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22. März 2018: Von Karpa Lothar an Stefan Jaudas Bewertung: +4.00 [4]

Die Beschäftigung mit den Vorflugrechten bringt mich dazu, diese inzwischen für sehr fragwürdig zu halten.

Die Regeln für die Luftfahrt stammen aus der Seefahrt. Der Grundsatz hierbei ist, dass die agilen Fahrzeuge den behinderten Fahrzeugen ausweichen müssen- entsprechend einem gesunden Menschenverstand.

Ein Segler ist durch den Wind begrenzt - was mögliche Kurse und Geschwindigkeiten betrifft. Trotzdem hat sich das Regelwerk an die Gegebenheiten in der Schifffahrt angepasst - Berufsschifffahrt hat grundsätzlich Vorfahrt.

In der Luftfahrt haben sich die Segelflugzeuge deutlich weiterentwickelt und haben den Leistungsstand einer SG38 weit hinter sich gelassen. Sie können bis 300 km/h und 8.000 m hoch fliegen, Gleitzahlen bis 60 werden erreicht. Welche Behinderung haben sie im Vergleich zu ULs oder E-Klasse Flieger? Sie sind mindestens genauso agil. Der einzige Punkt ist, sie können nicht beliebig steigen - in Höhen oberhalb 1.000 ft ist das irrelevant für eine gegenseitige Rücksichtnahme.

Ein A320 im langsamen Steigflug, ein Blimp, ein Tragschrauber, ein Trike oder eine 2mot im Einmotorenflug - sie alle sind deutlich eingeschränkter in ihren Ausweichmöglichkeiten und müssen trotzdem jedem Segler, der mit über 100 kn daherkommt und erst sehr spät sichtbar ist, ausweichen.

Ist das nicht irre? Es verletzt die Grundsätze, die den Ausweichregeln zugrunde liegen.

22. März 2018: Von Roland Schmidt an Karpa Lothar Bewertung: +3.00 [3]

Ist das nicht irre? Es verletzt die Grundsätze, die den Ausweichregeln zugrunde liegen.

Das ist aber auch nicht abwegiger, als die Forderung, erkennen zu müssen, dass eine C172, die sich im meilenlangen "Endanflug" in severe VMC auf der Verlängerung der Piste eines Provinzregionalflughafens nach IFR auf dem ILS befindet. Womöglich sind wir an einem Punkt angekommen, an dem alle Argumente ausgetauscht wurden....


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