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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Oktober 2014: Von Roland Schmidt an Jens Baranowski Bewertung: +1.00 [1]
Jens, Experimental PH-reg. ist ganz und gar unproblematisch. In D kannst du es nicht zulassen, wie du ja schon herausgefunden hast, es gibt dafür allerdings auch aus meiner Sicht kaum Vorteile. Die Registrierung von einem anderen Land auf niederländisch geht prinzipiell (habe ich auch gemacht), jedoch sind die üblichen "loops" zu durchspringen, inclusive ggf. Lärmzeugnis.
Du brauchst bei einer niederländischen Registrierung einen Repräsentanten dort, das ist aber auch kein Problem. Die zuständige Behörde will eine Adresse und einen Ansprechpartner in NL haben. Wenn es etwas zu klären gibt (hatte ich vor kurzem wegen sehr umfangreicher Umbauten am Flugzeug), kann man auch auf Englisch mit denen kommunizieren. Bisher war jeglicher Kontakt mit den dortigen Behörden (soweit überhaupt erfoderlich) sehr unproblematisch und ergebnisorientiert.
NVFR/IFR kannst du (legal) prinzipiell vergessen, schon aufgrund der Tatsache, dass fast alle Länder in Europa Day/VFR in die Zulassung schreiben. UK macht einen Vorstoß mit einer Pilotphase auf Einzelfallbasis, selbst das bringt dir dann im Ausland auch nicht viel, wenn das zu befliegende Land entsprechende Betriebsbeschränkungen hat.
Wartung geht in jedem JAR 145-Betrieb, einen niederländischen Instandhaltungsbetrieb zu wählen kann jedoch aus offensichtlichen Gründen trotzdem von Vorteil sein.
Du kannst mir auch gern eine PN schicken und wir können mal telefonieren.
VG Roland
25. November 2014: Von Carl Lundström an Roland Schmidt
Wie ist es dann mit Zoll/Mehrwertsteuer? Wir haben einen Schwedischregistrierten Experimental mit in die Schweiz gebracht, und dann mussten wir 8% (der viel zu hohe Schweizieriche MwSt-satz) zahlen.

Kann Jens tatsächlich zwischen 2 EU-Länder einen Privatflieger umstationieren ohne solche Folgen?

In unserem Fall - wenn wir unser Flieger aus der Schweiz nach Deutschland umstationieren wurden steht ja eine menschlische Katastrophe vor der Tür: Ein zweites MwSt, und zwar 19%, zahlen zu mussen
25. November 2014: Von Markus Doerr an Carl Lundström
Schweiz ist halt technisch ungeschickt, weil nicht in der EU.
25. November 2014: Von  an Carl Lundström
Zoll/Mehrwertsteuer schlägt ja imm innereuropäischen Warenverkehr nicht zu. Beim Transfer Schweiz - Deutschland kann sich der Erwerber (und nur der, deswegen macht es manchmal Sinn den Eigentumsübergang erst im Ankunftsland zu machen) übrigens die 8% in der Schweiz wieder geben lassen und zahlt dann die 19%, netto also 11%.
25. November 2014: Von Roland Schmidt an Carl Lundström
Moin Carl,

mit Schweiz habe ich keine Erfahrung.

Aber sonst ist es innerhalb der EU kein Problem. Mein Experimental habe ich in UK G-registriert gekauft, auf das niederländische Register gebracht und fliege damit (primär) in Deutschland. Es werden keine zusätzlichen Steuern fällig.

In unserem Fall - wenn wir unser Flieger aus der Schweiz nach Deutschland umstationieren wurden steht ja eine menschlische Katastrophe vor der Tür: Ein zweites MwSt, und zwar 19%, zahlen zu mussen

Wenn du umregistrieren meinst, wird das nicht gehen, wenn das Experimental nicht in D gebaut wurde. Dauerhaft betreiben kann man ein Experimental aus einem anderen ECAC-Staat (die Schweiz gehört glaube ich auch dazu) ohne Probleme (Grundlage AIP Germany GEN 1-17).

VG Roland

25. November 2014: Von Carl Lundström an Roland Schmidt
Umregistrieren auf keinen Fall, geht ja nicht. Aber ich will nur nicht Probleme haben mit Zöllnern. Hier in der Schweiz haben wir einer mit Detektivinstinkten, der in den Hangaren herumschleicht. Wenn es auch in Deutschland so einer gibt, dann wird er versuchen auszufinden wie lang jeder Auslandsregistrieren Flugzeug im Land war usw und bald ist die Hölle los.
25. November 2014: Von Alexander Callidus an Carl Lundström
Kinderkram. Solches unwürdige Gezerre wie Nachweis bzw. Vertuschen der ungesetzlichen Hauptstationierung anderswo würde ich vermeiden und das anders lösen: ein Experimental kannst Du in die Niederlande umflaggen, (hat z.B. Roland gemacht) und das NL-registrierte dann hier stationieren. Das geht, wird sehr oft gemacht, kostet nix.
Wem Du dann welchen Zoll und welche MwSt zahlen mußt, darum magst Du dich kümmern.
25. November 2014: Von Roland Schmidt an Carl Lundström

Wenn das Flugzeug schwedisch registriert ist, kannst du es DAUERHAFT nach Deutschland stellen und musst keinen Zoll/Steuer mehr dafür bezahlen. Da kann kein deutscher Zöllner etwas gegen machen :-)

25. November 2014: Von Lutz D. an Roland Schmidt
Ich füge nur noch an, dass es sich hinsichtlich der Allgemeinerlaubnis aus AIP Germany GEN 1-17 um ein SELBSTBAU Experimental handeln muss. Nicht Factory-built.
25. November 2014: Von Richard la Croix an Carl Lundström
Macht der Zoll in D leider auch und seit ca. 1-2 Jahre deutlich vermehrt.
Bei uns (direkt an der Grenze D-CH) kommt der Zoll regelmässig vorbei, schaut was so herumsteht und durchforstet das Hauptflugbuch.
25. November 2014: Von Roland Schmidt an Richard la Croix

Richard,

https://de.wikipedia.org/wiki/Zollunion

Auf welcher Grundlage will ein deutscher Zöllner bei einem schwedisch registrierten Experimental Stress machen?

25. November 2014: Von Richard la Croix an Roland Schmidt
Bei ein schwedisches nicht, aber z.B. bei HB. Gibt es an der Grenze zu CH recht häufig..

Ausserdem wird jetzt SEHR genau kontrolliert, ob die Zollflugplatzbestimmungen immer eingehalten werden.
25. November 2014: Von Roland Schmidt an Richard la Croix

Bei ein schwedisches nicht, aber

Sorry, aber Carl hat ein SCHWEDISCH registriertes Experimental, wie er auch geschrieben hat und du verunsicherst ihn doch unnötig.

25. November 2014: Von Richard la Croix an Roland Schmidt
Meine Antwort hat sich auf dieser Satz bezogen, habe dabei aber nicht an ein schwedisches Flugzeug gedacht:

>> Hier in der Schweiz haben wir einer mit Detektivinstinkten, der in den Hangaren herumschleicht.
>> Wenn es auch in Deutschland so einer gibt,

Sorry, wollte niemand verunsichern :-)
25. November 2014: Von Carl Lundström an Richard la Croix
Danke, jetzt kann ich aufatmen!
25. November 2014: Von E. Jung an 
Hi John,

bedingt richtig mit der Erstattung der schweizerischen Mehrwertsteuer.

Wenn das Flugzeug privat in die Schweiz eingeführt wurde ist das nix mehr mit Steuererstattung - das geht nur über eine Firma (Vorsteuerabzug).

Im schlimmsten Falle muss man EU VAT + CH VAT bezahlen - und bekommt nix erstattet.

Aber: Wenn man Wohnsitz in der Schweiz hatte (das funktioniert auch vice versa), kann man grundsätzlich seinen Privatbesitz als Umzugsgut deklarieren (ACHTUNG auf die Vermögenssteuer in der Schweiz, der Flieger gehört dazu). Dafür muss der Flieger mindestens 6 Monate im Eigentum gewesen sein und auch der Wohnsitz - so glaube ich - mindestens 6 Monate bestanden haben.

Dann bekommt man zwar die schweizerische Umsatzsteuer nicht mehr, bezahlt aber auch keine EU-Umsatzsteuer.

Das wiederum wäre bei einem Flugzeugkauf in den USA interessant. Wohnsitz Schweiz (8% bezahlen) und dann mitnehmen - macht bei einer 900ex sicherlich ein paar Dollar.

Aber ACHTUNG. ich bin kein Steuerberater - und das ist auch keine steuerliche Beratung!!. Ich habe das nur einmal mit meiner Maschine durchexerzieren möchten. Dann aber wegen Stellplatzmangel abgebrochen.

Gruß
@gar
25. November 2014: Von Carl Lundström an E. Jung
Dieser scheint mir ein vernunftiger Berater https://www.s-ge.com/sites/default/files/Merkblatt_EU-Verzollung_de.pdf

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