Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
So einen rekordverdächtigen DCT habe ich schon vor Jahren bei einem Flug von Malmö nach Innsbruck bekommen. Noch nicht einmal über D-Staatsgebiet, gab mir der D-Controller "DCT RTT" - dass ist das Approach-Fix für Innsbruck bereits in Österreich. War allerdings an einem Sonntag früh mit offenbar wenig Verkehr. Aber viel längere DCTs düfte es in D kaum geben ;-)
dann werde ich auf meinem naechsten Deutschlandbesuch die Tante "Lisa" IFR fliegen.
Das wird die deutsche Bürokratie zu verhindern wissen! Hast Du ICAO Sprachlevel 4 oder höher für deutsch? EDOU ist laut AIP nur deutschsprachig. Ich wette die FAA trägt deutsche Sprachkenntnisse nicht ein und einen Nachweis wirst Du sowieso nicht auftreiben können. Also am besten bei einer deutschen Flugschule für den PPL anmelden! Vielleicht kann man ja ein paar Stunden anerkennen aber alllzuweit würde ich da nicht gehen wollen, weil was sagt Flugerfahrung in den USA denn schon aus...
Tja das wird Problematisch. Aber in Weimar wird doch Thueringisch gesprochen!
Das werde ich mal mit dem LBA klaeren. Ich hatte schon mal einen Deutschen PPL als validation von einem Canadischen PPL. Also das wuerde ich schon aus Trotz versuchen...
Die Deutsche Bahn spricht doch auch super auslaendisch.
Häppi Ländings,
Guido
Spass bei Seite: Wer macht ICAO Sprachpruefungen in Deutsch? Wie sieht so was aus? Ist Hochschulstudium an einer TU in Deutschland (Dipl.Ing.) ein ausreichender Nachweis? In South Africa habe ich fuer den ATPL keine Sprachpruefung machen muessen, commercial pilots dort muessen eine Ablegen. Englisch ist in SA eine der 11 offiziellen Landessprachen und auch eine ICAO Sprache. Wo finde ich raus, auf welchen Flugplaetzen ich Englisch funken darf in Deutschland? Auch in USA - keine Sprach Pruefung der FAA fuer den ATPL und Eintrag "English Proficient". Wie zum Teufel soll man denn auch eine ATP written bestehen, wenn man nicht English Proficient ist.
Wie fliegt der VFR Pilot nach Frankreich auf einen kleinen Grasplatz oder nach Italien?
das ist zu einfach. Es ist ein Eintrag in der ICAO-Lizenz erforderlich und da es sich um ein Dokument der FAA (oder Kanada) handelt, kann dies nur durch die dortige Behörde geschehen. Ich fürchte fast, dass die noch nicht so versiert darin sind, deutsche Sprachkenntnisse zu bescheinigen.
Bisher haben wir ein Deutschland keine Regelung, wie und in welcher Form man Sprachkenntnisse außerhalb der Lizenz nachweisen kann. Allerdings ist bisher auch kein Fall bekannt, in dem jemand deswegen verfolgt wurde.
Das nur weil Guido fast schon so weit war zuzugeben, dass hier nicht alles schrecklich ist... :-)
Problem: Guido hat keine deutsche Lizenz, in der er den level4 oder was auch immer eintragen lassen könnte. Er könnte also höchstens das LP-Zertifikat separat mit sich führen, aber das ist genau genommen nicht ausreichend.
@Björn: auch das ist keine Lösung, denn ohne LP darf man nicht nur nicht funken, sondern seine gesamten PPL-Rechte nicht ausüben.
Ich hab' nicht gesagt, dass ich das alles gut finde.
... Momentchen. Guido ist aber auch nicht "established or residing in the EU". Damit fällt er nicht unter den FCL.055 wo der ganze Schwachfug steht. Und ich glaube nicht, dass die FAA einem Deutschen das deutsch-Funken in Deutschland untersagt.
Er fliegt unter Part 91 und da ist über LP-Anforderungen außer English nix geregelt. Es gibt für diesen Fall also wohl tatsächlich keine Vorschrift... oh Schreck!
Verstehe ich nicht ganz. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass er eine EASA-Lizenz bräuchte, um Lisa fliegen zu dürfen.
Aber das mit dem LP-Gedöns ist ja nicht nur EASA, sondern allgemein ICAO. Und in EDOU müsste er eben deutsch funken (so steht's zumindest im aktuellen Jeppesen...habe keine AIP VFR zu Hand...ist aber auch egal EDOU ist ja hier nur ein Beispiel).
Aber vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch. Erfordert es über die ICAO-Vorgaben hinaus stets einer konkreten LP-Regelung von Seiten des lizenzführenden Landes? Wenn ich es richtig verstehe, sagen Sie, dass es diese in den USA nicht gibt, ergo keinerlei Anforderung beim Fliegen außerhalb nicht-englischsprachiger Länder...
"Lisa" hat "US-amerikanische Staatsangehörigkeit", ist
also "N-registriert"; Kennzeichen N26292, in Folge dessen kann man
Lisa entweder mit einer
in
Deutschland/EASA-Land ausgestellten Lizenz (ICAO, JAR, EASA) wenn in
Deutschland/EASA-Land geflogen wird
oder
mit
einer US-Lizenz
fliegen.
Muss er da ein BZF I oder AZF haben? In
welcher Relation stehen die beiden eigentlich zum ICAO LP Eintrag?
Was darf ich mit welchem Eintrag, was mit BZF I, was mit ICAO Eintrag?
Englischprüfung ist Englischprüfung, wozu die 'Doppelmoppelei'?
Hmm, hier gibt es immer noch Verwirrung. Grundsätzlich haben, bedingt durch
unterschiedliche Verordnungen, die Sprechfunkzeugnisse einerseits und die
Sprachanforderungen andererseits nichts miteinander zu tun.
Sprechfunkzeugnisse werden in der "Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)" geregelt.
Da steht, neben anderem, in
§ 1 "(1) Zur Ausübung des Flugfunk-
und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen
in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses
oder einer gleichwertigen Bescheinigung."
Sprachanforderungen ergeben sich aus der (mittlerweile
gültigen) „VO (EU) Nr. 1178/2011 - Anhang
I TEIL-FCL:“
Da steht: unter FCL.055 Sprachkenntnisse
a) Allgemeines. Piloten von Flugzeugen,
Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und
Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die
mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie
in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache
besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird
ok. Und wenn die zu verchartende Maschine eine deutsche Kennung wäre, was dann? Muß ich dann BZF/AZF
oder/und ICAO LP Deutsch haben?
Bezüglich BZF/ICAO LP erschließt es sich für mich dennoch nicht - mit dem ICAO LP Test beweise ich, dass ich in EN funken kann kann bzw. auch in einer anderen Sprache. Mit dem Sprechfunkzeugnis BZF I darf ich in D funken und mache dazu noch eine EN und DE Sprachprüfung - wozu? bzw. wozu dann der zusätzliche ICAO LP Test bzw. BZF.?
Eish... ich will doch nur die Schwiegereltern in Weimar besuchen mit dem "Lieschen" Und nicht gleich ein Sprach-Diplom erwerben. Dann war das in 2009 wahrscheinlich hochgradig illegal, dass ich mit Lisa in Weimar gelandet bin und auch noch Deutsch gefunkt habe.
In Weimar. US registration, German airport, German Pilot with FAA, South African and Canadian license, German Radio communication und Thueringer Bratwurst.
Nicht das Landen mit 'Lieschen', aber wohl das Funken ohne BZF und ohne ICAO LP Deutsch Eintrag, Jetzt noch mit Beweisphoto, da freuen sich die Behörden ;). Ich frage das alles, da ich ja mit frz. PPL(A) JAR FCL unterwegs bin und tatsächlich angeblich nicht deutsch funken darf, trotz BZF I, aber ohne ICAO LP DE, der mir in FR nicht eingetragen wird. Vielleicht ändert sich das ja einmal. Zum Englischtest muß ich nach FR! Da muß die EASA doch sehr nachbessern, hoffentlich geschieht das bald, aber leider dauert es Jahre bis so ein Fehler, der für ein Europa wirklich komplett daneben ist, von so einer Behörde ausgebügelt ist.
zur Klarstellung: ich behaupte NICHT (!!!!), dass das alles gut und richtig ist, aber der Hintergrund ergibt sich eben aus den gültigen Regeln:
BZF/AZF --> deutsche Regelung, bedingt durch Vorschriften aus dem Telekommunikationsbereich (früher einfach: Post) beinhaltet den Umgang mit der Phrasologie im Sprechfunkverkehr
Sprachtest: Umsetzung der Anforderungen der ICAO, nun in der FCL.055 verankert beinhaltet die Sprachanforderungen in den Levels 4, 5 oder 6 und soll aufzeigen, dass man ausserhalb der Phrasologie auch der verwendeten Sprache mächtig ist (zB. Handling bei Notfällen etc.)
FlugfunkV gilt letztlich nur für Deutschland, die Anforderung besteht m. E. in der Praxis nur beim ERSTerwerb einer Lizenz in Deutschland.
Inhaber einer gültigen Lizenz aus anderen Ländern werden wohl so gesehen, als ob sie ein entsprechendes "Funkzeugnis" haben oder müssen dieses nach Vorschrift ihres Landes besitzen (zB. Inhaber einer FAA-Lizenz benötigen das FCC-Sprechfunkzeugnis, wenn sie ausserhalb der USA fliegen)
FCL.055 gilt für EASA-Lizenzen, d. h. der Sprachnachweis nach LVL 4, 5 oder 6 muss in einer von einem EASA-Land ausgestellten Lizenz eingetragen sein. (ich gebe hier nur wieder, was in der Regelung steht!)
Dass dies in Praxis heute oft gar nicht möglich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. (zB. Eintrag "franz. Level 4" in eine von einer deutschen Behörde ausgestellten Lizenz)
Hierzu gab's hier im Forum aber schon eine ganze Reihe von Diskussionsbeiträgen, so zB. akzeptiert wohl die französische Behörde auch den Nachweis der franz. Sprachkenntnisse auf einem separaten "Zettel"...
@ Guido: flieg doch auf dem Weimar-Trip mal nach Erfurt, die sind nach meiner Kenntnis besonders "kontrollierfreudig", mach den Anflug VFR und sprich deutsch. Berichte uns dann, was passiert ;-)
"Hierzu gab's hier im Forum aber schon eine ganze Reihe von Diskussionsbeiträgen, so zB. akzeptiert wohl die französische Behörde auch den Nachweis der franz. Sprachkenntnisse auf einem separaten "Zettel"..."
Ja, wir sind hier vollkommen vom Thema abgekommen, sorry!
Im übrigen gibts in. frz. PPL(A) JAR FCL den ICAO Spracheintrag FR und EN - also keinen separaten Zettel für FR, allerdings keinen Eintrag und auch keinen Zettel für DE.