umschreibung FAA->EASA sollte es nicht allzu überraschend kommen, dass der Kandidat ein n-reg einsetzt.


viele Grüße
Jan Brill
3. April 2014: Von Sim L..... an Jan Brill
Hi Jan,

ja, es sollte wirklich nicht überraschend kommen. Aber naja, ich halte erst einmal die Bälle flach. Durch die Flugprüfung komme ich jetzt auch irgendwie mit allem was halbwegs fliegt.

Danke,
Simon

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