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27. Oktober 2016: Von Chris _____ an Markus Doerr

"wo iat den upper golf?"

https://de.wikipedia.org/wiki/Luftraum

im class Golf airspace in D gelten folgende Minima für VFR-Flüge:

A1)< 3.000 ft AMSL oder < 1.000 ft AGL, < 140 kt IAS: Flugsicht 1,5 km, für Drehflügler, Luftschiffe und Ballone 800 m, Wolken nicht berühren (kein Mindestabstand erforderlich), Erdsicht erforderlich.

A2) < 3.000 ft AMSL oder < 1.000 ft AGL, > 140 kt IAS: Flugsicht 5 km, Wolken nicht berühren (kein Mindestabstand erforderlich), Erdsicht erforderlich.

B) Oberhalb 3000 ft AMSL oder oberhalb 1000 ft AGL: Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km.

gemeint ist der letzte Bereich. Dort gelten die gleichen Sichtminima wie in class Echo, daher meine Frage, wieso soll dort nicht auch IFR erlaubt sein?

VG, Christoph

27. Oktober 2016: Von Markus Doerr an Chris _____

im class Golf airspace in D gelten folgende Minima für VFR-Flüge:

Das sind VFR Flüge, das hat nix mit IFR zu tun. IFR geht auch bein 0m Flugsicht.

Allerdings gilt IFR auf dem Enroute Segment eine Sicherheitsmindesthöhe von 1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8km

27. Oktober 2016: Von Florian R. an Markus Doerr

Für IFR sinds mindestens 400m Sicht (RVR falls vorhanden). Darunter wärs SPA.LVO. Zero/zero wie in den USA geht also nicht und ist wohl auch gut so...

@Tobias, na dann muss man dieses Problem doch genau via CRT der EASA kommunizieren. sonst können wir nachher noch lange monieren, dass sich nichts ändert und auch die Safety vernachlässigt wird.

27. Oktober 2016: Von Tobias Schnell an Florian R.

@Tobias, na dann muss man dieses Problem doch genau via CRT der EASA kommunizieren

Eine Änderung von EASA-Regeln wäre dafür nicht erforderlich.

Tobias

27. Oktober 2016: Von Chris _____ an Markus Doerr

"Das sind VFR Flüge, das hat nix mit IFR zu tun. IFR geht auch bein 0m Flugsicht."

Die VFR-Wolkenabstände werden mit der Separation von möglichem IFR-Verkehr begründet. Deshalb ist/wäre es ein Bruch in der Logik, Mindestabstände von Wolken zu verlangen (im Luftraum G oberhalb 1000 AGL/3000MSL) und trotzdem IFR dort zu verbieten.

Die IFR-Mindestflughöhen gelten nicht für Start und Landung.

29. Oktober 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Florian R.

Die 400m beziehen sich wohl auf Start und Landung, Commander Dörr hat sich aber auf enroute IFR bezogen.

29. Oktober 2016: Von Markus Doerr an Flieger Max L.oitfelder

Enroute IFR wie das Rating?

Nein. Da gibt es nur VFR Anflüge und nicht selbstgebaute Approaches.

30. Oktober 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Markus Doerr

Ich habe auch nicht das Rating "enroute IFR" gemeint, sondern IFR auf der Strecke, oder "nicht takeoff, nicht Landung". Zugegeben etwas verwirrend.


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