Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. Mai 2024 10:20 Uhr: Von Joachim P. an Tobias Schnell

Ärger alle, die ich gehört, habe, abgelehnt weiß ich nicht mehr...

Generell: Was isn das für ne Diskussion hier? Als ob noch nie jemand VFR nach AT auf nen geflogen ist?

3. Mai 2024 10:27 Uhr: Von Name steht im Profil an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Nicht gezielt an Joachim

Hier der relevante Auszug aus der AIP Österreich ENR 1.10


2.2. FLUGPLANPFLICHT

2.2.1. Ein Flugplan ist vor der Durchführung folgender Flüge

abzugeben:

a) ein Flug oder Flugabschnitt, der der Flugverkehrskontrolle

unterliegt;

Anmerkung: Um die Arbeitsbelastung der Flugverkehrs-

dienststellen zu reduzieren, wird für VFR-

Flüge, welche als kontrollierte Flüge durch-

geführt werden, dringend empfohlen, einen

Flugplan vor dem Abflug abzugeben.

b) ein Flug nach Instrumentenflugregeln innerhalb des

Flugverkehrsberatungsluftraums;

c) ein Flug innerhalb von Gebieten oder in Gebiete oder

entlang Strecken, die von der zuständigen Behörde

festgelegt sind, um die Bereitstellung von

Fluginformationen und die Durchführung des

Flugalarmdienstes sowie des Such- und Rettungsdienstes

für Luftfahrzeuge zu erleichtern;

d) ein Flug innerhalb von Gebieten oder in Gebiete oder

entlang Strecken, die von der zuständigen Behörde

festgelegt sind, um die Koordinierung mit entsprechenden

militärischen Stellen oder mit Flugverkehrsdienststellen in

benachbarten Staaten zu erleichtern, um ein

möglicherweise erforderliches Ansteuern zu

Identifizierungszwecken zu vermeiden;

e) ein Flug über Staatsgrenzen.

Ausnahmen von dieser Verpflichtung bestehen für die

unter 2.2.1.1. und 2.2.1.2. genannten Flüge unter

Beachtung der angegebenen Bedingungen.

f) ein Flug, der bei Nacht durchgeführt werden soll, soweit er

über die Umgebung des Flugplatzes hinausführt.


2.2.1.1. Ausnahmen für Einflüge in die FIR Wien:

2.2.1.1.1. Einflüge in die FIR Wien mit zivilen Luftfahrzeugen

nach Sichtflugregeln im Luftraum der Klasse „G" und „E" sind

von der Verpflichtung zur Abgabe eines Flugplanes befreit.

2.2.1.1.2. Für kraftangetriebene Zivilluftfahrzeuge schwerer als

Luft mit starren Tragflächen, Hubschrauber und Tragschrauber

ist dieses Vorgehen nur mit einem im Flug aktivierten und gemäß

§ 30 Abs. 2 LVR eingestellten Transponder Mode S zulässig.

2.2.1.1.3. Die unter Punkt 2.2.1.1. beschriebene Ausnahme zur

Flugplanpflicht bei Einflügen in die FIR Wien kann zur Wahrung

öffentlicher Interessen für einen bestimmten Zeitraum ganz oder

teilweise eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung wird

mittels NOTAM veröffentlicht.


2.2.1.2. Ausnahmen für Ausflüge aus der FIR Wien:

2.2.1.2.1. Für Ausflüge aus der FIR Wien hat der verantwortliche

Pilot sich vor dem Abflug über die das Erfordernis der Flugpla-

nabgabe betreffenden Regelungen des Staates, in dessen

Luftraum er einfliegen wird, zu informieren.

2.2.2. Von dem Erfordernis der Abgabe eines Flugplans sind

Flüge mit österreichischen Militärluftfahrzeugen im Rahmen des

militärischen operationellen Flugverkehrs (§ 145a LFG) in jenen

Fällen, die in dem Übereinkommen zwischen dem Bundesmini-

sterium für Landesverteidigung und dem Bundesministerium für

Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno-

logie gemäß § 145a Abs. 4 LFG festgelegt werden, ausgenom-

men.

3. Mai 2024 10:45 Uhr: Von Roland Schmidt an Name steht im Profil Bewertung: +1.00 [1]

Anmerkung: Um die Arbeitsbelastung der Flugverkehrsdienststellen zu reduzieren, wird für VFR-Flüge, welche als kontrollierte Flüge durchgeführt werden, dringend empfohlen, einen Flugplan vor dem Abflug abzugeben.

Offizielles Zitat AIP. Amen :-)

3. Mai 2024 10:52 Uhr: Von Name steht im Profil an Name steht im Profil Bewertung: +1.00 [1]

Hier auch der relevante Ausschnitt der Ö AIP zu air-filing

2.5.3. AUFGABE EINES FLUGPLANS IM FLUG (AIR-FILED

FLIGHT PLAN, AFIL)

2.5.3.1. Flugpläne sind während des Fluges an die zuständige

Flugverkehrsdienststelle oder Flugfunkleitstelle zu übermitteln.

