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4. September 2022: Von F. S. an Chris _____

Richtig oder falsch?

Eindeutig falsch! Es geht bei den Wolkenabständen darum, wo sich das Flugzeug befindet und nicht, in welchem Luftraum die Wolke ist. Und das ist auch gut so, denn nach Deiner Logik dürfte man ja bei einer Wolkenuntergrenze von 2500ft auch im Luftraum Golf maximal 1500ft hoch fliegen, weil die Wolke im Luftraum Echo ist und Du deswegen von der 1000ft Abstand halten musst.

Sorry, die Regeln sind in der Beziehung glasklar - da hilft auch das rumgeschwurbel nichts mit dem man vor sich selber rechtswidriges Fliegen irgendwie moralisch rechtfertigen will. Wer rechtswidrig IFR fliegen will kann das ja meinetwegen tun (und muss dann mit den Konsequenzen leben) - aber bitte nicht mit rumgeschwurbel so tun, als sei das ja so rechtswidrig nicht...

4. September 2022: Von Chris _____ an F. S.

Ich habe nicht "geschwurbelt" sondern _gefragt_, lieber Florian.

Meine bisherige Auslegung, die ich gerne korrigieren werde, folgte der Regel "was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt", also immer die weniger restriktive Bedingung. Zum Beispiel, dass es ok ist, in 2501 AGL über einer Wolke in 2499 AGL zu fliegen - weil die Wolke in Golf ist - und in 2499 AGL unter einer Wolke in 2501 AGL - weil das Flugzeug in Golf ist.

Mir erschien das auch deshalb einleuchtend, weil ansonsten bei Bedingungen von 1500 SCT oftmals ein VFR-Anflug an einen Flugplatz schon nicht mehr legal wäre - bei Wolkenuntergrenze des SCT-Layers bei 1500 AGL und Obergrenze (sagen wir mal) bei 2000 AGL dürfte es bereits sehr schwierig sein, in Echo beim Sinkflug zwischen 3000 AGL und 2500 AGL die Wolkenabstände noch einzuhalten, es sei denn die Wolken sind wirklich nur sehr vereinzelt anzutreffen. Ein "Loch vom Dienst" in einer BKN-Schicht dürfte erst recht nicht ausreichen.

Kannst du mir sagen, in welchem Absatz von SERA ich deine Auslegung nachlesen kann? Ich hab's gerade gesucht und nicht gefunden. Nach meiner Erinnerung hat mir auch noch kein Fluglehrer und kein Prüfer, auch keine schriftliche Prüfung, weder im FAA- noch im EASA-Rechtsraum, die Regel für solche Fälle erklärt. Immer ging es nur um den Fall, wo Wolke und Flugzeug im gleichen Luftraum sind. Auch alle mir bekannten Infografiken zeigen nur das, zum Beispiel auch diese Präsentation der DFS hier.

4. September 2022: Von F. S. an Chris _____

Klar: SERA 5005 (A). Da steht klar drin, dass die Wolkenabstände im entsprechenden Luftraum einzuhalten sind und nichts davon, dass es darauf ankäme, in welchem Luftraum die Wolken sich befinden.

Gegenfrage: Wo in SERA liest Du irgendwas dazu, in welchem Luftraum eine Wolke ist?

bei Wolkenuntergrenze des SCT-Layers bei 1500 AGL und Obergrenze (sagen wir mal) bei 2000 AGL dürfte es bereits sehr schwierig sein, in Echo beim Sinkflug zwischen 3000 AGL und 2500 AGL die Wolkenabstände noch einzuhalten, es sei denn die Wolken sind wirklich nur sehr vereinzelt anzutreffen. Ein "Loch vom Dienst" in einer BKN-Schicht dürfte erst recht nicht ausreichen.

Absolut richtig!
Deswegen gilt auch der alte Spruch: "SCT ist das BKN des VFR-Fliegers". In einer BKN-Schicht gibt es nur in seltenen Fällen ein Loch, dass groß genug ist, um da legal VFR in Class E durch zu fliegen (allerdings sagt das METAR ja nur was über die Umgebung des Flugplatzes - 5km weg davon kann es ganz anders aussehen).
Und auch in einer SCT-Schicht muss man die oft sehr gut suchen und dann sehr eng kreisen.

P.S.:
Nach Deiner "Lesart" fliegen in LR Echo ist noch dazu ziemlich anstrengend: Angenommen, du fliegst gemütlich in 3000ft über eine Wolckenschicht mit Obergrenze 2400ft. Nach Deiner Lesart darfst Du das, weil die Wolken ja in Golf sind und man von "Golf-Wolken" keinen Abstand haben muss. Nun kommt aber unter Dir eine RMZ, bei der die Obergrenze von Golf auf 1000ft absinkt. Was machst Du jetzt? Na klar: 400ft steigen, weil ja aus Deiner "Golf-Wolke" plötzlich eine "Echo-Wolke" geworden ist und Du da auch nach Deiner Lesart 1000ft Abstand einhalten musst.

Auch alle mir bekannten Infografiken zeigen nur das, zum Beispiel auch diese Präsentation der DFS hier.

Naja - genau genommen zeigt die Illustration gar kein Flugzeug über einer Wolke - müsstest Du sie dann nicht so lesen, dass fliegen über Wolken grundsätzlich verboten ist ?!? ;-)

4. September 2022: Von Chris _____ an F. S.

Naja - genau genommen zeigt die Illustration gar kein Flugzeug über einer Wolke - müsstest Du sie dann nicht so lesen, dass fliegen über Wolken grundsätzlich verboten ist ?!? ;-)

Du meinst wohl, was nicht explizit als erlaubt dargestellt ist, wäre verboten. Wie war das noch mit dem Camguard im Öl?


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