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29. November 2012: Von Achim H. an 
Wenn ein Flugzeug in die EU eingeführt wird, zahlt man in dem Land die VAT, in dem man zuerst landet. Das war in DK 0%. Diese Abwicklung hat OPMAS übernommen und sich bezahlen lassen. Ein Eigentümerwechsel fand nicht statt und war auch nicht nötig.

Aber wenn man ausschließlich deshalb zuerst in DK landet um die Umsatzsteuer zu vermeiden, dann könnte eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen. Dem entgegen stehen Freizügigkeitsrechte in der EU (ich lande wann und wo ich will) und freier Warenverkehr. Ich denke die Finanzverwaltung hat hier einen schönen Fisch am Haken und wird das bis zum EUGH durchkämpfen.
29. November 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.
Nein, das waren sicher zufällige Erstlandungen in DK. Liegt doch auf dem Weg..
29. November 2012: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: -0.33 [1]
Da hätten also nur die Wikinger so richtig schlechte Karten - halt, 
die sind ja auch nicht bei der EU, sondern nur beim EWR.

29. November 2012: Von Oscar Bürgis an Achim H.
Dann bleibt nur noch auswandern...
30. November 2012: Von Thomas Dietrich an Achim H.
Es wurde ja hier Umsatzsteuer nicht vermieden, sondern der in diesem EU Land übliche Satz bezahlt. Der lag eben bei 0%. Hat ja der Einführer nicht erfunden sondern ein EU Staat festgelegt......Wäre der bei 30% gewesen, würde das deutsche Finanzamt dann auch so einen Terz veranstalten?
30. November 2012: Von reiner jäger an Thomas Dietrich
Wohl kaum. Wenn diese verfluchte Europäisiereung Nachteile für die Bürger bringt, dann ist das eben so und unabwendbar.
Wehe aber irgendwo könnte einer aus den Gesetzen Profit ziehen, dann ist der Teufel los.
30. November 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Thomas Dietrich
"Es wurde ja hier Umsatzsteuer nicht vermieden, sondern der in diesem EU Land übliche Satz bezahlt. Der lag eben bei 0%."

Köstlich. Wächst hier ein hoffnungsvolles Politikertalent heran? :-)
30. November 2012: Von Norbert S. an Flieger Max L.oitfelder
Wächst hier ein hoffnungsvolles Politikertalent heran?

Nein, hoffnungsvolle Politikertalente zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Steuersatz 0% überhaupt nicht kennen - sondern vielmehr ständig neue Steuern und Abgaben erfinden, um für sich und ihre Klientel immer aus dem Vollen schöpfen zu können.
Das Nichtvorhandensein einer Steuer betrachten diese Leute schon als Subvention.

mfG

30. November 2012: Von  an Norbert S. Bewertung: -0.33 [1]

wer war das mit: rechte halbieren und pflichten verdoppeln?

mfg

ingo fuhrmeister

30. November 2012: Von Norbert S. an 
der auch gesagt hat: in Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid

mfG
ps: freue mich schon auf den Caipi

1. Dezember 2012: Von  an Norbert S.

das könnte der neue werbeslogan von rot-grün sein!

das wird dann ein neid-caipi....

aber mal zum thema: mit welcher berechtigung forschen denn MOF-boys bei den firmen? wenn nach europ. recht eingeführt

wurde, ist das luftfahrzeug in DEN rechtmäßig mit allen papieren eingeführt und vereinfuhrumsatzsteuert worden. belege sind

warscheinlich alle da - und gut ist!

mfg

ingo fuhrmeister

1. Dezember 2012: Von Stefan Jaudas an 
... um einen alte Spruch anzupassen, das Finanzamt kennt weder grün noch rot noch schwarz noch gelb. Es kennt nur potentielle Steuerhinterzieher.

Es wäre doch schön, wenn die Kollegen vom FA, die da jetzt ein Fass aufmachen, mal für ein Jahr in Italien oder Griechenland hospitieren würden. Da würden die aber fündig werden, jeden Tag, ganz ohne sich anzustrengen ...
4. Dezember 2012: Von Michael Novosad an Max Sutter
Die Dänen sind EU.
4. Dezember 2012: Von Othmar Crepaz an Michael Novosad
Wie ist das dann bei der (meist wohl erforderlichen!) Zwischenlandung in Grönland? Müsste der Flieger nicht eigentlich schon DORT verzollt bzw. zollrechtlich abgefertigt werden? Aus politischer Sicht ist es ein selbstverwalteter und autonomer Bestandteil des Königreichs Dänemark.
4. Dezember 2012: Von Norbert S. an Othmar Crepaz
unter EU Mitgliedstaaten in Wiki:

schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 3 Abs. 1 des Zollkodex der EU zu deren Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehören die dänischen Autonomiegebiete Färöer und Grönland sowie das französische Überseegebiet Saint-Pierre und Miquelon.

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