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28. Juni 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
ok. Und wenn die zu verchartende Maschine eine deutsche Kennung wäre, was dann? Muß ich dann BZF/AZF
oder/und ICAO LP Deutsch haben?
Bezüglich BZF/ICAO LP erschließt es sich für mich dennoch nicht - mit dem ICAO LP Test beweise ich, dass ich in EN funken kann kann bzw. auch in einer anderen Sprache. Mit dem Sprechfunkzeugnis BZF I darf ich in D funken und mache dazu noch eine EN und DE Sprachprüfung - wozu? bzw. wozu dann der zusätzliche ICAO LP Test bzw. BZF.?

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