Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

73 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

27. Juni 2024 12:58 Uhr: Von Hubert Eckl an Steve Paul

Das wäre sehr wichtig. Es gab vor drei (?) Jahren eine Luxemburger Pioneer 400 und eine PH-registrierte. Definitive Auskunft sowohl von den Verkäufern als auch von OUV: Darf so von einem deutsch Ansässigen nicht betrieben werden. ( Sonst hätte ich schon eine.)

27. Juni 2024 13:45 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Wie hat die OUV argumentiert? Warum solltest Du eine französische/niederländische MCR 4S nicht als Deutscher in D halten und stationieren dürfen?

27. Juni 2024 14:17 Uhr: Von Markus Stein an Hubert Eckl

Was sagt denn der deutsche Vertrieb zur Zulassung? www.pioneer-aircraft.de

27. Juni 2024 15:09 Uhr: Von Hubert Eckl an Markus Stein

@an beide. Ich weiß es nicht mehr genau, der Pilot mit der Luxemburg zugelassenen, sagte mir man/ich müsste Mitglied in einem Luxemburger Club werden und damit hier zu fliegen. Der Kumpel, der die PH zugelassene veräussern wollte beschied mir auch, daß ich als deutscher Eigner nicht fliegen kann. Auf der ALPI HP steht unter certiifications: Experimental.

Frage: Gibt es in Deutschland jemanden der ein viersitziges Flugzeug auf "experimental" Basis fliegft?

27. Juni 2024 15:41 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Gib auf zB Airliners.net "MCR 4s" ein. Ob die länger als nur temporär in D sind, mußt Du selbst rausfinden.

Das mit dem Luxemburger Flieger ist meiner Erinnerung nach unabhängig von der Sitzzahl, auch für einen Zweisitzer muß man einen Trust oder so etwas in Luxemburg haben.

27. Juni 2024 16:29 Uhr: Von Steve Paul an Hubert Eckl

Mein ONE hat 4 sitze, ich benutze es nie als 4 sitze weil a) die Sitze recht klein sind - wie ein 911er, zum Beispiel, also nur für Kinder geeignet sind, Gewicht darf höchstens 35Kg betragen und b) weil ich viel lieber Proviant auf dem Rückbank stelle, die ich während des Flugs zugreifen kann.

Als wir in EDLS kontrolliert worden sind, monierte ein Mitarbeiter des BR dass mein Versicherung "nur" 2 Sitzplätze deckt. Wir fragten: warum Sitzplatzversicherung bezahlen wenn eh keine da sitzen werden?

Antwort von dem BR Mitarbeiter: Ok, aber wenn Sie mit Passagiere auf dem Rückbank fliegen, sind diese nicht versichert.

Nichts über Zulässigkeit oder sonst...

27. Juni 2024 18:55 Uhr: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Das mit dem Luxemburger Flieger ist meiner Erinnerung nach unabhängig von der Sitzzahl, auch für einen Zweisitzer muß man einen Trust oder so etwas in Luxemburg haben.

Verstanden. Die entscheidende Frage bleibt, kann ich eben dieses Flugzeug heute im Jahre 2024 D-registrieren?

27. Juni 2024 19:29 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Für mich entscheidender. wäre: kann ich dieses Flugzeug 2024 in D halten und stationieren? PH und F ohne Probleme

Wenn Du das MTOW tatsächlich ausreizt, sind 100PS ein bischen wenig für die MCR 4s, einige werden derzeit auf 915 umgerüstet.
Du kannst ja mal den Hersteller SE Aviation in Pontarlier fragen (auch englisch), ob sie Dir Kontakt zu einem deutschen 4s-Halter vermitteln: contact@se-aviation.fr

.

27. Juni 2024 21:51 Uhr: Von Steve Paul an Alexander Callidus

Auch S5 und OE geht ohne weiteres in Deutschland.

28. Juni 2024 09:18 Uhr: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Danke. Jetzt weiß ich was für Dich entscheidend ist. :-)))

Das mit den vier Sitzen hätte für mich keine Priorität. Nochmal gefragt: Ist eine Pioneer 400 mit deutschem E-Kennzeichen möglich? "Schlimmsten Falles" auch M-Registrierung.

