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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Juni 2007: Von Andreas Heinzgen an Gerhard Uhlhorn
Wenn Sie auch außerhalb Ihrer Homepage journalistisch tätig wären und dies, wie ich, auch schon am 11. September 2001, würden Sie sich erinnern, wie verworren die Nachrichtenlage an diesem Tag war. Ich erinnere mich zum Beispiel an eine gegen 17:00 Uhr eingegangene Agenturmeldung, derzufolge ein weiteres Flugzeug das Hauptquartier der Vereinten Nationen gestreift haben sollte.

Ist das nun auch ein Beleg für die Verschwörung - ein weiterer geplanter, aber aus unbekannten Gründen nicht ausgeführter Anschlag, der pfiffigerweise den Nachrichtenmedien bereits im voraus angekündigt wurde? Oder doch eher, ebenso wie die BBC-Meldung, ein Ausdruck des Chaos, das an diesem Tag in nahezu jeder Hinsicht geherrscht hat?

Und was das Grundgesetz anbetrifft: Wechseln Sie Ihren Anwalt - der Mann hat nicht die Spur einer Ahnung von Rechtswissenschaften!
16. Juni 2007: Von Gerhard Uhlhorn an Andreas Heinzgen
„Ich erinnere mich zum Beispiel an eine gegen 17:00 Uhr eingegangene Agenturmeldung, derzufolge ein weiteres Flugzeug das Hauptquartier der Vereinten Nationen gestreift haben sollte.“
Ja, das war wohl eine Falschmeldung. So was passiert leicht.

„Ist das nun auch ein Beleg für die Verschwörung - ein weiterer geplanter, aber aus unbekannten Gründen nicht ausgeführter Anschlag, der pfiffigerweise den Nachrichtenmedien bereits im voraus angekündigt wurde?“
Nein, ein Fehler.

„Oder doch eher, ebenso wie die BBC-Meldung, ein Ausdruck des Chaos, das an diesem Tag in nahezu jeder Hinsicht geherrscht hat?“

Also, das ist doch wohl nicht vergleichbar. Hier wurde eine Meldung veröffentlich, bevor sie geschah. Wo gibt es denn bitte so was? Wie kann man versehentlich ein tatsächlich geschehenes Ereignis 20 Minuten vor seinem Geschehen ankündigen? Vor allem, wenn man bedenkt, dass ein Einsturz des WTC 7 nicht zu erwarten war; kein Flugzeug-Einschlag, zwei kleine Brände.
Außer bei Nostradamus und Jesus von Nazareth habe ich so was noch nicht gesehen.

„Und was das Grundgesetz anbetrifft: Wechseln Sie Ihren Anwalt - der Mann hat nicht die Spur einer Ahnung von Rechtswissenschaften!“
Mag sein, obwohl ich das eher nicht glaube. Er ist sonst ziemlich gut.
Der Art. 23 GG (bis 1990) hat festgelegt wo das Gesetzt gültig ist. Dieser Artikel ist ersatzlos gestrichen worden. Das ist eine Tatsache.

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