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19. Dezember 2016: Von ch ess an Tee Jay

Wenn es der Versicherung gelingt, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, dann kann sie die Erstattung des Kasko-Schadens ggf angemessen kürzen.

Dabei kommt es doch gar nicht darauf an, wer das Lfz (mit Genehmigung des Halters, hier Verein / GmbH) gesteuert hat ?

Wenn es der Versicherung gelingt im Haftpflichtfall eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, kann sie den Piloten in Regress nehmen, bzw die Erben, ohne an die HG heranzugehen.... für den Rest natürlich besser.
Aber wie sieht es aus, wenn der GF der GmbH oder der Vorstand PIC waren - das könnte auch noch mal etwas ändern.

Da ersetzt man die UNsicherheiten der puren Konstruktion durch andere, plus der Unannehmlichkeiten der Konstruktion und der Notwendigkeit es auch sauber zu leben, sonst greift nämlich der vermeintliche Schutz schon mal gar nicht. Haben diverse GmbH-GF/Eigentümer in anderen Bereichen auch schon mal festgestellt...

Ob das bei der typischen Klein-GA alles hilft...?


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