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5. September 2014: Von Sebastian Grimm an _D_J_PA D.
Hehe...sorry, es gibt hier keinen "allgemeinen" Antworten Button der einfach einen neuen Post an den Thread anhängt...

Aber ein wenig war das schon auf den Beitrag weiter oben bezogen mit Flugschulen die dann den off-ATO Teil schlechtreden...der Kunde sollte König sein und wenn der Kunde es wünscht und es legal ist, sollte das schon funktionieren. Was soll man denn 3 Stunden lang überprüfen was in 5h gelernt wurde... aber ich als Kunde kann ja einfach zu einer Schule gehen die mir passt..und wenn das alle machen wird es sicher einige Schulen geben die sich warm anziehen müssen.

Gruß

Sebastian
5. September 2014: Von _D_J_PA D. an Sebastian Grimm
bei dir - könnte mir aber vorstellen, dass genau diese Tatsache dazu führen wird, dass die guten Schulen ordentlich Zulauf bekommen werden - und wenn man dann sein IR-Ticket auch bei einer dieser guten Schulen "ziehen" möchte, kommt es in Verbindung mit der LBA-Gemütlichkeit u.U zu zeitlichen "Herausforderungen"...
5. September 2014: Von Wolfgang Oestreich an _D_J_PA D.
Wo steht eigentlich, dass die 50h IFR nach Scheinerhalt geflogen werden müssen?
im amtlichen Text steht ja folgendes:

8. Bewerbern um kompetenzbasierte modulare IR(A), die Inhaber einer Teil-FCL-PPL oder -CPL und einer gültigen IR(A) sind, die gemäß den Anforderungen von Anhang 1 des Chicagoer Übereinkommens von einem Drittstaat ausgestellt wurde, kann eine vollständige Anrechnung auf den in Absatz 4 genannten Ausbildungslehrgang gewährt werden. Um die IR(A) zu erhalten, muss der Bewerber:
a) die praktische Prüfung für die IR(A) gemäß Anlage 7 erfolgreich absolvieren;
b) dem Prüfer während der praktischen Prüfung nachweisen, dass er sich theoretische Kenntnisse des Luftfahrtrechts, der Meteorologie und der Flugplanung und -durchführung (IR) auf einem angemessenen Niveau angeeignet hat, und
c) eine Mindesterfahrung von 50 Flugstunden unter IFR als PIC auf Flugzeugen besitzt.

Zur Anerkennung der Flugstunden als PIC hier der Auzug aus der EASA-FCL:

FCL.035 Anrechnung von Flugzeit und theoretischen Kenntnissen
a) Anrechnung von Flugzeit
(1) Sofern nicht in diesem Teil etwas anderes angegeben ist, muss Flugzeit, die für eine Lizenz, eine Berechtigung oder ein Zeugnis angerechnet werden soll, in derselben Luftfahrzeugkategorie geflogen worden sein, für die die Lizenz oder Berechtigung beantragt wird.
(2) Verantwortlicher Pilot oder Pilot in Ausbildung
i) Bewerbern für eine Lizenz, eine Berechtigung oder ein Zeugnis werden alle Alleinflugzeiten, Ausbildungszeiten mit einem Lehrberechtigten und PIC-Flugzeiten auf die Gesamtflugzeit angerechnet, die für die Lizenz, die Berechtigung oder das Zeugnis benötigt wird.

Also 3h IFR während des US-PPL. ca. 45 h während der IFR Ausbildung und dann noch 2 h Vertrautmachen mit den EASA Richtlinien hier sollten eigentlich reichen. Wenn man die Ausbildung nach CB-IR macht, hat man ja auch nicht mehr Stunden bei Prüfungsnatritt.

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