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28. Juni 2013: Von Achim H. an Sönke Springer
Hallo Sönke,

das ist zu einfach. Es ist ein Eintrag in der ICAO-Lizenz erforderlich und da es sich um ein Dokument der FAA (oder Kanada) handelt, kann dies nur durch die dortige Behörde geschehen. Ich fürchte fast, dass die noch nicht so versiert darin sind, deutsche Sprachkenntnisse zu bescheinigen.

Bisher haben wir ein Deutschland keine Regelung, wie und in welcher Form man Sprachkenntnisse außerhalb der Lizenz nachweisen kann. Allerdings ist bisher auch kein Fall bekannt, in dem jemand deswegen verfolgt wurde.

Das nur weil Guido fast schon so weit war zuzugeben, dass hier nicht alles schrecklich ist... :-)
28. Juni 2013: Von Sönke Springer an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
... also erstmal kein Lisa-Video.

EDIT: Herr Brill war schneller als ich.

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

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