Was grundsätzlich schon die Frage aufwirft: Ist EN590:2013 noch geeignet für einen Motor, der einst mal zur Spezifikation von damals freigegeben wurde? Und die Frage gilt ja nicht nur für den Motor, sondern für alle Teile des Kraftstoffsystems.
Mal anders herum: Müsste in der zertifizierten Luftfahrt nicht irgendwo darauf hingewiesen werden, wenn das nicht mehr der Fall ist? Immerhin verweist zumindest die aktuelle Homepage von Thielert/Continental nach wie vor auf diese Norm.
Die Juristen von Rotax formulieren das in einer Service Instruction so:
5.1) Auto-Kraftstoffe
Neben AVGAS gibt es automotive Kraftstoffe unterschiedlicher Qualität. Aufgrund von diversen Auflagen wie
Umweltschutz, ökonomischen und politischen Gründen sind nun vermehrt Kraftstoffe mit unterschiedlich
hoher Ethanolbeimischung erhältlich. Daher wurde die max. zulässige Beimengung von Ethanol wie nachfolgend
festgelegt.
5.1.1) E10 (Unverbleiter Kraftstoff mit 10% Ethanolbeimengung)
Zusätzlich zu AVGAS und unverbleitem Auto-Kraftstoff (Mogas) kann nun auch E10 für den
ROTAX® Motor Type 912 und 914 Serie verwendet werden. Kraftstoffe mit mehr als 10 % Ethanol
sind von BRP-Powertrain nicht getestet und sind daher auch nicht zur Verwendung freigegeben.
5.1.2) Kompatibilität mit zellenseitigen Kraftstoffsystem-Komponenten
BRP-Powertrain hält Luftfahrzeughalter an sich bei ihren Luftfahrzeugherstellern bestätigen zu
lassen, ob mit bis zu 10 % (E10) versetzte Kraftstoffe mit allen Komponenten des Kraftstoffsystems
kompatibel sind.
Es liegt in der Verantwortung des Luftfahrzeugherstellers ihre Kraftstoffsysteme zu testen und
weitere Informationen betreffend Praktiken, Anleitungen und Einschränkungen bezüglich der Anwendung
von mit Ethanol versetztem Kraftstoff zur Verfügung zu stellen.
Seitens BRP-Powertrain wird dem Luftfahrzeughersteller und dem Luftfahrzeughalter/Betreiber
empfohlen die folgenden Dokumente zu beachten:
- FAA Advisory Circular Letter AC 23.1521-2
- FAA Special Airworthiness Information Bulletin CE-07-06
- EASA Safety Information Bulletin-SIB No: 2009-02
Diese enthalten Details zur Verwendung von Ethanol (Alkohol)-versetzten Kraftstoffen und Anforderungen
an das Musterkennblatt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch nicht zertifizierte Luftfahrzeuge ebenfalls die
obigen Informationen zu befolgen haben.