2.5.3.2. Flugpläne sollten nur dann während des Fluges abgege-

ben werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.B.

unvorhergesehene Wettererscheinungen, Notfälle). In diesem

Fall akzeptiert der Fluginformationsdienst die Flugplandaten, der

Flugplan wird an AIS/ARO Wien weitergeleitet, welches die

Übermittlung an die zuständigen Stellen vornimmt.

4. Mai 2024 16:04 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Name steht im Profil

Da könnte man jetzt vermutlich lange diskutieren, ob "vor der Durchführung folgender Flüge oder Flugabschnitte" und "vor dem Abflug" dasselbe ist, ich glaube eher dass Ersteres vor Beginn des kontrollierten Teils des Fluges ist und somit nicht ganz dem "vor Abflug" entspricht.

Einfacher ist es allemal, einen Flugplan rechtzeitig aufzugeben vor dem Abflug.

13. Mai 2024 08:51 Uhr: Von Andreas Schlager an Joachim P.

Bzgl. Ablehnung: Ich glaub 2019 war das, da hab ich am Funk mitbekommen, dass LOWS jemanden abgelehnt hat, der ohne FPL (aber aus Österreich kommend) landen wollte.

War Charter-Samstag in der Festspielzeit und deshalb entsprechend viel los...

13. Mai 2024 10:25 Uhr: Von Michael Söchtig an Andreas Schlager Bewertung: +3.00 [3]

Bei der aktuellen Gebührenpolitik besteht diese Gefahr ja nicht mehr.

13. Mai 2024 12:19 Uhr: Von Ingo-Julian Rösch an Andreas Schlager

Zur Thematik (vorab aufgegebener) Flugplan und kontrollierter Platz:

In Polen hatte ich letzte Woche folgendes auf FIS mitbekommen. Anfliegende Maschine wollte nach EPWR (Wroclaw = Breslau). Hatte aber keinen Flugplan. Ich meine, die kamen aus Tschechien. Einfliegen in die Kontrollzone und erst recht eine Landung waren dann auch auf Nachfrage hin ausdrücklich ausgeschlossen. Auch ein Aufgeben des Flugplanes zum Einflug in die CTR/zur Landung in EPWR, was in Deutschland ja in der Regel gut möglich ist, war ausdrücklich abgelehnt worden. Die Ansage war dann, dass nach Miroslawice (EPMR) geflogen, dort gelandet, am Boden ein Flugplan aufgegeben und dann nach EPWR geflogen werden soll.

Das erschien mir jetzt auch relativ "restriktiv" und ich hatte nicht den Eindruck, dass insgesamt besonders viel los gewesen wäre. Und nicht falsch verstehen, ich bin den Polen gegenüber sehr positiv eingestellt, fliege sehr gerne in Polen und Tschechien und nachdem ich mittlerweile in Breslau lebe und dort auch fliegerisch stationiert bin, geht es mir nicht darum, etwas "schlecht" zu machen.

Vor einigen Jahren bin ich (wetterbedingt, das Wetter war jetzt nicht extrem schlecht, aber über die Alpen ging es einfach nicht und Ziel war Portoroz) ohne Flugplan nach Salzburg ausgewichen, das war damals kein Problem.

Und natürlich sollte das alles am besten einfach funktionieren, aber manchmal ist halt einfach bei irgendeinem Beteiligten der Wurm drin und dann muss man sich damit auch arragnieren, wenn es nicht unbedingt um "Leben und Tod" geht.

13. Mai 2024 15:17 Uhr: Von Alexander Callidus an Ingo-Julian Rösch

So habe icj die Polen auch erlebt: sehr freundlich, kooperativ und relaxt. Nur halt keine Kontrollzone ( in Danzig bestanden sie auch darauf). Der Kollege haette in EPWS Szymanow landen koennen, die sind wirklich tiefenentspannt: Platzrunde Base ueber die Hochspannungsleitung, Fallschirmsprung, Segelflug-Windenstart und Schulbetrieb gleichzeitig in der gleichen Richtung und Funk auf Polnisch...

13. Mai 2024 15:57 Uhr: Von Philipp Tiemann an Alexander Callidus

Ich hatte vor drei Jahren wirklich einmal vergessen, für einen kurzen VFR-Hopser zum Tanken nach EPSY einen Flugplan zu machen. Nach Erstanruf im Funk fragte er kurz verdutzt nach, ob ich keinen Flugplan aufgegeben hätte. Auf meine Antwort "nö" kam dann nichts mehr, kurz danach aber ohne weitere Fragen die Einflug- und Landefreigabe. Gut, in EPSY ist trotz Kontrollzone absolut der Hund verfroren, und daher ist es ggf. nicht mit anderen Plätzen zu vergleichen. Aber eine klare Linie lässt sich somit trotzdem nicht erkennen.

13. Mai 2024 16:11 Uhr: Von Theo Voss an Alexander Callidus

Nach vielen Flügen in Skandinavien, wo ein Flugplan zwar meistens nicht notwendig, aber äußerst sinnvoll ist, habe ich mir angewöhnt bei allen Flügen über die Platzumgebung hinaus immer einen Plan aufzugeben. Übt, gibt Optionen und wenn es Routine ist, vergisst man auch das Schließen nicht (mehr). Flexibilität seitens ATC wäre natürlich trotzdem schön. :-)


11 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang