Jens, Experimental PH-reg. ist ganz und gar unproblematisch. In D kannst du es nicht zulassen, wie du ja schon herausgefunden hast, es gibt dafür allerdings auch aus meiner Sicht kaum Vorteile. Die Registrierung von einem anderen Land auf niederländisch geht prinzipiell (habe ich auch gemacht), jedoch sind die üblichen "loops" zu durchspringen, inclusive ggf. Lärmzeugnis.
Du brauchst bei einer niederländischen Registrierung einen Repräsentanten dort, das ist aber auch kein Problem. Die zuständige Behörde will eine Adresse und einen Ansprechpartner in NL haben. Wenn es etwas zu klären gibt (hatte ich vor kurzem wegen sehr umfangreicher Umbauten am Flugzeug), kann man auch auf Englisch mit denen kommunizieren. Bisher war jeglicher Kontakt mit den dortigen Behörden (soweit überhaupt erfoderlich) sehr unproblematisch und ergebnisorientiert.
NVFR/IFR kannst du (legal) prinzipiell vergessen, schon aufgrund der Tatsache, dass fast alle Länder in Europa Day/VFR in die Zulassung schreiben. UK macht einen Vorstoß mit einer Pilotphase auf Einzelfallbasis, selbst das bringt dir dann im Ausland auch nicht viel, wenn das zu befliegende Land entsprechende Betriebsbeschränkungen hat.
Wartung geht in jedem JAR 145-Betrieb, einen niederländischen Instandhaltungsbetrieb zu wählen kann jedoch aus offensichtlichen Gründen trotzdem von Vorteil sein.
Du kannst mir auch gern eine PN schicken und wir können mal telefonieren.
VG Roland