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25. Januar 2016: Von Roland Schmidt an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

In Sachen Diesel-Norm Thielert / Technify (EN590 vs. EN590:20xx): Wenn niemand eine Antwort hat, würde ich eine Anfrage bei Technify stellen.

Worauf denn eine Antwort? Der Thielert ist doch für EN590 zugelassen. Wenn das auf der Säule steht, kann ich es doch reingießen. Oder meinst du, falls der Bioanteil weiter erhöht wird? Dazu sollte bei den aktuellen Rohölpreisen für die Konzerne kaum ein Anreiz bestehen. In dem E 5, das ich tanke, ist i. d. R.<1% Ethanol enthalten. Hinsichtlich der Shell-Werbung "Einspritzdüsen sauber halten und so" - naja, ist halt Werbung......

25. Januar 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Roland Schmidt
Hi Roland, der Aufkleber "EN590" ist von 2006. Die Entwicklung des Thielert nochmal viel älter. Nun ist aber EN590, vulgo Diesel, von 2016 eben nicht mehr Diesel von 2006. Was grundsätzlich schon die Frage aufwirft: Ist EN590:2013 noch geeignet für einen Motor, der einst mal zur Spezifikation von damals freigegeben wurde? Und die Frage gilt ja nicht nur für den Motor, sondern für alle Teile des Kraftstoffsystems.

In Sachen Aral Ultimate Diesel: Ja, wenn ich - wie Du - einfach "wählen" könnte, käme es nur noch rein. Wie viel man von den Marketing-Versprechen auch halten mag: Der Business-Case für ein paar Cent mehr je Liter dürfte bei jedem Flugmotor besser als auf der Straße aufgehen.
25. Januar 2016: Von Roland Schmidt an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Was grundsätzlich schon die Frage aufwirft: Ist EN590:2013 noch geeignet für einen Motor, der einst mal zur Spezifikation von damals freigegeben wurde? Und die Frage gilt ja nicht nur für den Motor, sondern für alle Teile des Kraftstoffsystems.

Mal anders herum: Müsste in der zertifizierten Luftfahrt nicht irgendwo darauf hingewiesen werden, wenn das nicht mehr der Fall ist? Immerhin verweist zumindest die aktuelle Homepage von Thielert/Continental nach wie vor auf diese Norm.

Die Juristen von Rotax formulieren das in einer Service Instruction so:

5.1) Auto-Kraftstoffe

Neben AVGAS gibt es automotive Kraftstoffe unterschiedlicher Qualität. Aufgrund von diversen Auflagen wie

Umweltschutz, ökonomischen und politischen Gründen sind nun vermehrt Kraftstoffe mit unterschiedlich

hoher Ethanolbeimischung erhältlich. Daher wurde die max. zulässige Beimengung von Ethanol wie nachfolgend

festgelegt.

5.1.1) E10 (Unverbleiter Kraftstoff mit 10% Ethanolbeimengung)

Zusätzlich zu AVGAS und unverbleitem Auto-Kraftstoff (Mogas) kann nun auch E10 für den

ROTAX® Motor Type 912 und 914 Serie verwendet werden. Kraftstoffe mit mehr als 10 % Ethanol

sind von BRP-Powertrain nicht getestet und sind daher auch nicht zur Verwendung freigegeben.

5.1.2) Kompatibilität mit zellenseitigen Kraftstoffsystem-Komponenten

BRP-Powertrain hält Luftfahrzeughalter an sich bei ihren Luftfahrzeugherstellern bestätigen zu

lassen, ob mit bis zu 10 % (E10) versetzte Kraftstoffe mit allen Komponenten des Kraftstoffsystems

kompatibel sind.

Es liegt in der Verantwortung des Luftfahrzeugherstellers ihre Kraftstoffsysteme zu testen und

weitere Informationen betreffend Praktiken, Anleitungen und Einschränkungen bezüglich der Anwendung

von mit Ethanol versetztem Kraftstoff zur Verfügung zu stellen.

Seitens BRP-Powertrain wird dem Luftfahrzeughersteller und dem Luftfahrzeughalter/Betreiber

empfohlen die folgenden Dokumente zu beachten:

- FAA Advisory Circular Letter AC 23.1521-2

- FAA Special Airworthiness Information Bulletin CE-07-06

- EASA Safety Information Bulletin-SIB No: 2009-02

Diese enthalten Details zur Verwendung von Ethanol (Alkohol)-versetzten Kraftstoffen und Anforderungen

an das Musterkennblatt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch nicht zertifizierte Luftfahrzeuge ebenfalls die

obigen Informationen zu befolgen haben.


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