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Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Hier auch der relevante Ausschnitt der Ö AIP zu air-filing

2.5.3. AUFGABE EINES FLUGPLANS IM FLUG (AIR-FILED

FLIGHT PLAN, AFIL)

2.5.3.1. Flugpläne sind während des Fluges an die zuständige

Flugverkehrsdienststelle oder Flugfunkleitstelle zu übermitteln.

2.5.3.2. Flugpläne sollten nur dann während des Fluges abgege-

ben werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z.B.

unvorhergesehene Wettererscheinungen, Notfälle). In diesem

Fall akzeptiert der Fluginformationsdienst die Flugplandaten, der

Flugplan wird an AIS/ARO Wien weitergeleitet, welches die

Übermittlung an die zuständigen Stellen vornimmt.


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