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Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde von der Versicherung letztlich der Totalschaden reguliert. Somit ist es ganz logisch, dass es keine Deckung mehr gibt. Aus Sicht der Versicherung ist der Flieger nun nichts mehr wert. Mich wundert allerdings, dass Sie das Flugzeug noch besitzen und verkaufen können. Normalerweise sollte nach Bezahlen des Zeitwertes das Eigentum am Schadensobjekt an die Versicherung übergehen.
Wenn Sie natürlich einen Vergleich geschlossen haben, der Ihnen bei einer geringeren Regulierungssumme immerhin das Eigentum beibehält, dann macht der Entzug der Deckung ebenfalls Sinn, denn - wie gesagt - aus Sicht der Versicherung ist das Flugzeug wertlos.
Der Einbehalt der kompletten Prämie ist somit logisch, denn der Vertrag wird bis zum regulären Laufzeitende der Kündigung erfüllt. Der Entzug der Deckung (mangels Flugzeugwert) dürfte, unter Annahme eines Vergleichs zum Eigentumsbehalt, dann ohnehin Bestandteil der Einigung für die Regulierung gewesen sein.
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Hört sich alles logisch an, aber z.B. in der Kfz-Versicherung läuft es meines Wissens anders. Versicherungsende ist da die Abmeldung oder Verkauf des Fahrzeugs und nicht ein firktives späteres Versicherungsende. Wo dank Totalschadens nichts Versicherbares mehr vorhanden ist, wird auch keine Prämie mehr geschuldet bzw. verrechnet.
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Der Flieger hat einen Restwert und wurde für lufttauglich erklärt. Daher sind Ihre Ausführungen in die falsche Richtungen gegangen. Mir wurde auch der Restwert von der Auszahlung abgezogen, so das sehr wohl ein Versicherungswert besteht. Es geht aber auch um die Haftpflicht. Die Versicherung will Geld für eine Leistung, die sie nicht erbringt. Das ist u.a. das, was mich ärgert, aber das wird sich noch zeigen, ob die Allianz damit durch kommt. Ich bin da sehr optimistisch.
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Ja jetzt nur zu meinem Verständnis: Wurde der Flieger denn nach dem Schaden abgemeldet, oder wagen Sie sich mit dessen Beulodynamik noch in die Luft? Ich weiß nur, dass bei der Mirage III S die Flügel Kugel-gestrahlt und so auf ihre Form gebracht wurden. Sie hat damit immerhin noch Mach 2 geschafft. Bei Ihrem Flugzeug dürfte das Schadensbild aber etwas gröber sein.
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Sie überschätzen den Hagelschaden. Das Flugzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden, keinen technischen. Der Flieger war zu keiner Zeit luftuntauglich, der Hagelschaden (gering) fand auch am Boden und nicht in der Luft statt. Hatte ich weiter am Anfang des Themas beschrieben. Daher bestand kein Grund, den Flieger abzumelden.
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