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Nur nebenbei bemerkt: ein Luftfahrtunternehmen, dass nur Rundflüge betreibt, benötigt kein AOC nach JAR-OPS.
Wer gegen Entgelt seine Flugdienste anbietet, handelt u.U. nicht nur ordnungswidrig wegen § 58 Abs. 1 Nr. 5 LuftVG, sondern als Inhaber einer PPL auch strafbar wegen § 60 Abs. 1 Nr. 2 LuftVG.
Einem PPL-Inhaber sollte klar sein, dass er mit dieser Lizenz nicht gewerblich fliegen darf und beruflich nur als Fluglehrer oder Schlepppilot. Andernfalls fliegt er OHNE Lizenz.
In diesem Thread wurden auch N-registrierte Flugzeuge erwähnt. Hierzu sei angemerkt, dass die FAA jegliche "Compensation" für PPL-Inhaber untersagt. Ein Fluggewerbe innerhalb Deutschlands mit N-registrierten Flugzeugen dürfte wohl kaum die notwendigen Genehmigungen erhalten. Die Regeln der ICAO sehen außerdem vor, dass jeder Mitgliedsstaat an der Verfolgung von Verletzungen des Luftrechts anderer Mitgliedsstaaten mitwirkt.
Spätestens mit Kenntnis dieser Tatsachen sollte man mit dem Anbieten von entgeltlichen Flügen sehr vorsichtig sein.
Irgendwelche "Argumente", dass die gegen Entgelt angebotenen Flüge andernfalls sowieso nie stattfinden würden, rechtfertigen diesen Missbrauch keinesfalls.
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Deine Aussage erweckt den Eindruck, FAA-PPLer dürfen von Paxen kein Geld nehmen. Das ist doch falsch. Die "compensation" die du ansprichst, bezieht sich nur auf die Leistungen als Pilot. Dies darf in der Tat nicht angenommen werden. Wohl aber darf er (einen Teil) der Kosten eines Fluges mit seinen Paxen teilen. Dies sind die klar variablen Kosten des Flugzeugs wie vor allem Sprit, Öl und Gebühren. Diese Posten müssen durch alle Insassen, also auch den Piloten geteilt werden. Fixe oder quasifixe Kosten zählen ausdrücklich nicht dazu.
Diese Bemerkung nur am Rande.
Dies steht auch so im Buch "Fliegen in den USA".
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Philipp Tiemann, Markus Engelmoser:
Geldwerte Leistungen oder auch Entgelt sind klare und verständliche Begriffe. In USA, Großbritannien und in fast allen ICAO-Ländern ist das Fliegen für geldwerte Leistungen (hire, reward or compensation) für Privatpiloten nicht gestattet.
Private pilots are allowed to fly by themselves or with passengers, provided they do not accept compensation for their services. FAA Aviation Law
Siehe: FAR 61.113 (formerly 61.118) oder im Web: https://www.avweb.com/news/avlaw/186346-1.html.
Wenn auch Dr. Schwahn und andere Fliegerfibeln über das Fliegen in USA herausgeben, sind diese nicht rechtsverbindlich oder zitierfähig.
Deutschland, die Schweiz und Österreich haben ICAO-Sonderregelungen. Hier dürfen PPLer in Lfz mit bis zu vier Sitzplätzen, Paxe gegen Entgelt mitnehmen solange sie es nicht gewerblich tun.
Ach ja! PS: Stefan Jaudas: Es war zu erwarten, dass Sie für diesen armseligen Schönhagener Hauptmann von Köpenick eine derartig affine Neigung hegen. Denn er verkörpert genau die Verhältnisse, die Sie so sehnlich herbeiwünschen.
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Hallo Herr Villiers,
danke gleichfalls.
Ich habe eigentlich auch nicht erwartet, daß Sie auch nur eine einzige belastungsfähige Quelle für diesen angeblichen "Schönhagener Hauptmann von Köpenick" oder diesen "Unfallbericht" anführen können.
Und lesen Sie bitte Beiträge ganz. Ich habe hier gar nichts "herbeigesehnt".
MfG ###-MYBR-###StefanJ
P.S.: Zu Wilhelm Voigts Zeiten war Fliegerei noch kein wirkliches Thema ...
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Geldwerte Leistungen oder auch Entgelt sind klare und verständliche Begriffe...
Bestimmt, aber eine geldwerte Leistung kann auch nur ein erhaltener Vorteil sein, z.B. Uebernachtungen, das Ueberlassen eines Fahrzeuges etc. und ist eigentlich nur fiskalisch relevant - und da... tut es meist weh! Entgelt hingegen ist immer BEZAHLUNG.
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