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16. November 2012: Von joy ride an Gerd Wengler

1. Gerd,
unser DFS formular (seit gestern online) behauptet einfach, wenn PBN dann kein NAV Eintrag erforderlich

Bitte spezifizieren Sie hier die Funknavigationsausrüstung (außer PBN), wenn im Feld Ausrüstung des Luftfahrzeugs (Feld 10) der Buchstabe G und/oder Z angegeben ist.

Die Ausnahmeanzeigen RNAVX und/oder RNAVINOP sollen hier eingetragen werden, sofern notwendig

2. Sabine,
vielen Dank für die Tabelle. Leider ist folgendes für mich nicht ganz klar:
G1000 is timmer RNAV 1 und höher, + RNP1 + RNP APCH except RF legs.

Jedoch unter OPS approval (part 91 US operators) braucht man für europe, oceanic, etc. teilweise familiarization, statements und LOA's .... betrifft das auch JAR privatpiloten in EASA zugelassenen regitrierungen? wenn ja, was dann?
oder ist meine frage nun die exakte wiederholung der diskussion von seite 1 mit michael? (davon gehe ich eigentlich aus, also dass ich nix machen brauch ausser zu filen und zu fliegen)

danke im voraus,
udo


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