28. Juni 2024 13:14 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl Bewertung: +0.00 [2]

"Pioneer 400 und eine PH-registrierte. Definitive Auskunft sowohl von den Verkäufern als auch von OUV: Darf so von einem deutsch Ansässigen nicht betrieben werden. ( Sonst hätte ich schon eine.)"

"Das mit den vier Sitzen hätte für mich keine Priorität. Nochmal gefragt: Ist eine Pioneer 400 mit deutschem E-Kennzeichen möglich? "Schlimmsten Falles" auch M-Registrierung."

Du fragst sehr engangiert nach den Möglichkeiten, viersitzige Experimentals umzuflaggen, aber Viersitzer haben für Dich keine Priorität.

Dir ist die Um-Immatrikulation sehr wichtig, während Dir Leute mit jahrzehntelanger Haltererfahrung darlegen, wie bedeutungslos das praktisch ist.

Was suchst Du eigentlich?

Ein billiges und im Unterhalt günstiges zweisitziges Flugzeug?
Experimental im Werk oder von einem peniblen Menschen gebaut, Rotax oder C90. D, F, PH, OE ...

28. Juni 2024 14:21 Uhr: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Hä? Ich habe in die Runde gefragt wie ich ein Flugzeug des Types Pioneer 400 von ALPI Aviation in Deutschland legal betreiben kann. Du antwortest, daß Du keinen Wert drauf legst. Nun fragst Du, was ich von Dir eigentlich will. Geh mal, callidus und nicht stultus einen Schritt zurück und gib keine ungefragten Auskünfte. Es ist nicht schlimm etwas nicht zu wissen, so geht es 100% der Menschheit so.

28. Juni 2024 16:27 Uhr: Von Tobias Vollmer an Hubert Eckl

@Hubert kannst Dich gerne mal über persönliche Nachricht melden.

28. Juni 2024 16:55 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Du mißverstehst das, aber auch Deine Frage hatte ich Dir schon beantwortet. Nochmal: Du suchst nach in D aufgenommenen Fotos des Dich interessierenden Typs. Ein-zwei Kennzeichen gibst Du mal bei flight... ein, eines, das vor kurzem in D flog, googlest Du, schon hast Du den deutschen Halter.

Oder Du nimmst landewers.net Nach dem vierten deutschen Halter habe ich aufgehört ...

Oder Du schaust auf der OUV-Seite in die FAQ, spätestens da sind Deine Fragen beantwortet.

Manches mußt Du aber schon mal sebst machen.

28. Juni 2024 17:02 Uhr: Von Markus Stein an Hubert Eckl
  • Die Frage sollte doch eigentlich der deutsche Vertrieb von Alpi beantworten können. ;-)
28. Juni 2024 17:49 Uhr: Von Steve Paul an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Hä? Ich habe in die Runde gefragt wie ich ein Flugzeug des Types Pioneer 400 von ALPI Aviation in Deutschland legal betreiben kann. Du antwortest, daß Du keinen Wert drauf legst. Nun fragst Du, was ich von Dir eigentlich will. Geh mal, callidus und nicht stultus einen Schritt zurück und gib keine ungefragten Auskünfte. Es ist nicht schlimm etwas nicht zu wissen, so geht es 100% der Menschheit so.

Ein Alpi Pioneer 400 ist ein Flugzeug mit beschränkt gültigem Lufttüchtigkeitszeugnis, genauso wie der ONE, welches ich besitze, als auch ein Vans oder auch ein MCR4s. Mein Flugzeug ist seit mehr als 2 Jahre in Deutschland stationiert, und in der Zeit bin ich überall durch Europa geflogen - war schon in der Schweiz, Österreich, Belgien, UK, Frankreich, Polen, Kroatien, Ungarn, Slowenien, Slovakien, Czech Republik, Nederland und Dänemark unterwegs, ohne Problem. Somit ist das Antwort auf deiner Frage: ganz einfach - mit PH Kennung.

Im Hangar neben mir steht ein Vans mit OE Kennzeichen - auch der hat kein Problem, daher kann ich klar und deutlich sagen, aus eigenem Erfahrung, ein ausländisch (ECAC) zugelassene Experimental in Deutschland zu halten und zu betreiben ist unproblematisch. Die Frage ist:

Warum willst du ausgerechnet ein Alpi Pioneer 400 als D-E haben? Warum nicht das Flugzeug auf PH Register in Deutschland betreiben - welche Ängste hast du?

