Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

30. Januar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Beides (MwSt und EkSt) geht in dem von mir beschriebenen Weg ja Hand in Hand. Wie beschrieben und wenn sich an der Steuergesetzgebung nichts geändert hat, dann stellt die Flugschule im Rahmen einer Berufsausbildung die Rechnungen ohne MwSt aus. Das Absetzen der MwSt ist nicht erforderlich, da sie gar nicht erst anfällt. So war das bei mir auch.

Zusätzlich hat man die Möglichkeit die Kosten als Sonderausgaben in der EkSt-Erklärung anzugeben und steuerlich geltend zu machen.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang