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29. Juni 2013: Von Marion Siedler an Guido Warnecke
Nicht das Landen mit 'Lieschen', aber wohl das Funken ohne BZF und ohne ICAO LP Deutsch Eintrag, Jetzt noch mit Beweisphoto, da freuen sich die Behörden ;). Ich frage das alles, da ich ja mit frz. PPL(A) JAR FCL unterwegs bin und tatsächlich angeblich nicht deutsch funken darf, trotz BZF I, aber ohne ICAO LP DE, der mir in FR nicht eingetragen wird. Vielleicht ändert sich das ja einmal. Zum Englischtest muß ich nach FR! Da muß die EASA doch sehr nachbessern, hoffentlich geschieht das bald, aber leider dauert es Jahre bis so ein Fehler, der für ein Europa wirklich komplett daneben ist, von so einer Behörde ausgebügelt ist.
29. Juni 2013: Von Wolfgang Lamminger an Marion Siedler Bewertung: +1.00 [1]
zur Klarstellung: ich behaupte NICHT (!!!!), dass das alles gut und richtig ist, aber der Hintergrund ergibt sich eben aus den gültigen Regeln:

  • BZF/AZF --> deutsche Regelung, bedingt durch Vorschriften aus dem Telekommunikationsbereich (früher einfach: Post)
    beinhaltet den Umgang mit der Phrasologie im Sprechfunkverkehr
  • Sprachtest: Umsetzung der Anforderungen der ICAO, nun in der FCL.055 verankert
    beinhaltet die Sprachanforderungen in den Levels 4, 5 oder 6 und soll aufzeigen, dass man ausserhalb der Phrasologie auch der verwendeten Sprache mächtig ist (zB. Handling bei Notfällen etc.)

FlugfunkV gilt letztlich nur für Deutschland, die Anforderung besteht m. E. in der Praxis nur beim ERSTerwerb einer Lizenz in Deutschland.

Inhaber einer gültigen Lizenz aus anderen Ländern werden wohl so gesehen, als ob sie ein entsprechendes "Funkzeugnis" haben oder müssen dieses nach Vorschrift ihres Landes besitzen (zB. Inhaber einer FAA-Lizenz benötigen das FCC-Sprechfunkzeugnis, wenn sie ausserhalb der USA fliegen)

FCL.055 gilt für EASA-Lizenzen, d. h. der Sprachnachweis nach LVL 4, 5 oder 6 muss in einer von einem EASA-Land ausgestellten Lizenz eingetragen sein. (ich gebe hier nur wieder, was in der Regelung steht!)

Dass dies in Praxis heute oft gar nicht möglich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. (zB. Eintrag "franz. Level 4" in eine von einer deutschen Behörde ausgestellten Lizenz)

Hierzu gab's hier im Forum aber schon eine ganze Reihe von Diskussionsbeiträgen, so zB. akzeptiert wohl die französische Behörde auch den Nachweis der franz. Sprachkenntnisse auf einem separaten "Zettel"...

@ Guido: flieg doch auf dem Weimar-Trip mal nach Erfurt, die sind nach meiner Kenntnis besonders "kontrollierfreudig", mach den Anflug VFR und sprich deutsch. Berichte uns dann, was passiert ;-)

29. Juni 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
"Hierzu gab's hier im Forum aber schon eine ganze Reihe von Diskussionsbeiträgen, so zB. akzeptiert wohl die französische Behörde auch den Nachweis der franz. Sprachkenntnisse auf einem separaten "Zettel"..."

Ja, wir sind hier vollkommen vom Thema abgekommen, sorry!
Im übrigen gibts in. frz. PPL(A) JAR FCL den ICAO Spracheintrag FR und EN - also keinen separaten Zettel für FR, allerdings keinen Eintrag und auch keinen Zettel für DE.


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