28. Juni 2024 19:16 Uhr: Von Hubert Eckl an Steve Paul

Warum willst du ausgerechnet ein Alpi Pioneer 400 als D-E haben? Warum nicht das Flugzeug auf PH Register in Deutschland betreiben - welche Ängste hast du?

Weil mir das Flugzeug sehr gut gefällt. Weil es ein recht günstiges Angebot gab. Weil man mir sagte die Pioneer 400 kann ich als D in D nicht betreiben.

@Markus S

Habe ich gemacht. Bisher keine Antwort.

@Callidus.

geht doch. Das waren responsii callidi. Merke Du MUSST hier keine Expertise abgeben, alles freiwillig. Danke jedenfalls.

Edit: auf der ALPI homepage

CERTIFICATIONS / APPROVALS

CS-23 UK (2012)
CNSK France (2013)

28. Juni 2024 21:53 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Hubert Eckl

Und dann nicht in D möglich?

28. Juni 2024 22:32 Uhr: Von Steve Paul an ingo fuhrmeister Bewertung: +3.00 [3]

Weil mir das Flugzeug sehr gut gefällt. Weil es ein recht günstiges Angebot gab. Weil man mir sagte die Pioneer 400 kann ich als D in D nicht betreiben.

Als D-E in Deutschland kann man nicht aber nochmal, nichts hindert man daran, das Teil als PH in Deutschland zu stationieren / betreiben.

Kann es sein dass Du ausländischen UL mit ausländischen Experimental verwechselst? Ja, ein Alpi Pioneer 200 mit PH Kennzeichen kann man hier in Deutschland, als Deutscher, nicht betreiben - diese ist ein UL, man müsste es auf D-M ummelden.

Aber ein Alpi Pioneer 400 ist kein UL, sondern ein Flugzeug mit beschränkt gültigen Lufttüchtigkeitszeugnis und somit darf man diese in Deutschland, als Deutscher, stationieren, halten und betreiben, ohne Probleme.....halt auf PH Register, nicht als D-E....

28. Juni 2024 22:33 Uhr: Von Steve Paul an ingo fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Und dann nicht in D möglich?

Nicht als D-E. Aber als PH, das kann man schon...... Wenn man einmal zur Kontrolle nach Nederland fliegen müsste, ist das zu akzeptieren, genauso wie ich einmal im Jahr nach Slowenien fliege - die Strecke ist um die 480NM und die lege ich (ohne Wind) in 4 Stunden zurück und verbrauche ingesamt pro Strecke - wenn ich in FL95 fliege - dabei um die 52liter Super Plus.

29. Juni 2024 07:40 Uhr: Von Hubert Eckl an Steve Paul

Danke ! Das ist alles sehr aufschlussreich und gleichermaßen verwirrend. Was ist nur aus der Idee eines gemeinsamen Europs geworden. Varia delectat, aber hier nervt es. Der Aspekt eines erschwerten Wiederverkaufes steht über den erträglichen Unannehmlichkeiten.

29. Juni 2024 08:40 Uhr: Von Steve Paul an Hubert Eckl

Danke ! Das ist alles sehr aufschlussreich und gleichermaßen verwirrend. Was ist nur aus der Idee eines gemeinsamen Europs geworden. Varia delectat, aber hier nervt es. Der Aspekt eines erschwerten Wiederverkaufes steht über den erträglichen Unannehmlichkeiten.

Für mich ist alles klar - ausländisch zugelassenes UL -> darf nicht in Deutschland von jemandem, der in Deutschland wohnhaft ist, betrieben werden. Ausländisch zugelassendes Experimental (ECAC Staaten) - darf in Deutschland von Deutschen stationiert und betrieben werden. Man muss nur zwischen UL und Flugzeug mit beschränkt gültigem Lufttüchtigkeitszeugnis unterscheiden - ich glaube da ist die Verwirrung bei dir.

