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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. März 2014: Von Lutz D. an Sim L.....
...darf man Ipads nicht bei Prüfungsflügen verwenden?
23. März 2014: Von Sim L..... an Lutz D.
Leider nein. Wegen "nicht zugelassen" und so.
23. März 2014: Von Carmine B. an Sim L.....
Hallo Simon,

wo steht, welche Karten zugelassen sind und welche nicht, geschweige denn, dass sie als Papierversion vorliegen müssen? Meines Erachtens müssen alle Dokumente, die zu einer sicheren Flugdurchführung benötigt werden, vorhanden sein. In welcher Form ist dabei egal. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Gruß,
Carmine
23. März 2014: Von Lutz D. an Carmine B.
Wäre jetzt auch mein Gedanke gewesen, es gibt ja gar keine "zugelassenen" Karten in diesem Sinne. Meine letzte richtige Prüfung liegt aber etwas zurück, bei der Befähigungsüberprüfung war Airnavpro auf dem Knie vollkommen ok (aber unnötig).
23. März 2014: Von Norbert S. an Sim L.....
Mit zwei I-pads als EFB an Bord und Ladezustand >70% sollte es keine Probleme geben.
Kleine AOCs operieren so.
Aber vielleicht muss man ein AOC beantragen, um auf VFR-Flügen zwei Ipads benutzen zu dürfen?
Dass man mit Karte und Koppelnavigation fliegen kann hat man ja beim PPL Prüfungsflug bewiesen.
Ein ATPLer, der einmal zur Scheinerlangung Astronavigation beherrschen mußte, braucht es heute auch nicht mehr.
23. März 2014: Von Jan Brill an Sim L.....
...darf man Ipads nicht bei Prüfungsflügen verwenden?

Leider nein. Wegen "nicht zugelassen" und so.


Hallo, sorry, aber wer sagt denn sowas? Es ist nach den mir bekannten Regeln und Richtlinien weder ausdrücklich verboten noch ausdrücklich erlaubt iPad oder andere "Class 1" (=unzugelassen) EFBs oder MFDs zu verwenden. Betrachten wir das Problem also empirisch:

Bei den letzten ca. 5 Checkflügen habe ich immer ausschließlich iPad und/oder MT verwendet. Hat nie jemand gemeckert. Trotz unterschiedlicher Examiner.

Bei den drei TRE-Checkflügen die ich dieses Jahr abgenommen habe wurde immer zu 100% mit iPad und ggf. auch MT gearbeitet. Auch mir wäre es nie in den Sinn gekommen das als Examiner zu beanstanden.

Wo liegt das Problem?

viele Grüße
Jan

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