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19. Dezember 2016: Von Tee Jay an Chris Schu

Eine juristische Person als Halter eines Lfz. ist auf jeden Fall zum Zwecke der Risikominimierung zu empfehlen. Nehmen wir mal an es kommt zu einem Versicherungsfall und die Versicherung kündigt nicht sofort aufgrund irgendwelchen offensichtlichen Verletzungen von Obliegenheiten.

Dann kriegt der Halter als juristische Person zunächst die volle Schadenssumme (abzgl. SB) beglichen und die Versicherung muß prüfen, inwiefern diese gegenüber dem PIC etwaige Ansprüche formuliert.

Eine Privatperson als Halter und zugleich Pilot hat hier einen deutlich schlechteren Stand. Eine Versicherung könnte hier - ob berechtigt oder nicht ist egal - einfach in den Raum werfen, daß der Pilot maßgeblich zur Gefahrenerhöhung beigetragen hat und pauschal 40% zum Abzug bringen.

Dann bist Du derjenige, der mit allen verbundenen Risiken und Kosten dagegen klagen darfst. Häufig enden solche Sachen nach einem jahrelangen "verhungern lassen" an der langen Hand im Vergleich. Ist ja auch logisch denn Anwälte auf beiden Seiten verdienen bei Vergleichen mehr wie bei einem Urteil.

Ein Advokat hat ein aus meiner Sicht sehr gutes Werk dazu verfasst, welches ich hier vorgestellt habe:

https://ul-fluglehrer.de/blog/files/20160511-versicherung.html

19. Dezember 2016: Von Wolff E. an Tee Jay Bewertung: +0.00 [2]

Eine Privatperson als Halter und zugleich Pilot hat hier einen deutlich schlechteren Stand. Eine Versicherung könnte hier - ob berechtigt oder nicht ist egal - einfach in den Raum werfen, daß der Pilot maßgeblich zur Gefahrenerhöhung beigetragen hat und pauschal 40% zum Abzug bringen.

Vor allem, wenn er die TJ-Umkehrkurve fliegen wollte oder ähnlich "gute" Fluglehrer hatte....


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