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in deutschland fliegen oder im herkunftsland??? wenn Sie das in Deutschland tun wollen empfehle ich ihnen Kontakt mit der OUV aufzunehmen,die sind ja die Fachleute was Experimental angeht..wenn sie den Flieger im Herkunftsland fliegen wollen,müssten Sie sich ggf. mit dem dort Herschenden Luftrecht auseinander setzen.Experimetal heißt ja meist auch "beschränkte sonderklasse"entsprechend der Regularien des Landes in dem es zugelassen ist... und die können sich von den Bestimmungen hier schon sehr unterscheiden.
Aber ganz grob denk ich sollte "WENN Sie das in PH Fliegen wollen eine anerkennung ihres deutschen??ICAO bzw FCL Scheines genügen" und in Deutschland brauchen Sie höchst warscheinlich die Genehmigung des LBA in zusammenhang mit einer Unbedenklichkeits bescheinigung durch einen Prüfer Kl1 bzw CAT C
Aber das ist nur meine Vermutung..genaueres kann ihnen sicher Herr Düsing vom LBA sagen (Referat technik)
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Hallo Herr Scheuerlein,
danke für die schnelle Antwort. Ich möchte das Flugzeug in Deutschland betreiben. Laut OUV ist es unmöglich ein ausländisches Experimental in Deutschland zu registrieren. Dank Ihres Hinweises habe ich mich an das LBA und die niederländische Selbstbauvereinigung NVAV geschrieben. Mal sehen, was draus wird.
Gruss Jürgen
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nun in der regel hat die ouv damit recht,zumindest Us selbstbauten sind nicht "einbürgerungs fähig".Allerdings kann ich mir vorstellen das im zuge der Europäisierung ggf doch möglichkeiten bestehen.(vieleicht ist es ja möglich das Teil nach EASA richtlinien zuzulassen bzw entsprechende Nachweise zu erbringen...Teilen Sie uns bitte mit was die Behörde dazu sagt...
Mfg: marco Scheuerlein
Ps. Was ist das denn für ein Gerät wenn man fragen darf??
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Herr Scheuerlein, Sie werden immer kreativer.
Der OUV hat nicht "in der Regel damit recht" (man verzeihe den Doppelsinn, im Präsidium sind jedoch nicht alles Männer), der OUV hat immer recht. Bei den Experimentals handelt es sich um Annex II-Flugzeuge (Annex II der EU-Regulationen 1592 aus 2002, d.h. bei der Gründung der EASA), und die sind per Definitionem ausschließlich in nationaler Zuständigkeit. Jede Erwähnung des Kürzels EASA im Zusammenhang mit Annex II ist nur heiße Luft.
Das heißt zwar nicht, dass dies auf ewige Zeiten so bleiben muss, aber ich denke, die EU und die EASA haben im Moment Dringenderes. Herr Buschmann wird sich also wohl zuerst in den Niederlanden umtun müssen (NL-Umschreibung des Flugzeuges auf ihn, Umschreibung seiner Lizenz), und von dieser Position aus kann er dann mit den deutschen Behörden (wie auch denen in jedem beliebigen andern Land, das er anfliegen möchte) eine entsprechende Ein- oder Überfluggenehmigung auskaspern. Die wird in der Regel für ein Jahr erteilt, also Jahr für Jahr derselbe Türk, und für jedes gewünschte Land extra, wenn man außerhalbder Niederlande ein paar Runden drehen will. Ob dann das Flugzeug noch Spaß macht, muss der Besitzer entscheiden. Es sei denn, die Niederlande haben mit dem gewünschten Land ein Sonderabkommen, dann kann es für einige Länder u.U. einfacher sein. Aber man stelle sich vor: Der unter Annex-II fliegende Holländer fällt auf einen deutschen Rübenacker und verletzt da eine deutsche Karotte. Kann das LBA oder das Bundes-Verkehrsministerium dafür die Verantwortung übernehmen? Oder sind die Rübenäcker aus lebensmittelrechtlichen oder agrarpolitischen Gründen gar Ländersache?
Der Vorteil der Niederlande: Ab 500 ft above MSL ist man im ganzen Land hindernisfrei. Aufpassen: Wohnanhänger an Flugzeugen sind in D nicht zugelassen, also das entsprechende Feld nicht ankreuzen. Wobei ich vom Kauf eines von wem anderen zusammengebastelten Selbstbaufliegers eher abraten würde, es sei denn, man ist mit dem Erbauer verwandt oder verschwägert (allerdings in diesen Fällen manchmal grad extra nicht).
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stimmt...die becks und heinicken sind auch kleiner als die paulanerhalbeliterbierflasche....und maulwurfshügel??? gibts da eine EU-regelung???
grüße von der ährshau in KANN (kannes wieder nicht richtig schreiben: CANNES mandeljöh)
mfg ingo fuhrmeister
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Oder einfach auf N-Reg, in einen Trust rein und die Sache ist erledigt und dann munter IFR fliegen, denn das dürfen meines Wissens Experimentals mit D-Zulassung nicht...
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lieber herr sutter,
wenn sie eine europaweit gültige lizenz,innerhalb europas national umschreiben wollen halte ich das eher für "Kreativ"....und ich bleibe dabei die OUV hat in der Regel recht..mit einer aussage IMMER bin ich da IMMER Sparsam.und Annex 2 und Easa passen sehr wohl zusammen.Denn genau die EASA ist es welche Flugzeuge unter ihre fittiche nimmt oder auf den Annex schiebt (bestes Beispiel Piper bis Baureihe Pa23)
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Ich weiß nicht, wie Sie die EASA sehen. In Annex II zu ... ist genau definiert, welche Flugzeuge darunter fallen, die EASA kann, darf und muss da nichts schieben. Diese dort aufgeführten Flieger fallen automatisch ausschließlich unter nationale Kompetenz. Dass das bei gewissen Oldtimern Konsequenzen hat, welche nicht jedem schmecken, ist kein Fehler der EASA, sondern allenfalls der Definitionen der Annex-II-kategorien. Da es da aber trotzdem keine Überschneidungen der Zuständigkeiten gibt, bleibt das mit der heißen Luft stehen. Was ist, ist nicht immer das, was sein sollte.
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Ich glaube mich zu erinnern, dass N-registrierte Experimentals gewissen Restriktionen unterliegen und nicht europaweit eingesetzt werden dürfen. Stimmt das?
Beste Grüße/WP
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