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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. November 2014: Von Roland Schmidt an Carl Lundström
Moin Carl,

mit Schweiz habe ich keine Erfahrung.

Aber sonst ist es innerhalb der EU kein Problem. Mein Experimental habe ich in UK G-registriert gekauft, auf das niederländische Register gebracht und fliege damit (primär) in Deutschland. Es werden keine zusätzlichen Steuern fällig.

In unserem Fall - wenn wir unser Flieger aus der Schweiz nach Deutschland umstationieren wurden steht ja eine menschlische Katastrophe vor der Tür: Ein zweites MwSt, und zwar 19%, zahlen zu mussen

Wenn du umregistrieren meinst, wird das nicht gehen, wenn das Experimental nicht in D gebaut wurde. Dauerhaft betreiben kann man ein Experimental aus einem anderen ECAC-Staat (die Schweiz gehört glaube ich auch dazu) ohne Probleme (Grundlage AIP Germany GEN 1-17).

VG Roland

25. November 2014: Von Carl Lundström an Roland Schmidt
Umregistrieren auf keinen Fall, geht ja nicht. Aber ich will nur nicht Probleme haben mit Zöllnern. Hier in der Schweiz haben wir einer mit Detektivinstinkten, der in den Hangaren herumschleicht. Wenn es auch in Deutschland so einer gibt, dann wird er versuchen auszufinden wie lang jeder Auslandsregistrieren Flugzeug im Land war usw und bald ist die Hölle los.
25. November 2014: Von Alexander Callidus an Carl Lundström
Kinderkram. Solches unwürdige Gezerre wie Nachweis bzw. Vertuschen der ungesetzlichen Hauptstationierung anderswo würde ich vermeiden und das anders lösen: ein Experimental kannst Du in die Niederlande umflaggen, (hat z.B. Roland gemacht) und das NL-registrierte dann hier stationieren. Das geht, wird sehr oft gemacht, kostet nix.
Wem Du dann welchen Zoll und welche MwSt zahlen mußt, darum magst Du dich kümmern.
25. November 2014: Von Roland Schmidt an Carl Lundström

Wenn das Flugzeug schwedisch registriert ist, kannst du es DAUERHAFT nach Deutschland stellen und musst keinen Zoll/Steuer mehr dafür bezahlen. Da kann kein deutscher Zöllner etwas gegen machen :-)

25. November 2014: Von Lutz D. an Roland Schmidt
Ich füge nur noch an, dass es sich hinsichtlich der Allgemeinerlaubnis aus AIP Germany GEN 1-17 um ein SELBSTBAU Experimental handeln muss. Nicht Factory-built.
25. November 2014: Von Richard la Croix an Carl Lundström
Macht der Zoll in D leider auch und seit ca. 1-2 Jahre deutlich vermehrt.
Bei uns (direkt an der Grenze D-CH) kommt der Zoll regelmässig vorbei, schaut was so herumsteht und durchforstet das Hauptflugbuch.
25. November 2014: Von Roland Schmidt an Richard la Croix

Richard,

https://de.wikipedia.org/wiki/Zollunion

Auf welcher Grundlage will ein deutscher Zöllner bei einem schwedisch registrierten Experimental Stress machen?

25. November 2014: Von Richard la Croix an Roland Schmidt
Bei ein schwedisches nicht, aber z.B. bei HB. Gibt es an der Grenze zu CH recht häufig..

Ausserdem wird jetzt SEHR genau kontrolliert, ob die Zollflugplatzbestimmungen immer eingehalten werden.
25. November 2014: Von Roland Schmidt an Richard la Croix

Bei ein schwedisches nicht, aber

Sorry, aber Carl hat ein SCHWEDISCH registriertes Experimental, wie er auch geschrieben hat und du verunsicherst ihn doch unnötig.

25. November 2014: Von Richard la Croix an Roland Schmidt
Meine Antwort hat sich auf dieser Satz bezogen, habe dabei aber nicht an ein schwedisches Flugzeug gedacht:

>> Hier in der Schweiz haben wir einer mit Detektivinstinkten, der in den Hangaren herumschleicht.
>> Wenn es auch in Deutschland so einer gibt,

Sorry, wollte niemand verunsichern :-)
25. November 2014: Von Carl Lundström an Richard la Croix
Danke, jetzt kann ich aufatmen!

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