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27. Juni 2024 09:09 Uhr: Von Steve Paul an Tobias Fleischmann

Mir gehört ein slowenisch zugelassenes Experimental, seit mehr als 2 Jahre ist es in Deutschland stationiert, einmal bin ich nach der Landung von der BR vollständig überprüft worden - keine Beanstandungen. Sowohl Slowenien als auch Slowakien gehören zum ECAC Staaten, somit gelten die gleichen Regeln bezüglich stationierung in Deutschland.

Zuerst: Wartung - kann ich überall machen, auch in Deutschland, muss nicht in Slowenien stattfinden aber einmal im Jahr muss ein slowenischer CAA Prüfer das Flugzeug und die Bücher anschauen - man kann selbst entscheiden, ob man dorthin mit der Maschine fliegt oder dafür bezahlt, der Prüfer nach Deutschland zu holen.

Nachteil: Mit dem Flugzeug kann man kein IFR bzw VFR Nachts fliegen - aber egal, für mich muss das auch nicht sein.

Vorteil: Anders als (600kg) ULs, man kann fast überall in Europa fliegen, ohne vorherige Anmeldung - auch in UK - entsprechende Lizenz vorausgesetzt. Einzig und allein besteht Spanien auf einer Voranmeldung aber das ist in der Regel binnen 2 Tage erledigt.

Anmerkung: Ein im Ausland zugelassene Experimental wirst Du niemals als D-E zugelassen bekommen, dafür hättest du (oder der Erbauer) das Flugzeug selbst unter der Beobachtung der OUV gebaut. Aber es gibt, für Deutschen, keine Einschränkungen, (z.B) ein PH zugelassene Alpi Pioneer 400, ein S5 zugelassene One oder Pipistrel Panthera zu halten, stationieren und Day VFR zu betreiben - wobei ich mich fragen würde, warum man ein Panthera nur day VFR fliegen würde. Im Hanger neben mir steht ein Vans RV6 mit OE Kennzeichen. Auch hat er kein Problem.

Allerdings gilt das NICHT für N registrierte experimentals - diese dürfen maximal 180 Tage in Deutschland sein, dann muss diese Erlaubnis verlängert.

Zum Schluss: Wenn Du ein Flugzeug auf einem ausländischen Register kaufen willst, prüf bitte zuerst, ob du als Deutscher das Flugzeug noch auf diesem Register halten darfst - in der Schweiz, dürfen keine Piloten in Ausland als Halter eingetragen werden, somit musste das Flugzeug umgemeldet werden. Früher war das über (z.B) Nederland ziemlich einfach aber nach einige Unfälle, hat man dieses Möglichkeit gestoppt.

27. Juni 2024 09:37 Uhr: Von Markus S. an Steve Paul

Finde die Beeinträchtigungen und den Aufwand den Prüfer nach Deutschland zu holen oder extra ins Ausland zu fliegen schon beträchtlich. Ich hatte mal eine schwedisch SE zugelassene Echo Class Maschine, da konnte jeder Prüfer in D die 100h Kontrolle machen und das ARC ausstellen. Muss man halt mögen, aber jedem das Seine.

P.s. Der Wiederverkauf eines Experimental (so schön die Dinger sind) ist auch limitiert. Das muss man alles bei einer Entscheidung bedenken.

27. Juni 2024 09:46 Uhr: Von Hubert Eckl an Steve Paul

keine Einschränkungen, (z.B) ein PH zugelassene Alpi Pioneer 400,

Das ist falsch! Ein in Deutschland ansässiger Betreiber kann damit nicht ( viersitzig) fliegen. Oder hat sich das die letzten drei Jahre geändert.

27. Juni 2024 10:41 Uhr: Von Steve Paul an Markus S.

Wieso, einmal im Jahr nach Slowenien zu fliegen, 4 Stunden von mir im Ruhrgebiet, ist kein schwere Aufgabe, zumal ich kombiniere das mal mit einer Reise richtung Kroatien oder Ungarn....

27. Juni 2024 10:43 Uhr: Von Steve Paul an Hubert Eckl

Warum sollte das nicht möglich sein? Damals habe ich selbst überlegt, ein MCR 4S oder Alpi Pioneer 400 zu kaufen - beide 4 mit 4 Sitzen - aber der Verkäufer in Stadtlohn hat niemals gesagt, dass mit 4 Personen darf es nicht geflogen werden; was experimentale betrifft, ECAC sagt dass die Mitgliedsländer die Permits von den ausstellenden Behörden anerkennen und akzeptieren sollen - nicht, dass man einschränkungen drauf legt.

27. Juni 2024 12:04 Uhr: Von Markus S. an Steve Paul

So betrachtet ist alles im grünen Bereich. Hoffentlich läuft auch alles durch und der Flug endet nicht unerwartet in Slowienien. Aber SLO ist auch keine schlechter Ort um an einem Flugplatz abzuhängen. ;-)

27. Juni 2024 12:58 Uhr: Von Hubert Eckl an Steve Paul

Das wäre sehr wichtig. Es gab vor drei (?) Jahren eine Luxemburger Pioneer 400 und eine PH-registrierte. Definitive Auskunft sowohl von den Verkäufern als auch von OUV: Darf so von einem deutsch Ansässigen nicht betrieben werden. ( Sonst hätte ich schon eine.)

27. Juni 2024 13:45 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Wie hat die OUV argumentiert? Warum solltest Du eine französische/niederländische MCR 4S nicht als Deutscher in D halten und stationieren dürfen?

27. Juni 2024 14:17 Uhr: Von Markus S. an Hubert Eckl

Was sagt denn der deutsche Vertrieb zur Zulassung? www.pioneer-aircraft.de

27. Juni 2024 15:09 Uhr: Von Hubert Eckl an Markus S.

@an beide. Ich weiß es nicht mehr genau, der Pilot mit der Luxemburg zugelassenen, sagte mir man/ich müsste Mitglied in einem Luxemburger Club werden und damit hier zu fliegen. Der Kumpel, der die PH zugelassene veräussern wollte beschied mir auch, daß ich als deutscher Eigner nicht fliegen kann. Auf der ALPI HP steht unter certiifications: Experimental.

Frage: Gibt es in Deutschland jemanden der ein viersitziges Flugzeug auf "experimental" Basis fliegft?

27. Juni 2024 15:41 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Gib auf zB Airliners.net "MCR 4s" ein. Ob die länger als nur temporär in D sind, mußt Du selbst rausfinden.

Das mit dem Luxemburger Flieger ist meiner Erinnerung nach unabhängig von der Sitzzahl, auch für einen Zweisitzer muß man einen Trust oder so etwas in Luxemburg haben.

27. Juni 2024 16:01 Uhr: Von Roland Schmidt an Steve Paul Bewertung: +1.00 [1]

Anmerkung: Ein im Ausland zugelassene Experimental wirst Du niemals als D-E zugelassen bekommen, dafür hättest du (oder der Erbauer) das Flugzeug selbst unter der Beobachtung der OUV gebaut.

Bitte nicht so etwas verbreiten, es stimmt nämlich nicht. Meine Europa war zuerst in Großbritannien, dann in den Niederlanden und ist jetzt D-Echo-registriert. Das geht schon unter bestimmten Voraussetzungen (von Österreich, Schweiz und Großbritannien wurde es schon gemacht, Niederlande und USA sollen allerdings insbesondere aufgrund der dort liberalen Zulassungsbestimmungen eher nicht gehen). In meinem Fall hat die ganze Umregistrierung nach Deutschland etwa ein Jahr gedauert, während ich mit vorläufiger Verkehrszulassung auch fliegen durfte. Ansprechpartner für die Umregistrierung war ein Gutachter (und Prüfer) der OUV als Schnittstelle zum LBA.

27. Juni 2024 16:29 Uhr: Von Steve Paul an Hubert Eckl

Mein ONE hat 4 sitze, ich benutze es nie als 4 sitze weil a) die Sitze recht klein sind - wie ein 911er, zum Beispiel, also nur für Kinder geeignet sind, Gewicht darf höchstens 35Kg betragen und b) weil ich viel lieber Proviant auf dem Rückbank stelle, die ich während des Flugs zugreifen kann.

Als wir in EDLS kontrolliert worden sind, monierte ein Mitarbeiter des BR dass mein Versicherung "nur" 2 Sitzplätze deckt. Wir fragten: warum Sitzplatzversicherung bezahlen wenn eh keine da sitzen werden?

Antwort von dem BR Mitarbeiter: Ok, aber wenn Sie mit Passagiere auf dem Rückbank fliegen, sind diese nicht versichert.

Nichts über Zulässigkeit oder sonst...

27. Juni 2024 16:35 Uhr: Von Steve Paul an Roland Schmidt

Interessant. Mir würde - seitens OUV gesagt - dass das ganze Flugzeug auseinander genommen werden müsste und dann wieder unter Betreuung von der OUV zusammengebaut.... Und wer macht so etwas, wenn das Flugzeug eh unter (z.B.) S5 Zulassung fliegen kann?

27. Juni 2024 16:48 Uhr: Von Roland Schmidt an Steve Paul

Dem LBA ist wichtig, dass das Zulassungsverfahren in dem Land, aus dem umregistriert werden soll, vergleichbar mit dem deutschen ist, insbesondere was Bauüberwachung betrifft. Ich hatte da insofern Glück, dass meine Europa ursprünglich in Großbritannien zugelassen wurde und die LAA da auch recht strikt ist. Wie gesagt, in den Niederlanden und den USA ist es zumindest anders.

Deutschland ist m. W. das einzige europäische Land, das die Stationierung von ausländischen Selbstbauflugzeugen (aus ECAC-Ländern) nicht begrenzt (viele haben 28 Tage, was selbst für einen ausgedehnten Urlaub i. d. R. reicht). Das kann sich aber (wie z. B. in Frankreich) ändern...

27. Juni 2024 17:00 Uhr: Von Steve Paul an Roland Schmidt

Polen und der Schweiz sehen es ähnlich so.... zumindest einige andere ONEs sind dort stationiert.....

27. Juni 2024 18:55 Uhr: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Das mit dem Luxemburger Flieger ist meiner Erinnerung nach unabhängig von der Sitzzahl, auch für einen Zweisitzer muß man einen Trust oder so etwas in Luxemburg haben.

Verstanden. Die entscheidende Frage bleibt, kann ich eben dieses Flugzeug heute im Jahre 2024 D-registrieren?

27. Juni 2024 19:29 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Für mich entscheidender. wäre: kann ich dieses Flugzeug 2024 in D halten und stationieren? PH und F ohne Probleme

Wenn Du das MTOW tatsächlich ausreizt, sind 100PS ein bischen wenig für die MCR 4s, einige werden derzeit auf 915 umgerüstet.
Du kannst ja mal den Hersteller SE Aviation in Pontarlier fragen (auch englisch), ob sie Dir Kontakt zu einem deutschen 4s-Halter vermitteln: contact@se-aviation.fr

.

27. Juni 2024 21:51 Uhr: Von Steve Paul an Alexander Callidus

Auch S5 und OE geht ohne weiteres in Deutschland.

28. Juni 2024 09:18 Uhr: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Danke. Jetzt weiß ich was für Dich entscheidend ist. :-)))

Das mit den vier Sitzen hätte für mich keine Priorität. Nochmal gefragt: Ist eine Pioneer 400 mit deutschem E-Kennzeichen möglich? "Schlimmsten Falles" auch M-Registrierung.

28. Juni 2024 09:22 Uhr: Von Steve Paul an Markus S.

Warum sollte etwas unerwartet in Slowenien passieren? Ich mache das ganze Wartung usw. hier in Deutschland. Was in Slowenien passiert ist lediglich Papierkram, dabei wird der Prüfer das Flugzeug kurz mal anschauen - nicht überprüfen! - um zu sehen, ist alles wie bisher gemeldet - also dass es noch ein Tiefdecker anstelle Doppeldecker ist. Letztes Jahr am späten nachmittags angeflogen, übernachten, nächsten Morgen um 10 kam der CAA Prüfer, bis um 12 war ich schon auf dem Weg Richtung Balaton.

Somit wenn ich dorthin fliege, besteht kein Gefahr, dass etwas gefunden wird - das würde vorher beim Check beim deutschen Werft auffallen, nicht in Slowenien.....

Was in Slowenien gemacht werden muss ist lediglich schwerere Aufgaben - zum Beispiel 10 Jahres Inspektion - oder (z.B.) größere Reparaturen nach Unfällen - wobei hier kann auch der Hersteller einwilligen, dass lokale Firmen involviert werden dürfen.....

28. Juni 2024 13:14 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl Bewertung: +0.00 [2]

"Pioneer 400 und eine PH-registrierte. Definitive Auskunft sowohl von den Verkäufern als auch von OUV: Darf so von einem deutsch Ansässigen nicht betrieben werden. ( Sonst hätte ich schon eine.)"

"Das mit den vier Sitzen hätte für mich keine Priorität. Nochmal gefragt: Ist eine Pioneer 400 mit deutschem E-Kennzeichen möglich? "Schlimmsten Falles" auch M-Registrierung."

Du fragst sehr engangiert nach den Möglichkeiten, viersitzige Experimentals umzuflaggen, aber Viersitzer haben für Dich keine Priorität.

Dir ist die Um-Immatrikulation sehr wichtig, während Dir Leute mit jahrzehntelanger Haltererfahrung darlegen, wie bedeutungslos das praktisch ist.

Was suchst Du eigentlich?

Ein billiges und im Unterhalt günstiges zweisitziges Flugzeug?
Experimental im Werk oder von einem peniblen Menschen gebaut, Rotax oder C90. D, F, PH, OE ...

28. Juni 2024 14:21 Uhr: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Hä? Ich habe in die Runde gefragt wie ich ein Flugzeug des Types Pioneer 400 von ALPI Aviation in Deutschland legal betreiben kann. Du antwortest, daß Du keinen Wert drauf legst. Nun fragst Du, was ich von Dir eigentlich will. Geh mal, callidus und nicht stultus einen Schritt zurück und gib keine ungefragten Auskünfte. Es ist nicht schlimm etwas nicht zu wissen, so geht es 100% der Menschheit so.

28. Juni 2024 16:27 Uhr: Von Tobias Vollmer an Hubert Eckl

@Hubert kannst Dich gerne mal über persönliche Nachricht melden.

28. Juni 2024 16:55 Uhr: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Du mißverstehst das, aber auch Deine Frage hatte ich Dir schon beantwortet. Nochmal: Du suchst nach in D aufgenommenen Fotos des Dich interessierenden Typs. Ein-zwei Kennzeichen gibst Du mal bei flight... ein, eines, das vor kurzem in D flog, googlest Du, schon hast Du den deutschen Halter.

Oder Du nimmst landewers.net Nach dem vierten deutschen Halter habe ich aufgehört ...

Oder Du schaust auf der OUV-Seite in die FAQ, spätestens da sind Deine Fragen beantwortet.

Manches mußt Du aber schon mal sebst machen.


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