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9. Mai 2010: Von  an Juergen Baumgart
Seit Ihr in einem kontaminierten oder nur in einem potentiell kontaminierten Gebiet?

Im letzteren darf weiter geflogen werden.

Siehe auch PM der DFS:
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"Bis auf weiteres keine Flüge im Münchner Luftraum
Hohe Aschekonzentration sorgt seit 15 Uhr für Einschränkungen

9.5.2010.- Wegen hoher Kontamination mit Vulkanasche können am Flughafen München seit Sonntag, 15 Uhr, keine Starts und Landungen stattfinden. Das gilt sowohl für Flüge nach Instrumentenflugverfahren als auch – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für Flüge nach Sichtflugverfahren. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Die DFS wird je nach Wetterlage über das weitere Vorgehen entscheiden. Betroffen sind auch die Regionalflughäfen Augsburg und Memmingen. Gleiches gilt für den Flughafen Stuttgart; hier können die Einschränkungen jedoch voraussichtlich um 16 Uhr aufgehoben werden.

Grund für diese Maßnahme ist eine Flugwetterwarnung, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) für einen Teil des süddeutschen Luftraums herausgegeben hat. Der DWD stützt sich dabei auf die aktuellen Prognosen des Volcanic Ash Advisory Centre (VAAC) in London. Daraus ist ersichtlich, dass sich die vom isländischen Vulkan Eyjafjallajökull ausgestoßene Vulkanasche über Spanien und Frankreich bis in den deutschen Luftraum gelangt. Nach Angaben des VAAC wird ein Teil des süddeutschen Luftraums dabei hoch mit Vulkanasche kontaminiert sein.

Nach dem von den EU-Verkehrsministern beschlossenen Drei-Zonen-Modell unterscheidet das VAAC bei der Aschekontamination nun drei Zonen: unkontaminiert, potenziell kontaminiert und hoch kontaminiert. Hoch kontaminierte Gebiete sind zudem von einer 60 nautische Meilen messenden Schutzzone umgeben. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Luftraumnutzer darüber informiert, dass innerhalb dieser Schutzzone im deutschen Luftraum kein Flugverkehr stattfinden darf.

In den Teilen des deutschen Luftraums, in denen eine potenzielle Kontamination mit Vulkanasche vorhanden ist, gilt weiterhin der vom Bundesverkehrsministerium festgelegte Fünf-Punkte-Plan. Er verpflichtet die Fluggesellschaften unter anderem dazu, nach Flügen durch solche potenziell kontaminierten Lufträume alle besonderen Vorkommnisse dem Luftfahrt-Bundesamt zu melden sowie die Luftfahrzeuge unverzüglich auf mögliche Schäden zu untersuchen. Demnach ist der Flugverkehr in potenziell kontaminierten Lufträumen weiterhin möglich."
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So wie sich das liest, ist also nur in hoch kontaminierten Gebieten kein Flugverkehr erlaubt...
9. Mai 2010: Von Werner Kraus an 
Hallo zusammen,

"interessant" fand ich auch die Reaktion der Radarlotsen auf Anfragen zum Flugverbot. Ich habe eine Maschine mitgehört, die in der fraglichen Zeit in der Luft waren und sich auf Radar vergewissern wollten, der Radarlotse bestätigte die Schließung und bat um Ausflug aus dem betreffenden Gebiet. Gut reagiert in meinen Augen. Einige Zeit vorher hatte ein Bekannter von mir ebenfalls Radar mitgehört, hier hat ein Segelflieger sich die Sperrung bestätigen lassen und anschließend gefragt, was er tun solle, ob er jetzt sofort auf einem Acker landen müsse. Daraufhin meinte der Lotse "Flugverbot heißt Sie dürfen nicht weiter fliegen". Das ist doch wahnsinn eine Maschine indirekt zur Außenlandung aufzufordern, auch wenn es ein Segelflugzeug ist, oder???
9. Mai 2010: Von Juergen Baumgart an 
..ich glaube langsam die schlimmste Kontamination hierzulande ist nicht die mit Vulkanasche...
9. Mai 2010: Von Mathias Göschl an Werner Kraus
just say:

"glider D-1234 declaring emergency due to imminent threat from flawed regulations"

;-)
9. Mai 2010: Von Werner Kraus an Mathias Göschl
manchmal hätt ich Lust dazu.... ;-)

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