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IFR & ATC | Kann man die IR-Ausbildung steuerlich absetzen?  
27. Januar 2022: Von Robin Deussl 

Ich hab einen PPL(A) und bin dabei die CB-IR Ausbildung zu machen.

Vorerst ist keine CPL in Aussicht gestellt, kann ich trotzdem die MwSt der CB-IR absetzen lassen?

27. Januar 2022: Von Achim H. an Robin Deussl

Wurde mir damals vollumfänglich ohne weitere Nachfragen gewährt, allerdings mit Mehrwertsteuer.

27. Januar 2022: Von _D_J_PA D. an Robin Deussl
Bei einem Freund hat's nicht funktioniert, trotz ausführlicher Begründung und Austausch mit dem FA
27. Januar 2022: Von Carmine B. an _D_J_PA D.
Bei mir (FA in Sachsen) auch nicht.
27. Januar 2022: Von Constantin Droste zu Vischering an Carmine B.
Bei mir (FA Viersen) auch nicht. Ist wohl nur in Verbindung mit CPL aussichtsreich.
27. Januar 2022: Von Markus Müller an Robin Deussl

Da ich mein IR hauptsächlich für geschäftlich veranlasste Flüge nutze wurde eine entsprechende Vereinbarung mit meiner Firma erstellt, der Sachverhalt entsprechend erläutert und die Aufwendungen als Betriebsausgaben für Schulung verbucht. Ging duch.

Mal ehrlich, warum sollte ich privat bei schlechtem Wetter einen Rundflug mit meiner Familie machen? Da fliege ich lieber nach VFR.

27. Januar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Robin Deussl Bewertung: +1.00 [1]

Warum machst Du mit der Flugschule nicht einen Vertrag über CPL + IR?

Der Vertrag sollte dann eine Klausel enthalten, dass Du die beiden Blöcke (CPL und IR) unabhängig voneinander durchführen kannst. Natürlich sollten die administrativen Kosten für jeden Block erst dann anfallen, wenn Du sagst Du möchtest den Block jetzt beginnen.

Dann hättest Du einen Vertrag, der eine Berufsausbildung darstellt und den legst Du dem Finanzamt vor. Natürlich beginnst Du den CPL erst irgendwann später - oder auch gar nicht.

So hat es jedenfalls bei mir vor mehr als 10 Jahren problemlos funktioniert. Ich habe mit IR begonnen und konnte in diesem Jahr alle Kosten bei der EkSt geltend machen. Okay, ich habe dann auch noch CPL (allerdings mit Vertragsänderung auf ATPL) gemacht, aber das war alles zu Beginn noch nicht absehbar.

27. Januar 2022: Von Wolfgang Lamminger an Mich.ael Brün.ing

die Ursprungsfrage zielte darauf ab, ob die Ausbildungskosten mehrwertsteuerfrei sein können. Hier wären, so wie ich es lese und aus der Erinnerung, die Kosten für eine Berufsausbildung nach § 4 Abs. 21 von der Umsatzsteuer befreit. Zumindest war das bei meiner Ausbildung zum CPL (kombiniert mit IFR) so.

Dass die Anrechnung der Ausbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zur Einkommensteuer in Einzelfällen möglich ist, wurde hier immer wieder Mal, wie auch in diesem Thread, erläute.

Das hängt aber sicher immer wieder vom speziellen Fall und der Beurteilung durch das jeweilige Finanzamt ab.

30. Januar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Beides (MwSt und EkSt) geht in dem von mir beschriebenen Weg ja Hand in Hand. Wie beschrieben und wenn sich an der Steuergesetzgebung nichts geändert hat, dann stellt die Flugschule im Rahmen einer Berufsausbildung die Rechnungen ohne MwSt aus. Das Absetzen der MwSt ist nicht erforderlich, da sie gar nicht erst anfällt. So war das bei mir auch.

Zusätzlich hat man die Möglichkeit die Kosten als Sonderausgaben in der EkSt-Erklärung anzugeben und steuerlich geltend zu machen.

31. Januar 2022: Von Udo R. an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Ich kennen einen Fall persönlich, wo dann eine umfassende Betriebsprüfung (Außenprüfung) vom Finanzamt stattfand und die Kosten nur unter Vorbehalt akzeptiert wurden solange, bis tatsächliche Einnahmen aus dieser Zweitausbildung erzielt wurden. In dem Fall ging das glatt und der Vorbehalt wurde zurückgenommen, weil später damit Einnahmen erzielt wurden. Aber wenn man damit keine Einnahmen erzielen möchte kann das "nach hinten losgehen".

Muss aber nicht so sein. Das macht jedes Finanzamt anders.


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