Ehrlich gesagt, ist der Wiederverkauf mir weniger wichtig - wenn ich entscheiden sollte, es irgendwann zu verkaufen, gehe ich davon aus, dass ein Paar Leute wissen was sie bekommen, wenn sie es kaufen würden - ein bequemes aber auch günstiges langstrecken taugliches Reiseflugzeug. Reichweite ist, jenachdem wie hoch ich fliege, bis zu 2000km; ich bin schon mal 4 1/2 Stunden am Stück geflogen und bin nicht am Ende ausgestiegen und gedacht, man bin ich kaputt - sondern hätte auch weiterfliegen können; nicht bei jedem Flugzeug kann man das sagen. Und die Tanks waren noch halb voll. Das sind Sachen, worauf ich wert lege - und andere wohl auch.... ein Wiederverkauf sehe ich als weniger problematisch.

Dass es ein experimental ist, bedeutet kein Nacht VFR oder IFR - na und? Einmal im Jahr nach Slowenien? Na und - ich fliege sowieso weiter als das, warum nicht gleich kombinieren? Ich habe meine Entscheidung, mein Flugzeug zu kaufen basierend auf die Überlegungen, was ist für mich wichtig - und dass es auch noch schnittig, super aussieht, bestens ausgestattet ist, ist das i-tüpfelchen

Und so solltest du auch entscheiden. Ok, mein Flugzeug ist kein Alpi Pioneer 400, aber wenn dir das Flugzeug zusagt, und der Preis ist interessant bzw (für dich) akzeptabel, warum nicht kaufen? Ich sehe kein Grund zu sagen: Das ist ein experimental somit finger weg.... höchstens bei N Register, wo man viele zusätzliche Einschränkungen akzeptieren muss - zum Beispiel Erlaubnis beim Grenzüberflug vorher anfragen oder alle 180 Tage um Erlaubnis bitten, in Deutschland zu bleiben - oder Flugzeuge auf Register, wo man nicht als Flugzeughalter eingetragen werden kann, wenn man nicht in dem Land wohnt - Schweiz, zum Beispiel, fällt mir ein. In NL, z.B. braucht man neuerdings ein Agent - ist zwar "nur" ein Kostenfaktor, aber diese sind überschaubar, im Vergleich zu den Kosten, die beim Luftsport anfallen....

Daher: Mach mal einen Probeflug mit der Maschine - wenn es Dir gefällt, wenn es alle deine Bedürfnisse erfüllt und der Preis akzeptabel ist, würde ich es kaufen. Ich habe es mit meinem Flugzeug getan und bereue es nicht.

PS: Wenn Du wissen willst, warum ULs besonders unter Beobachtung gerieten, dann solltest du dieses Artikel mal lesen. Da ECAC Experimentale mehr unter Beobachtung von den nationalen Behörden stehen (was Jahresnachprüfung, Umbaumassnahmen usw. angeht), ist die Akzeptanz dieser in Deutschland größer als ausländisch-zugelassene ULs...

29. Juni 2024 21:54 Uhr: Von Markus Stein an Steve Paul

Wenn ich diesen Thread hier lese, bin ich froh mich für D-Exxx entschieden zu haben. Ich erkenne bis kaum einen Vorteile und habe mir min. 2000h Baustunden erspart und bin während dessen schön in der EU geflogen. ;-)

29. Juni 2024 22:00 Uhr: Von Roland Schmidt an Markus Stein

Ich hab' mich auch für D-EXXX entschieden, mir 2000 Baustunden erspart und durch Europa geflogen und es nicht bereut. Ist aber trotzdem ein Selbstbauflugzeug mit einzigartigen Eigenschaften. So habe ich mir z. B. In 13 Jahren Halterschaft über 60.000 EUR für die Hangarierung gespart ;-)

29. Juni 2024 22:24 Uhr: Von Yury Zaytsev an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [3]

Das einzige, was nervt, ist die NVFR / IFR Geschichte. Meiner Meinung nach sollte das wie bei den Helikoptern gelöst werden: IFR muss in VMC, bzw. Enroute erlaubt sein. Es ist schon blöd, wenn eine alte Kiste, die nicht über FL100 kommt, mit einem Urhladen und schlechten Wing Leveler darf, und die Maschine, die bis F140 geht, einen vernünftigen Autopiloten mit Envelope-Protection und EFIS hat, darf nicht. Aber es geht ja bekanntlich nicht um Sicherheit, sondern um Papierkrieg...


73 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang