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28. Dezember 2020: Von Lennart Mueller an Markus S. Bewertung: +2.00 [4]

Genau hier liegt der Ansatzpunkt. Wenn man ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Hobby Betreiber einer Bodenstation (der ja nicht mal für seine Dienstleistung Geld bekommt) erwirkt, werden die der Reihen nach umfallend und den Stecker ziehen.

Na klar. Verklagen, niedermachen, kaputtschlagen, was auch sonst. Kein Wunder, dass Deutschland bei all den Verhinderern technologisch immer uninteressanter wird. Aber bei so viel technischem Sachverstand habt ihr sicher schon eine Idee, den Betreiber einer solchen Station identifizieren zu können.

Da könnte es schon fast Spaß machen, so eine Basisstation zu betreiben - weil sich manche so herrlich darüber aufregen, als würde man sie nackt filmen.

Hier sehe ich jedoch die Verbände wie AOPA, DEAC, LVB in der Pflicht und nicht sich einfach feige weg zu drucken wie hier von der AOPA beschrieben! [...] Was machen die Verbände eigentlich mit unseren Mitgliedsbeiträgen (von mir mittlerweile nicht mehr)?

Ah, da haben wir es wieder! Den Aufwand und die Kosten für solchen Mist auf andere abwälzen. Vielleicht denken die Verbände auch etwas über den Tellerrand hinaus, dass sich der ein oder andere auf einmal für den Flugplatz nebenan interessieren könnte, wenn er die bösen "Flugspannerseiten" besucht hat, statt alles kurz und klein zu klagen.

In einem Telefonat mit der Österreichischen AOPA wurde mir erzählt sie hätten wichtigere Themen auf der Agenda als sich um dieses Thema zu kümmern.

Entspricht ja auch der Wahrheit.

Hat da jemand ein Gespür, welches Budget man für so eine Klage vorhalten müsste?

Dann sammelt mal schön. Immerhin steht das Budget danach nicht mehr für Flüge zur Verfügung, so wird man auch nicht so viel ausspioniert.

Übrigens wird in den Niederlanden und der Schweiz der Flugfunk ins Internet gestreamt - ganz schlimme Horrorvorstellung, gell? https://www.liveatc.net/feedindex.php?type=international-eu

28. Dezember 2020: Von Sven Walter an Lennart Mueller Bewertung: +3.00 [3]

Ich wäre ehrlich gesagt ein ganz großer Fan davon, wenn der Flurfunk öffentlich legal abgehört werden könnte. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass die Dimension des Datenschutzes dir bislang offenbar immer noch nicht vollständig klar geworden ist. Die Klage gegen einen einzigen Datensauger wäre übrigens gar nicht so teuer.

28. Dezember 2020: Von Peter Schneider an Sven Walter Bewertung: +4.00 [4]

da möchte ich Herrn Mueller mal dran erinnern, welches Getöse losgetreten wurde, als es um die Corona-App ging. Da werden mehrere Grundrechte beschnitten, weil es um die Infektionsausbreitung geht. Nur ein Grundrecht wird verteidigt, dessen Ausserkraftsetzung DIE fundamentale Wirkung gehabt hätte: der Datenschutz! Mal nach Singapur schauen oder Südkorea, die haben damit kein Problem und auch die niedrigsten Infektionsraten.

Vor diesem Hintergrund, @Herr Mueller, wundern mich so mache Einlassungen hier, die es plötzlich putzig und spassig finden, sich selbst oder andere auf dem Bildschirm entblößt daherdaddeln zu sehen und dabei den Datenschutz in der Pfeife rauchen. Auch ich fand es unheimlich lustig, gleichwohl ist das ein eklatanter und unverschämter Rechtsverstoß, was ich da im Cockpit von mir sehen konnte: nämlich einen Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragten! Mir reicht aus, wenn mich der Tower auf dem Schirm sieht, der hat das Recht dazu.



