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27. Juni 2024 15:09 Uhr: Von Hubert Eckl an Markus Stein

@an beide. Ich weiß es nicht mehr genau, der Pilot mit der Luxemburg zugelassenen, sagte mir man/ich müsste Mitglied in einem Luxemburger Club werden und damit hier zu fliegen. Der Kumpel, der die PH zugelassene veräussern wollte beschied mir auch, daß ich als deutscher Eigner nicht fliegen kann. Auf der ALPI HP steht unter certiifications: Experimental.

Frage: Gibt es in Deutschland jemanden der ein viersitziges Flugzeug auf "experimental" Basis fliegft?

27. Juni 2024 15:41 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Gib auf zB Airliners.net "MCR 4s" ein. Ob die länger als nur temporär in D sind, mußt Du selbst rausfinden.

Das mit dem Luxemburger Flieger ist meiner Erinnerung nach unabhängig von der Sitzzahl, auch für einen Zweisitzer muß man einen Trust oder so etwas in Luxemburg haben.

27. Juni 2024 16:29 Uhr: Von Steve Paul an Hubert Eckl

Mein ONE hat 4 sitze, ich benutze es nie als 4 sitze weil a) die Sitze recht klein sind - wie ein 911er, zum Beispiel, also nur für Kinder geeignet sind, Gewicht darf höchstens 35Kg betragen und b) weil ich viel lieber Proviant auf dem Rückbank stelle, die ich während des Flugs zugreifen kann.

Als wir in EDLS kontrolliert worden sind, monierte ein Mitarbeiter des BR dass mein Versicherung "nur" 2 Sitzplätze deckt. Wir fragten: warum Sitzplatzversicherung bezahlen wenn eh keine da sitzen werden?

Antwort von dem BR Mitarbeiter: Ok, aber wenn Sie mit Passagiere auf dem Rückbank fliegen, sind diese nicht versichert.

Nichts über Zulässigkeit oder sonst...

27. Juni 2024 18:55 Uhr: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Das mit dem Luxemburger Flieger ist meiner Erinnerung nach unabhängig von der Sitzzahl, auch für einen Zweisitzer muß man einen Trust oder so etwas in Luxemburg haben.

Verstanden. Die entscheidende Frage bleibt, kann ich eben dieses Flugzeug heute im Jahre 2024 D-registrieren?

27. Juni 2024 19:29 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Für mich entscheidender. wäre: kann ich dieses Flugzeug 2024 in D halten und stationieren? PH und F ohne Probleme

Wenn Du das MTOW tatsächlich ausreizt, sind 100PS ein bischen wenig für die MCR 4s, einige werden derzeit auf 915 umgerüstet.
Du kannst ja mal den Hersteller SE Aviation in Pontarlier fragen (auch englisch), ob sie Dir Kontakt zu einem deutschen 4s-Halter vermitteln: contact@se-aviation.fr

.

27. Juni 2024 21:51 Uhr: Von Steve Paul an Alexander Callidus

Auch S5 und OE geht ohne weiteres in Deutschland.

28. Juni 2024 09:18 Uhr: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Danke. Jetzt weiß ich was für Dich entscheidend ist. :-)))

Das mit den vier Sitzen hätte für mich keine Priorität. Nochmal gefragt: Ist eine Pioneer 400 mit deutschem E-Kennzeichen möglich? "Schlimmsten Falles" auch M-Registrierung.

1. Juli 2024 08:18 Uhr: Von Malte Höltken an Hubert Eckl Bewertung: +15.00 [15]

Nochmal gefragt: Ist eine Pioneer 400 mit deutschem E-Kennzeichen möglich?

Ja, das ist möglich. Verwirrung entsteht oft durch landläufig ungenauen Sprachgebrauch. Um es aufzuklären:

Zunächst der Fall des Flugzeuges, welches in D gebaut wird.

Die Pioneer 400 gibt es als Kit (demnach ein Eingenbau mit min. 51% Eigenleistung) und als fabrikgebautes Flugzeug. Ersteres kann auch in Deutschland gebaut und zugelassen werden, zweiteres (da Alpi weder zugelassener Entwicklungsbetrieb, noch zugelassener Herstellbetrieb ist und auch das Flugzeugmuster keine Zulassung hat) kann in den EASA-Staaten legal garnicht betrieben werden.

