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Das neue Heft erscheint am 1. Oktober
C172: Im Durchschnitt – spitze
Flugplatz-Konflikt: Zoff in Worms
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Clear of Conflict – und dann kam der Schreck
Die Drohne ist kein Gast im Luftraum
Brennstoffzellensysteme in Flugzeugen
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Juli 2010: Von Udo S. an Thore L.
schikanen auf den grund gehen, ist ok.

aber bei kommerziellen absichten, ist zu unterscheiden: wie beabsichtigen sie ihren kommerz dem flughafen gegenüber zu vertiefen? was wissen sie, über die olt praktiken? (von nix, kommt nix)

beispiel an einem süddeutschen flugplatz: der citation betreiber hat die piste locker mal in der länge verdoppelt.
wehe ein nicht-(beteiligter) kommerzieller schaut nur einmal zu intensiv auf diesen verlängerten asphalt => das ergibt sofort eine kommerzielle beteiligung an platz und amt (aussenlandegenehmigungen), in form eines "erhöhten beförderungsentgelts" auf der verlängerten piste.

entsprechend sind aussenlandegenhemigungen, egal ob im ticket-kommerz oder werks-kommerz, eigentlich immer vorab zu klären, (und eigentlich gegen geringe gebühr machbar). ansonsten gewinnt man keine sympathien beim amt. wobei ein nach stundenplan "geschlossener" verkehrslandeplatz und damit einhergehende aussen-starts und -landungen noch ein juristisches schmankerl der küstengebiete sein mag

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