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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. November 2014: Von E. Jung an 
Hi John,

bedingt richtig mit der Erstattung der schweizerischen Mehrwertsteuer.

Wenn das Flugzeug privat in die Schweiz eingeführt wurde ist das nix mehr mit Steuererstattung - das geht nur über eine Firma (Vorsteuerabzug).

Im schlimmsten Falle muss man EU VAT + CH VAT bezahlen - und bekommt nix erstattet.

Aber: Wenn man Wohnsitz in der Schweiz hatte (das funktioniert auch vice versa), kann man grundsätzlich seinen Privatbesitz als Umzugsgut deklarieren (ACHTUNG auf die Vermögenssteuer in der Schweiz, der Flieger gehört dazu). Dafür muss der Flieger mindestens 6 Monate im Eigentum gewesen sein und auch der Wohnsitz - so glaube ich - mindestens 6 Monate bestanden haben.

Dann bekommt man zwar die schweizerische Umsatzsteuer nicht mehr, bezahlt aber auch keine EU-Umsatzsteuer.

Das wiederum wäre bei einem Flugzeugkauf in den USA interessant. Wohnsitz Schweiz (8% bezahlen) und dann mitnehmen - macht bei einer 900ex sicherlich ein paar Dollar.

Aber ACHTUNG. ich bin kein Steuerberater - und das ist auch keine steuerliche Beratung!!. Ich habe das nur einmal mit meiner Maschine durchexerzieren möchten. Dann aber wegen Stellplatzmangel abgebrochen.

Gruß
@gar
25. November 2014: Von Carl Lundström an E. Jung
Dieser scheint mir ein vernunftiger Berater https://www.s-ge.com/sites/default/files/Merkblatt_EU-Verzollung_de.pdf

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