In Deutschland werden Eigenbauten nicht wie in anderen Ländern üblich, ewig in einer behördlichen temporären Fluggenehmigung (Permit to fly) gehalten, sondern es gibt eine ordentliche Verkehrszulassung (mit passendem Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis und auch allen anderen Papieren, die so dazu gehören). Die temporäre Fluggenehmigung gibt es auch; insbesondere für die Zeit der Flugerprobung, um Nachweisflüge oder Überführungen durchzuführen, und so weiter.

Generell ist das Verfahren so, dass die Einhaltung der Lufttüchtigkeitsforderungen (z.Bsp. die CS-23) auch durch Eigenbauten nachgewiesen werden müssen, im Prinzip wir auch bei Musterzugelassenen Flugzeugen. Da jeder Eigenbau anders ist, muss hier nur jedes Exemplar geprüft werden und nicht nur einmal das Muster (von dem dann x identische Flugzeuge hergestellt werden. Der Aufwand, der dazu zu betreiben ist, variiert allerdings mehr oder weniger stark.

Einige Vereinfachungen wurden formalisiert zusammengefasst bei Flugzeugen in der beschränkten Sonderklasse. Das sind die typischen Zweisitzer im Tagessichtflug. Aber das ist kein hartes Limit, sondern nur eine Gruppe von Flugzeugen für die vereinfachte Nachweisführung.

Jedes Zulassungsprogramm muss im Prinzip individuell mit dem LBA abgestimmt werden - entweder durch den versierten Erbauer selber, oder (oft empfehlenswert, insbesondere bei wenig Erfahrung in der Zulassung von Flugzeugen) durch die Experten in der OUV. Diese Zulassungsprogramme sind dann unterschiedlich Umfangreich und enthält gegebenenfalls andere Prüfpunkte und Formen der Nachweisführung: Ist es ein bekanntes Kit (z.B. Vans / Zenith)? Gebaut nach bekannten Plänen (z.B. Falco)? Gebaut nach unbekannteren Plänen? Komplettes Eigendesign? Soll es Schwimmen können? Welches Material? STOL oder Speedster? Welche Erfahrung hat der Erbauer, der Kontrukteur? Wieviele Sitze? Welche Motoren? Wieviele Motoren? Kunstflug? IFR? Viele Dinge fließen in die nachzuweisenden Punkte ein. Ein selbstkonstruierter zweistrahliger Jet mit Druckkabine für 10 Passagiere aus Karbon und FIKI ist also durchaus Möglich - die Nachweisführung und der Anspruch an die Involvierten Personen ist dabei allerdings entsprechend hoch.

Nun zum Fall des Flugzeugs, welches nicht in D gebaut wurde.

Hier gilt es eigentlich nur nachzuweisen, dass der Bau (und ggfs die Konstruktion und das Design) den Vorgaben des deutschen Luftrechts entsprechen. Nur. Bei bekannter Bauaufsicht in Staaten die eine ähnliche Aufsicht pflegen, kann die Behörde davon ausgehen, dass die Regeln zur Zulassung als Einzelstück eingehalten wurden. Und hier kommt es wirklich drauf an, was beim Bau dokumentiert wurde, welche Qualifikationen die aufsehenden Personen hatten, welche Lufttüchtigkeitsforderungen zugrundegelegt wurden. Wenn man ein System hat, welches ähnlich zu dem Deutschen, den Bau relativ eng überwacht und die Prüfer eine hier (zumindest prinzipiell) anerkennbare Luftfahrtqualifikation haben, ist die Übertragung vergleichsweise einfach.

Wenn allerdings nichts Dokumentiert wurde sondern einfach irgendwann ein Permit-To-Fly ausgestellt wurde, muss zur Deutschen Zulassung alles erneut nachgewiesen werden – je nach Bauform und -materialien kann das schonmal prohibitiv aufwändig werden. (Wie willst Du beispielsweise nachweisen, dass eine Flügelschale korrekt aufgebaut wurde, wenn Du keinerlei Informationen zu Design und Ausführung hast?)

Und dazwischen gibt es verhandelbaren Spielraum für die grundsätzliche Frage: Wie weist Du der Behörde nach, dass die Lufttüchtigkeitsforderungen eingehalten wurden.

1. Juli 2024 09:41 Uhr: Von Hubert Eckl an Malte Höltken

Danke! Das ist was das Forum ausmacht. Danke Malte. Das ist Callidus.


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