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IMG_5112.jpg

28. Dezember 2020: Von Markus S. an Lennart Mueller Bewertung: +1.00 [1]

Lennart, Deine Sichtweise und Einstellung zum hinterlassen von Datenspuren kennen wir doch nun.

Ich weis zwar nicht wo der innovative Ansatz bei diesem Geschäftsmodell zu sein scheint und was für eine tolle Hochtechnologie das ist zu der man ungefragt gezwungen wird sich daran zu beteiligen?!
Im übrigen können die Herrschaften ja ihre Performance genauso gut mit den Opt in / Login Fällen demonstrieren aber ich finde hoheitliche Dinge wie Flugüberwachung brauchen sie nicht an sich zu reißen.
Hab, mal eine direkte Frage an Dich. Betreibst Du selbst so eine Spy Station als Funkamateur? ;-)
Der Hintergrund so einer Musterklage ist natürlich sinnvoll wenn es die Verbände machen würden, da das dann eine ganz andere Tragweite hat als wenn ein einzelner Pilot so einen Datenspanner verklagen würde.
Um viel Geld kann es sich für die Klage wohl nicht handeln, wo kein Gewinn erwirtschaftet wird, ist der Streitwert auch gering.
28. Dezember 2020: Von Volkmar Salm an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Herr Schneider,

wo wrd denn hier Ihre Persönlichkeit verletzt. ???

Flight history for aircraft - D-EQCT

Skystar Kitfox Mk-4-1200 Vixen
Private owner
-
VIX
-
-
3D2F2F
FCV 008
26 years
Da ist ein Fliegerle von einem private ownwer unterwegs..Ich kann nirgends erkennen wer da drin sitzt.
Ihrer Frau mag die Kennunhg ja geläufig sein, aber das ist ein anderes Thema.
28. Dezember 2020: Von Alexander Siegel an Markus S. Bewertung: +3.00 [5]
Unglaublich - und so etwas unter Fliegerkameraden, Flugbegeisterten und in einem Forum für Piloten und Flugzeug. Es gibt scheinbar z. Zt. nicht genügend Probleme von außerhalb, so dass man sich selbst zerfleischen muss. Herr schick Hirn.
28. Dezember 2020: Von Tom Tom an Alexander Siegel Bewertung: +7.00 [7]

Hallo Miteinander,

also nun erneut ein Versuch das alles auf einen Level zu bringen. Ihr diskutiert hier links und rechts herum - es ist eine mehr als einfache Sachlage. Datenschutz (und private Interessen der Luftfahrt) wird mit Füssen getreten. --Punkt--

Mögliche Optionen:
a) Wer möchte dass seine Daten weltweit dargestellt werden, der kann dies jederzeit mit dem OptIn Verfahren machen. Das ergäbe zusätzlich ein Geschäftsmodell für Anbieter dieser "wir zeigen wo du bist und wer du bist plattformen". z.B. eine Website wo sich dieser Personenkreis eintragen lassen kann und damit seine Daten zur Nutzung freigibt. Evtl. weil auch andiskutiert, auch gleich für seinen Flugfunk noch mit dazu.
b) Diejenigen welche es als Vorteil in Bezug auf "ich werde schneller gefunden wenn" ansehen, können ja die Option "a" anwenden.
c) Linienfliegerei usw. tangiert hier nicht - können es ja machen wie sie wollen und aus welchen Gründen auch immer.
d) Alle anderen (hoffentlich weiterhin mit eingeschaltetem Transponder) fliegenden GA`ler werden mit dieser "Opt In" Variante nicht weiter öffentlich dargestellt. Ebenso entfällt dadurch die Notwendigkeit permanent im Internet, nach eventuell neuen Tracking Sites suchen zu müssen. Denn mit der OptOut Variante müsste man sonst ja theoretisch alle diese Webseiten abklappern und jedes mal um Austrag betteln. Geht ja garnicht...

Fakt und einfachste Lösung:
Damit wäre allen Rechnung getragen und jeder kann es so handhaben wie er möchte.
Will gesehen werden = OptIn
Will nicht gesehen werden = nix zu tun und alles gut

Aus Gründen des Datenschutzes sehe ich es als Laie so:
Eine ungefragte, meine (nicht explizit gegebene Erlaubnis dazu) Daten darstellende Plattform geht nicht. Das kann es nicht sein und ist mit Sicherheit nicht Gesetzeskonform. Beispiele aus anderen Lebensbereichen spare ich mir.
Auch wenn "nur" mein Kennzeichen, Flugzeugtyp, Werknummer, Hex-Code des Transponders und ein schönes Bildchen (am besten noch mit Pilot klar kenntlich, gezeigt wird. Warum: Es gibt viele Luftfahrzeuge welche nur vom Eigentümer pilotiert werden, somit ist auch ein direkter Rückschluss sehr häufig möglich. Bei Vereinsmaschinen, oder im Charter sieht das anders aus - aber davon spreche ich nicht. Das kann der Verein, oder auch der Vercharterer entsprechend selbst entscheiden. Was z.B. die Mehrheit der Vereinsmitglieder denn möchte usw.. Viele Beispiele bzgl. Rückschlüsse auf Nutzer - Eigentümer usw. wurden hier im Thread ja fleissig aufgeführt. Jeder Betreiber kann das für sich entscheiden.
Aber um es nochmals zu unterstreichen: Es kann nicht einfach meine Zustimmung zur Veröffentlichung vorausgesetzt werden. Analogie zur DSGVO im Vereinsleben oder auch z.B. im Kontext bei Unternehmen. Es reicht hier nicht das "Kreuzchen" auf einem Formular, sondern da wird sogar explizit die "Ich stimme zu" geschriebene Willenserklärung eingefordert. Und da geht es nur um die Verarbeitung und (weitere häufig schon lange vorhandener Daten) Nutzung der Daten. z.B. zur erneuten Kontaktaufnahme.

By the way:
Im TKG (Telekommunikationsgesetz) und §4 Abs.1 des BDSG gibt es weitere interessante Ansätze. z.B. der Zweckbindungsgrundsatz. u.w.. Rechtmäßig erhobene Daten dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, die bei oder vor der Erhebung bekannt gegeben wurden. Jede Zweckänderung bedarf einer erneuten Einwilligung des Betroffenen. Zudem muss jede Datenerhebung für den Zweck erforderlich sein. Siehe hierzu auch: https://www.spreitz.de/OGN_legal.pdf

Sodale, jetzt die Gretchen Frage:
a) Wer möchte sich hier zusammenschliessen und die Änderungen von "OptOut" zu "OptIn" gemeinsam vorantreiben?
b) Wäre das nicht sogar ein Thema für Pilot & Flugzeug dies voranzutreiben?
c) Haben wir hier vielleicht sogar einen Juristen der Lust auf das Thema hat?

Viele Grüße und habt noch nen schönen Tag!
Tom

28. Dezember 2020: Von Wolff E. an Tom Tom Bewertung: +10.00 [10]

Jetzt wurden hier auf 5 Seiten viele ähnliche Meinungen für einen Kampf gegen Windmühlen abgegeben. Radarbox usw in den USA zu verklagen ist vermutlich eher aussichtslos bzw äusserst mühsam. Ausgang sehr ungewiss. Zur Info, in den USA sind viele persönliche Daten für alle einsehbar. Da ist der PPL-Eintrag bei der FAA noch einer der harmlosen. Da kommt dann keiner auf die Idee, die FAA mal zu verklagen.

Verklagen kann man in Deutschland eher nur die, die eine Station bei sich zu Hause betreiben. Viel "Spaß" beim suchen und finden. Das die AOPA wichtigers zu tun hat kann ich gut verstehen. Denn letztendlich ist die AOPA dafür da, dass Fliegen bezahlbar, so unkompliziert wie möglich und lizenztechnisch beherrschbar bleibt. Da haben dann alles was davon. Aber ob es Radarbox & Co weiterhin möglich ist, Flugdaten zu veröffentlichen (Ohne den "OPT-Krempel) oder es nicht mehr tut ändert beim Fliegen und deren Möglichkeiten und Einschränkungen gar nichts. Ganz abgesehen davon, dass es ein Kampf gegen Windmühlen ist und das Suchen der Nadel im Heuhaufen. Sollten man nicht das Geld und die Zeit für Dinge nutzen, die uns das Fligen leicher machen? Da fällt mir viel ein. Fliegen ohne Flugleiter, GPS An- & Abflüge billiger und einfacher einzurichten, AIP Online kostenlos VFR-Deutschland, Lufträume für die GA offen halten, Landegebühren/SLOTs an größeren Flughäfen (wer schon mal in Spanien auf AENA-Plätzen war, weiß, was ich meine), AD-Notes & LTA´s , ADS-B in/out Pflicht usw.

Das alles würde uns das Fliegen erleichtern, wenn das die AOPA durchsetzen könnte bzw weiter in dieser Richtung arbeitet. Ob man aber einen Flieger im Flightradar & Co sichtbar macht oder nicht, ändert nichts daran, wie wir was und wo und zu welchen Preis fliegen können.

Jetzt kommen bestimmt wieder einige und sagen:"Ja aber, dass sind meine persönlichen Daten" und fühlen sich ausgespäht, ja, das ist so, aber dafür Zeit&Geld aufwenden, was immer begrenzt ist? Nein danke, da gibt es wichtigeres und die meisten Daten der Flieger sind für 99,99 % der anderen völlig unwichtig bzw manche nehmen sich einfach zu wichtig, was sie nicht sind (auch da werden jetzt einige bestimmt meckern).

Und nein, ich betreibe keine ADS-B/FLARM usw Station. Habe aber einen tollen Standord anzubieten. Befindet sich ca 900 Meter über MSL mit Internetanschluss und ca 100 km+ 360 Grad Sicht und wäre bestimmt interessant für Weather-Broadcast.

28. Dezember 2020: Von Erik N. an Tom Tom Bewertung: +4.00 [6]

Ich bin mit dem Grundgedanken des Opt Out völlig d'accord. Wenn ich es wollen würde, hätte ich es längst gemacht.

Das "Opt-In" ist eine völlige Schnapsidee aus der DSGVO / EU, verbrochen von Leuten, die offensichtlch ahnungslos waren, was sie da ins Leben rufen. Eigentlich gut gemeint, aber dramatisch nach hinten losgegangen.

Was mit dem Bezug auf den sogenannten oder auch Datenschutz alles für Schindluder getrieben wird, im täglichen doing, in Unternehmens-, Vertriebs-, Kundenbetreuungs- und Supportprozessen, ist ein absoluter Alptraum, eine Geschäfts- und Kundenverhinderungsmaschinerie gigantischen Ausmasses. Den jüngsten Crash dieser Idiotie sehen wir in der für zig Millionen entwickelten, aber lächerlich unfähigen Corona App.

Als ob erwachsene Menschen nicht in der Lage wären, sich von einem Dienst abzumelden oder die eigene Datensammlung zu verhindern, wo sie dies ggfs. wollen. Lächerlich, eine typisch deutsche Diskussion, die so in keinem anderen Land geführt wird.

28. Dezember 2020: Von Volkmar Salm an Erik N.

Hallo zusammen,

nachdem die Diskussion endlich sachlicher geführt wird stell ich mal in den Raum, warum öffentliche Medien Kfz-Kennzeichen verpixeln (müssen?).Fragt doch mal jemand bei ZDF oder der örtlichen Presse etc nach, ob es da eine gesetzliche Grundlage dazu gibt oder machen die das ALLE präventiv?

Gruß Volkmar

28. Dezember 2020: Von Sven Walter an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

"ist ein absoluter Alptraum, eine Geschäfts- und Kundenverhinderungsmaschinerie gigantischen Ausmasses."

Das kann man auch fundamental anders sehen. Tun die meisten hier übrigens auch.

Wenn Opt-In überall als Standard vermerkt wäre, hätten wir alle mehr Freizeit, ohne von anderen belästigt zu werden.

Meine Zeit, die man mir raubt, bekomme ich nie mehr zurück. Das erhöht dann sogar die volkswirtschaftlichen Transaktionskosten, wenn ich grundsätzlich bei jeder REWE-Kasse immer wieder sagen muss "nein, ich habe keine Payback-Karte" und online alle Cookies außer den notwendigen extra ablehnen muss.

Dann wird deine Werbung halt teurer, so what, dann musst du halt dein virales Marketing ansprechender machen; oder ich höre nicht von den ganzen Pizzadiensten, die ich mir sonst online selbst rausgesucht hätte.

28. Dezember 2020: Von Markus S. an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Trefflich beschrieben, Sven! Es geht um Wahlfreiheit und selbst entscheiden zu dürfen.

28. Dezember 2020: Von Eric Frenken an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Opt-In überall als Standard vermerkt wäre, hätten wir alle mehr Freizeit, ohne von anderen belästigt zu werden.

Viel mehr Freizeit gäbe es, wenn der Thread ein Ende nähme.

28. Dezember 2020: Von Markus S. an Eric Frenken Bewertung: +2.00 [2]

Kindergarten oder was? Du hast doch die Wahlfreiheit nicht mehr reinzuschauen und es bedarf dazu noch nicht einmal eines Opt Out. :-)))

28. Dezember 2020: Von Peter Schneider an Volkmar Salm
Da haben Sie leider von der Rechtslage nix begriffen, s. Nachfolgende Beiträge. Diskussionsbedarf besteht hier allenfalls auf gesetzgeberischer Ebene. Mein Kennzeichen ist ein Pseudonym, das sehr wohl Rückschluss auf den Flugzeugführer zulässt.
Amen.��
28. Dezember 2020: Von Joachim P. an Lennart Mueller Bewertung: +4.00 [4]
Du könntest zumindest die Einstellung akzeptieren, dass persönliche Daten ein privates "Eigentum" sind und jeder aktiv selbst entscheiden können sollte, ob andere damit Geld verdienen (und dass der Default-Wert "nein" ist).
Du hingegen kannst gerne mit deinem Eigentum machen was du willst. Kannst auch gerne deinen Rechner für ein Bot-Netzwerk zur Verfügung stellen. Auch eine innovative Geschäftsidee anderer, die dich ja nicht merklich schädigt...
28. Dezember 2020: Von Eric Frenken an Markus S.

Wieso Kindergarten? Nix geschnallt? ;-)))

Ich habe Freizeit en masse, sogar für diesen Thread.

29. Dezember 2020: Von Volkmar Salm an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [1]

"Da haben Sie leider von der Rechtslage nix begriffen, s. Nachfolgende Beiträge. Diskussionsbedarf besteht hier allenfalls auf gesetzgeberischer Ebene. Mein Kennzeichen ist ein Pseudonym, das sehr wohl Rückschluss auf den Flugzeugführer zulässt.
Amen.��"

Das ist sehr wahrscheinlich, dass ich die tatsächliche Rechtslage nicht kenne. Da bin ich hier aber nicht alleine. Wenn Flightradar & Co ein Gesetz brechen kann man dagegen vorgehen. Aber ein Gesetz ändern....vergiss es, oder vielleicht doch besser beten "Amen.��"

29. Dezember 2020: Von Willi Fundermann an Peter Schneider Bewertung: +1.00 [3]

"Mein Kennzeichen ist ein Pseudonym, das sehr wohl Rückschluss auf den Flugzeugführer zulässt."

Ein Kennzeichen, egal ob für Kfz oder Lfz, ist zwar ein "personenbezogenes Datum", aber kein "Pseudonym", genau so wenig wie eine Telefonnumer oder Adresse. Wenn z.B. Herr Maier sich Müller nennt, dann benutzt er ein "Pseudonym".

Und die Kennzeichen lassen Gott sei Dank keine Rückschlüsse über den (Luft-) Fahrzeugführer zu. Das wäre dann eine sogenannte Halterhaftung. Die Bußgeldbehörden würden sich darüber sicher sehr freuen, in Deutschland gibt es das aber - bisher - noch nicht.

29. Dezember 2020: Von Markus S. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Wenn der Pilot der alleinige Halter ist, gibt es sehr wohl Rückschlüsse, vor allem wenn dann auch noch gestochen scharfe Fotos geschossen werden und mit dem Kennzeichen verknüpft sind. Die jenigen welche hier so großzügig für Datenspende sind, sollen doch mal in Google auf Bildersuche gehen und nachfolgendes eingeben: privatflugzeug friedrich merz

Ist das Okay???

29. Dezember 2020: Von Volkmar Salm an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

aber hallo, wie blauäugig sind Sie denn. Der Merz will das so, das war eine Pressetermin !!

29. Dezember 2020: Von Markus S. an Volkmar Salm Bewertung: +1.00 [1]

Ich will es nicht. Gibt auch solche Bilder von mir.

Edit: Ja sieht sehr nach Pressetermin aus ;-))), dass ich nicht lache.

https://www.stern.de/politik/deutschland/hat-friedrich-merz-wirklich-zwei-flugzeuge--8467946.html

29. Dezember 2020: Von Willi Fundermann an Markus S.

"Wenn der Pilot der alleinige Halter ist, gibt es sehr wohl Rückschlüsse, vor allem wenn dann auch noch gestochen scharfe Fotos geschossen werden und mit dem Kennzeichen verknüpft sind."

Nochmal langsam zum Mitschreiben: Ein Kennzeichen alleine lässt nur Rückschlüsse auf den Halter aber nie auf den Führer eines Kfz oder Lfz zu. Wenn von diesem ein "gestochen scharfes Foto" vorliegt, sieht es natürlich anders aus. Davon war aber bisher nicht die Rede.

Und nur zur Klarstellung: Ich bin in diesem Zusammenhang keineswegs für eine "großzügige Datenspende".

29. Dezember 2020: Von Andy W ✈️ an Volkmar Salm Bewertung: +4.00 [4]

Noch eine Ergänzung zu dem Thema: offenbar hat die Bundesnetzagentur mal versucht den Vertrieb der entsprechenden Empfänger zu unterbinden und ist gegen Händler vorgegangen. Das ganze wurde dann aber von einem Gericht gekippt, da es sich nicht um "Abhörgeräte" handelt.

Siehe PDF im Anhang - Quelle: https://lawfactory.de/pdf/Funkamateur_2010_03.pdf

29. Dezember 2020: Von Peter Schneider an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]
Genau! Da hat Willi eben nicht ganz Recht, denn ein Fahrzeughalter wird bei Verstössen angeschrieben und wird verpflichtet Auskunft zu erteilen, wie jeder weiss. Meine ganze Nachbarschaft kennt das LFZ, deshalb kann man das Kennzeichen einem ‚Pseudonym‘ für dessen Halter und Pilot gleichsetzen, auch wenn das Flugzeug streng genommen keine Person repräsentiert. Allerdings meine Privatsphäre. Comprende, Willi?
Ansonsten kamen nur 3 weitere Personen in 25 Jahren infrage.
Opt in oder opt out ist Pillepalle um abzuwenden, dass Andere meine Zustimmung für einen Gesetzesverstoss erhalten.
Die Frage ist doch vielmehr, wie an die Brüder ranzukommen ist, wenn der Server nicht auf deutschem Rechtsboden steht. Mir ist das über ein hessisches Ministerium vor Jahren mal gelungen mit der Folge, dass D-Exxx bei jedem E-flugzeugkennzeichen stand. Ist anscheinend Schnee von gestern...

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